Ordentliche oder eingeschränkte Revision in der Schweiz? Unterschiede, Schwellenwerte & Anforderