Optimierung der Pensionskassenbeiträge mit freiwilligen Einkäufen: Ein Leitfaden für Schweizer Angestellte

Freiwillige Einkäufe sind eines der wirksamsten Instrumente zur Optimierung Ihrer Beiträge in die berufliche Vorsorge. Dadurch können Sie Ihre aktuelle Steuerlast reduzieren und gleichzeitig Ihre zukünftigen Altersleistungen erhöhen. Wenn Sie eine Beitragslücke in Ihrer 2. Säule haben, lohnt es sich, diese Möglichkeit für erhebliche Einsparungen zu nutzen.

Dieser Artikel erklärt, wie Einkäufe funktionieren, wann sie zulässig sind und wie Sie sie optimal nutzen können – einschliesslich strategischer Planung, Tipps zur Steueroptimierung und der Kombination mit der Säule 3a. Unabhängig davon, ob Sie mitten in Ihrer beruflichen Laufbahn stehen oder kurz vor der Pensionierung sind, kann das Wissen, wie und wann Sie einen freiwilligen Einkauf tätigen, Ihre langfristige finanzielle Situation massgeblich verbessern.

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Highlights

  • Freiwillige Einkäufe senken die Steuerlast und verbessern die Altersvorsorge spürbar
  • Eine Beitragslücke entsteht oft durch Teilzeit, Karrierepausen oder späten Beitritt
  • Steuerabzug nur bei Lücke und nach vollständiger Rückzahlung früherer Bezüge möglich
  • Bei Kapitalbezug muss der Einkauf mind. 3 Jahre vor der Pensionierung erfolgen
  • 1e-Pensionspläne bieten mehr Renditechancen und sind ideal für Besserverdiener

Inhalt

  • Optimierung der Pensionskassenbeiträge mit freiwilligen Einkäufen: Ein Leitfaden für Schweizer Angestellte
  • Highlights & content
  • Optimieren Sie Ihre Pensionskassenbeiträge mit freiwilligen Einkäufen
  • Was ist ein Pensionskassen-Einkauf und wann ist er zulässig?
  • Wer kann freiwillige Einkäufe nutzen?
  • Hauptvorteile von Pensionskassen-Einkäufen für Angestellte
  • Ist es immer lohnenswert, einen freiwilligen Pensionskassen-Einkauf zu tätigen?
  • Strategische Steuerplanung: Timing und Strukturierung
  • Weitere Wege zur Optimierung der Beiträge zur 2. Säule
  • Einkauf oder Säule 3a? Warum nicht beides?
  • Erhalten Sie Expertenunterstützung von Nexova
  • FAQ
  • Das sagen unsere Kunden

Optimieren Sie Ihre Pensionskassenbeiträge mit freiwilligen Einkäufen

Die schweizerische berufliche Vorsorge (2. Säule) spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung des Einkommens nach der Pensionierung. Viele Arbeitnehmende – insbesondere solche mit Unterbrüchen in der Erwerbsbiografie, spätem Eintritt in die Arbeitswelt oder Lohnerhöhungen während ihrer Laufbahn – weisen jedoch sogenannte „Vorsorgelücken“ auf. Diese Lücken führen zu einer tieferen Altersrente und einer höheren Abhängigkeit von privaten Ersparnissen.

Freiwillige Einkäufe bieten hier eine wirkungsvolle Lösung: Sie ermöglichen es Ihnen, diese Lücken zu schliessen und gleichzeitig Ihre Steuerlast zu senken. Für viele Arbeitnehmende ist dies eines der effektivsten Instrumente für die langfristige Finanzplanung.

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Was ist ein Pensionskassen-Einkauf und wann ist er zulässig?

Obligatorische Beiträge

Für Arbeitnehmende mit einem gewissen Mindestjahreslohn ist der Anschluss an eine Pensionskasse (BVG) obligatorisch. Sie zahlen monatlich einen festgelegten Anteil ihres versicherten Lohns ein, der vom Arbeitgeber ergänzt wird. Der versicherte Lohn berechnet sich aus dem Bruttolohn abzüglich des sogenannten Koordinationsabzugs.

Das Gesetz definiert minimale, altersabhängige Beitragssätze. Viele Vorsorgeeinrichtungen sehen jedoch höhere Beiträge vor, als das BVG-Minimum vorschreibt.

Diese Beiträge bilden das Fundament Ihrer BVG-Altersvorsorge. Aber wussten Sie, dass Sie oft freiwillig mehr einzahlen und dabei Steuern sparen können? Hier kommen freiwillige Pensionskassen-Einkäufe ins Spiel.

Freiwillige Einkäufe

Ein Einkauf in die Pensionskasse ist ein freiwilliger Beitrag, den Sie zusätzlich zu den obligatorischen Lohnabzügen in Ihre Vorsorgeeinrichtung leisten. Genau wie Ihre regulären Beiträge sind auch diese freiwilligen Einkäufe vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

Ein freiwilliger Einkauf ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie eine „Beitragslücke“ aufweisen. Dies bedeutet, dass Ihr aktuelles Altersguthaben unter dem reglementarisch maximal möglichen Betrag für Ihr Alter und Ihr Lohnniveau liegt.

Was bedeutet das „theoretische Maximum der Altersguthaben“?

Schweizer Pensionskassen berechnen, wie hoch Ihr Altersguthaben wäre, wenn Sie seit dem 25. Lebensjahr stets Ihren aktuellen Lohn verdient und entsprechend ununterbrochen in den Vorsorgeplan eingezahlt hätten. Diese Summe ist Ihr theoretisches Maximum oder „reglementarisches Sparziel“.

In der Realität haben die meisten Personen jedoch eine oder mehrere der folgenden Situationen erlebt:

  • In früheren Jahren weniger verdient, besonders zu Beginn der Laufbahn.
  • In Teilzeit gearbeitet, eine berufliche Auszeit genommen oder im Ausland gelebt.
  • Spät einer Pensionskasse beigetreten.

Dies bedeutet, dass Ihre tatsächlich angesparten Altersguthaben tiefer sind als das theoretische Maximum gemäss Ihrem heutigen Lohn – und die Differenz stellt die sogenannte Beitragslücke dar, welche Sie mit freiwilligen Einkäufen füllen können.

Ihr Pensionskassenausweis zeigt in der Regel Ihr Einkaufspotenzial (d. h. den maximal möglichen freiwilligen Einkauf), oder Sie können eine aktualisierte Berechnung direkt bei Ihrer Pensionskasse anfordern. Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine Schätzung handelt. Sie berücksichtigt beispielsweise nicht vorhandene Freizügigkeitsguthaben oder frühere Phasen der Selbständigkeit, die den effektiv zulässigen Einkaufsbetrag einschränken können.

Für eine zuverlässige Einschätzung ist es am besten, einen Vorsorgeexperten beizuziehen, der Ihre gesamte Situation im Rahmen der 2. Säule prüft und Ihnen hilft, die Details Ihrer Pensionskasse offenzulegen, damit der maximal zulässige Einkauf korrekt berechnet und bestätigt werden kann.

Bezüge müssen zuerst zurückgezahlt werden

Es ist auch wichtig zu beachten: Falls Sie in der Vergangenheit Gelder aus Ihrer Pensionskasse bezogen haben – zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum – müssen Sie den gesamten bezogenen Betrag vollständig zurückzahlen, bevor Sie erneut freiwillige und steuerlich abzugsfähige Einkäufe tätigen dürfen.

Diese Regel dient der Vermeidung von Steuerumgehung: Ohne sie könnte beispielsweise jemand CHF 100’000 aus der Pensionskasse beziehen und denselben Betrag umgehend wieder als freiwilligen Einkauf einzahlen – was effektiv einem steuerlich abzugsfähigen Rücktransfer gleichkäme.

Wichtig: Rückzahlungen gelten nicht als steuerlich abzugsfähige Einkäufe. Bei früheren Bezügen im Zusammenhang mit Selbständigkeit oder Auswanderung ist keine Rückzahlung nötig – es gilt jedoch eine dreijährige Sperrfrist, bevor neue Einkäufe zum Abzug berechtigen.

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Wer kann freiwillige Einkäufe nutzen?

Die meisten Angestellten haben irgendeine Form von Beitragslücke, manchmal ohne es zu merken. Das liegt daran, dass diese Lücken aus gewöhnlichen Lebens- und Karrieresituationen entstehen können, nicht nur aus langen Abwesenheiten oder ungewöhnlichen Beschäftigungsverläufen.

Sie haben wahrscheinlich eine Beitragslücke, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie sind der Pensionskasse erst nach dem 25. Altersjahr beigetreten:
    BVG-Beiträge beginnen gesetzlich mit dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Wenn Sie später in den Arbeitsmarkt eingetreten sind oder zu Beginn in Anstellungen ohne berufliche Vorsorge tätig waren, haben Sie Jahre potenzieller Beitragsleistung verpasst.
  • Sie haben eine Karrierepause eingelegt: Zeit abseits der bezahlten Beschäftigung – wie für Elternurlaub, Studium, Sabbatical, Arbeitslosigkeit oder Arbeit im Ausland – unterbricht Ihre Beiträge und schafft eine Lücke relativ zum theoretischen Maximum.
  • Sie hatten niedrigere Einkommen früher in Ihrer Laufbahn: Da das theoretische Maximum auf Ihrem aktuellen Lohn basiert, der rückwirkend angewendet wird, bedeuten alle früheren Jahre mit niedrigerem Einkommen, dass Ihre tatsächlichen Ersparnisse niedriger wären als dieses Ziel.
  • Sie sind zu einem Pensionskassenmodell mit höheren Beitragssätzen gewechselt:
    Wenn Sie zu einem Arbeitgeber mit überobligatorischen Leistungen oder höheren Sparsätzen gewechselt haben, steigt Ihr reglementarisches Sparziel, während Ihre bisherigen Beiträge unverändert bleiben – dadurch entsteht eine Differenz, die als Beitragslücke gilt.
  • Sie planen eine Frühpensionierung: Dies selbst führt nicht zu einer Beitragslücke, aber wenn Sie vor dem gesetzlichen Alter pensioniert werden möchten, müssen Sie mehr Rentenjahre mit weniger Beitragsjahren finanzieren. Freiwillige Einkäufe können helfen, diese Lücke zu überbrücken.

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Hauptvorteile von Pensionskassen-Einkäufen für Angestellte

Wenn Sie eine bestätigte Beitragslücke haben, die Sie für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse berechtigt, lohnt es sich oft, die Gelegenheit zu nutzen. Es ist eines der effektivsten Instrumente, um gleichzeitig Steuern zu sparen und Ihre Altersvorsorge zu stärken.

Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

Erhebliche Steuerabzüge

Der volle Betrag Ihres freiwilligen Einkaufs ist vom steuerbaren Einkommen im Jahr der Zahlung abzugsfähig. Je nach Einkommen und Wohnsitzkanton ergeben sich daraus Steuerersparnisse von rund 20 % bis 45 % des einbezahlten Betrags.

Da das Schweizer Steuersystem progressiv ausgestaltet ist, reduziert der Einkauf in erster Linie die höheren Einkommensteile, die mit dem Grenzsteuersatz belastet sind. Dies macht freiwillige Einkäufe besonders attraktiv für mittlere und höhere Einkommen.

Verbesserte Altersleistungen

Ein Einkauf erhöht Ihr Altersguthaben in der 2. Säule und kann – je nach Reglement Ihrer Pensionskasse – auch zu einer Verbesserung der Leistungen bei Tod oder Invalidität führen. Dies wirkt sich positiv auf die monatliche Rente oder Kapitalauszahlung bei der Pensionierung aus.

Steuerfreies Wachstum

Gelder in der beruflichen Vorsorge werden steuerfrei angelegt und unterliegen keinem Vermögensertrag während der Ansparphase. Die Besteuerung erfolgt erst beim Bezug:

  • Kapitalbezüge werden zum reduzierten Vorsorgetarif separat vom übrigen Einkommen besteuert
  • Rentenzahlungen gelten als Einkommen und werden nach dem ordentlichen Einkommenstarif versteuert

Trotz der späteren Besteuerung bieten Steueraufschub und Vorabzug häufig einen erheblichen gesamtsteuerlichen Vorteil.

Strategische Flexibilität (besonders in einem 1e-Plan)

Wenn Ihr Einkommen CHF 136’080 übersteigt (Stand 2025), können Sie Einkäufe in einen 1e-Pensionsplan tätigen, der grössere Flexibilität bietet und Besserverdienenden ermöglicht, individuelle Anlagestrategien zu wählen. Dies erlaubt es Ihnen, höhere Renditen zu verfolgen und gleichzeitig von voller steuerlicher Abzugsfähigkeit zu profitieren.

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Ist es immer lohnenswert, einen freiwilligen Pensionskassen-Einkauf zu tätigen?

Während freiwillige Einkäufe erhebliche steuerliche und Altersvorteile bieten, sind sie nicht immer der richtige Schritt für jede Situation. Bevor Sie sich festlegen, berücksichtigen Sie die folgenden Einschränkungen und Risiken:

  • Begrenzte Liquidität: Geld, das in die 2. Säule eingezahlt wird, ist typischerweise bis zur Pensionierung gesperrt. Sie können nur aus spezifischen Gründen früher darauf zugreifen (z.B. Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswanderung). Wenn Sie die Mittel früher benötigen könnten, könnte ein Einkauf Ihre persönliche Liquidität belasten.
  • Opportunitätskosten: Pensionskassen wenden oft konservative Anlagestrategien und begrenzte Renditen an, besonders im obligatorischen Teil. Wenn Sie ein risikotoleranter Anleger sind, könnten Sie höhere langfristige Renditen anderswo erzielen (z.B. Aktien, Immobilien oder sogar gebundene 3a Fonds).
  • Unterfinanzierte Pensionskassen: Wenn Ihre Pensionskasse einen Deckungsgrad unter 100% hat, können freiwillige Beiträge Verlust oder Umverteilung ausgesetzt sein. n solchen Fällen sind freiwillige Einkäufe mit Vorsicht zu geniessen. Überprüfen Sie immer die finanzielle Gesundheit Ihrer Pensionskasse bevor Sie einen Einkauf tätigen. Siehe unseren neuesten Überblick über die Besten Beruflichen Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz 2025 zum Vergleich der Optionen.
  • Bezugsbeschränkungen: Wenn Sie planen, das Altersguthaben als Kapital zu beziehen, muss jeder freiwillige Einkauf mindestens drei Jahre vor dem Bezug erfolgen. Andernfalls kann die steuerliche Abzugsfähigkeit rückwirkend aberkannt werden.
    Diese Einschränkung gilt nicht, wenn Sie sich für den Rentenbezug entscheiden.

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Strategische Steuerplanung: Timing und Strukturierung

Die Art, wie Sie Ihre Einkäufe in die Pensionskasse und die Bezüge zeitlich abstimmen und strukturieren, kann einen grossen Einfluss auf den Gesamtsteuernutzen haben. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Staffeln Sie Ihre Beiträge: Um die Steuerersparnis zu maximieren, lohnt es sich, grössere Einkäufe auf mehrere Steuerperioden zu verteilen. So nutzen Sie in jedem Jahr den höchsten Grenzsteuersatz auf einen kleineren Teilbetrag und erzielen insgesamt eine höhere Steuerersparnis, als wenn Sie den gesamten Betrag auf einmal einzahlen.
  • Vermeiden Sie Einkäufe kurz vor Kapitalbezug: Wenn Sie planen, Ihre Pension als Kapital zu beziehen, müssen Sie mindestens drei Jahre nach einem Einkauf warten. Andernfalls kann der Steuerabzug rückgängig gemacht werden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie sich für monatliche Pensionszahlungen entscheiden.
  • Planen Sie Bezüge strategisch: Kapitalleistungen aus der 2. Säule werden separat und zu einem privilegierten Satz besteuert – aber dennoch progressiv, d. h. der Steuersatz steigt mit der Höhe des bezogenen Kapitals.
    Durch eine gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre oder die Koordination mit weiteren Kapitalleistungen wie der Säule 3a lässt sich die Gesamtsteuerlast deutlich senken.
  • Koordinieren Sie mit Ihrem Ehepartner: Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind und berechtigt sind, Einkäufe zu tätigen, vergleichen Sie Pensionspläne und priorisieren Sie Beiträge zum besser performenden. Wenn beide Kapitalbezüge planen, kann deren Staffelung über verschiedene Steuerjahre die kombinierte progressive Steuerlast reduzieren, besonders in Kantonen mit hohen Steuern.

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Weitere Wege zur Optimierung der Beiträge zur 2. Säule

Während freiwillige Einkäufe die häufigste Art für Angestellte sind, ihre berufliche Vorsorge zu optimieren, gibt es einige zusätzliche Strategien, die es zu berücksichtigen gilt:

Wahl einer höheren Sparvariante

Einige Pensionskassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Sparstufen zu wählen. Die Wahl einer höheren Variante führt zu höheren monatlichen Beiträgen, was wiederum den steuerlichen Abzug erhöht und langfristig das Altersguthaben verbessert.

Wenn Sie Unternehmer oder HR-Entscheidungsträger sind, lesen Sie unseren Leitfaden über Die Wahl der richtigen Pensionskasse für Ihr Unternehmen für Ratschläge zur Auswahl flexibler, steuerlich effizienter Pläne, von denen Ihre Angestellten profitieren können.

Senkung des Koordinationsabzugs

Der Koordinationsabzug ist ein fester Betrag (CHF 26’460 im Jahr 2025), der von Ihrem Bruttolohn abgezogen wird, um Ihren versicherten Lohn in der 2. Säule zu bestimmen.

Wenn Ihr Arbeitgeber erlaubt, dass er reduziert oder entfernt wird, wird mehr von Ihrem Lohn versichert, was zu höheren Beiträgen und besserer Pensionsdeckung führt. Dies ist besonders wirkungsvoll für Geringverdiener oder Teilzeitarbeitende, deren versicherter Lohn nach dem Koordinationsabzug ansonsten sehr niedrig sein könnte.

Vollständige Nutzung eines 1e-Pensionsplans

Solche Pläne stehen ausschliesslich Versicherten offen, deren Lohn über CHF 136’080 liegt (BVG-Grenze für 1e-Pläne, Stand 2025). Sie bieten mehr Einfluss auf die Vermögensanlage und eignen sich besonders für Besserverdienende mit langfristigem Anlagehorizont.

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Einkauf oder Säule 3a? Warum nicht beides?

Bei der Entscheidung zwischen einem freiwilligen Pensionskassen-Einkauf und Beiträgen zur Säule 3a spielen mehrere Faktoren eine Rolle – einschliesslich Steuerersparnisse, Versicherungsschutz, Anlageflexibilität und Zugang zu Mitteln.

Die Säule 3a bietet mehr Gestaltungsfreiheit, was Zeitpunkt, Anlagewahl und Begünstigtenregelung betrifft. Sie eignet sich besonders für Arbeitnehmende mit unregelmässigem Einkommen oder für Personen, die mehr Kontrolle über ihre Altersvorsorge wünschen.
Allerdings ist der jährliche Maximalbetrag limitiert: CHF 7’258 im Jahr 2025.

Allerdings, wenn Sie selbstständig sind und nicht einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie bis zu 20% Ihres Nettoeinkommens beitragen, bis zu einem Maximum von CHF 36’288 (2025), was die Säule 3a zu einer viel substanzielleren Option macht. In diesen Fällen wird die Wahl zwischen Säule 3a und einem freiwilligen Einkauf in die 2. Säule komplexer und hängt von Ihrem Einkommensniveau, Ihrer Risikotoleranz und dem gewünschten Versicherungsschutz ab.

Hinweis: Ab 2026 werden Sie auch in der Lage sein, nachträgliche Säule 3a-Einkäufe zu tätigen, um Lücken für verpasste Jahre ab 2025 zu füllen, was mehr Flexibilität für solche mit inkonsistenten Einkommen oder Pausen beim Sparen bietet.

Das Urteil?

Für die meisten Angestellten mit zusätzlicher Kapazität ermöglicht ein Pensionskassen-Einkauf es Ihnen, erheblich mehr zu beitragen und führt typischerweise zu weitaus grösseren Steuerersparnissen, besonders bei höheren Einkommensniveaus. Er beinhaltet auch eingebauten Versicherungsschutz für Invalidität und Tod, obwohl dieser Schutz weniger anpassbar ist.

Die beiden Strategien schliessen sich jedoch nicht gegenseitig aus. Tatsächlich funktionieren sie am besten, wenn sie kombiniert werden: schöpfen Sie zuerst Ihre Säule 3a aus für Flexibilität, dann erwägen Sie einen freiwilligen Pensionskassen-Einkauf, um langfristige Ersparnisse zu steigern und Ihre Steuerlast weiter zu reduzieren.

Selbständigerwerbende sollten sorgfältig abwägen, ob ein Verzicht auf den Anschluss an eine Pensionskasse zwecks Erhalt der vollen 3a-Abzugsmöglichkeiten sinnvoll ist.
Nexova unterstützt Sie dabei, die richtige Strategie für Ihre individuelle Situation zu entwickeln und einen Vorsorgeplan zu erstellen, der zu Ihren Zielen und Ihrer Lebenssituation passt.

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Erhalten Sie Expertenunterstützung von Nexova

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Ob Sie Ihre Steuerbelastung reduzieren, Ihre Altersguthaben gezielt aufbauen oder sich auf eine vorzeitige Pensionierung vorbereiten möchten – freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind ein wirkungsvolles Instrument.

Doch um ihren vollen Nutzen auszuschöpfen, braucht es fundiertes Wissen über Zeitpunkt, Höhe und Voraussetzungen.

Nexova unterstützt Angestellte, Selbständigerwerbende und Unternehmen dabei, das Optimum aus der beruflichen Vorsorge herauszuholen.

Wir berechnen Ihr individuelles Einkaufspotenzial, schätzen die zu erwartende Steuerersparnis, und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Auch wenn Sie prüfen möchten, ob ein 1e-Pensionsplan für Ihre Situation sinnvoll ist, oder ob sich eine betriebliche Lösung für Ihre Mitarbeitenden lohnt – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Mit der richtigen Planung und Unterstützung durch Nexova kann ein freiwilliger Einkauf zu einem zentralen Bestandteil Ihrer Finanz- und Vorsorgestrategie werden – mit klaren Vorteilen bei Rente und Steuern.

Bereit, Ihre Pensionsstrategie zu optimieren? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung.

FAQ

Antworten auf einen Klick

Was ist das Maximum, das ich freiwillig in meine Pensionskasse einzahlen kann?

Ihr Pensionskassen-Ausweis zeigt typischerweise Ihr aktuelles Einkaufspotenzial. Diese Zahl spiegelt die Lücke zwischen Ihren tatsächlich angesparten Altersguthaben und dem „theoretischen Maximum“ wider, das Sie angesammelt hätten, wenn Sie immer Ihren aktuellen Lohn verdient hätten.

Bedenken Sie jedoch, dass die Berechnung nicht immer anderweitig gehaltene Freizügigkeitsleistungen oder frühere Selbstständigkeitsperioden berücksichtigt. Für eine präzise Bestimmung ist es am besten, Ihre Situation von einem fachkundigen Experten beurteilen zu lassen.

Kann ich kurz vor der Pensionierung Einkäufe tätigen?

Ja – unter gewissen Voraussetzungen. Wenn Sie Ihre Altersleistung als Kapital beziehen möchten, müssen alle freiwilligen Einkäufe mindestens drei Jahre vor dem Bezug erfolgt sein. Andernfalls kann die Steuerbehörde den Abzug rückgängig machen.

Wenn Sie hingegen eine monatliche Rente beziehen möchten, gibt es keine Mindestfrist – in diesem Fall sind Einkäufe auch kurz vor der Pensionierung möglich.

Was passiert, wenn die Pensionskasse unterfinanziert ist?

Ein Deckungsgrad unter 100 % bedeutet, dass Ihre Pensionskasse mehr Verpflichtungen als Vermögen hat. In solchen Fällen können:

– Freiwillige Einkäufe ausgesetzt oder abgelehnt werden
– Ihre Einzahlungen unter Umständen von Sanierungsmassnahmen wie Leistungskürzungen oder Umverteilungen betroffen sein

Prüfen Sie deshalb vor jedem Einkauf die finanzielle Situation Ihrer Pensionskasse. Die relevanten Angaben finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis oder erhalten Sie über Ihre Personalabteilung.

Sind 1e-Pensionspläne eine bessere Option für Besserverdiener?

Ja, für Besserverdiener, die mehr Kontrolle und höheres Renditepotenzial suchen, sind 1e-Pläne oft die attraktivste verfügbare Pensionsstruktur. Wenn Sie mehr als CHF 136’080 verdienen, kann Ihr Arbeitgeber einen 1e-Pensionsplan für überobligatorische Beiträge anbieten. Diese Pläne lassen Sie Ihre eigene Anlagestrategie wählen, vermeiden Quersubventionierung und profitieren trotzdem von voller steuerlicher Abzugsfähigkeit.

Ist es besser, in den Fonds meines Ehepartners oder meinen einzukaufen?

Wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner zum Einkauf berechtigt sind, lohnt sich ein Vergleich der beiden Pensionskassen. Entscheidende Kriterien sind:

Technischer Zinssatz
– Umwandlungssatz

Flexibilität beim Kapital- oder Rentenbezug
Leistungen bei Tod und Invalidität

In vielen Fällen ist es sinnvoll, Einkäufe in die leistungsstärkere Kasse zu priorisieren. Ein Pensionsberater kann Ihnen helfen, beide Optionen objektiv zu bewerten und Ihre Mittel dort einzusetzen, wo sie langfristig am meisten bewirken.

Das sagen unsere Kunden

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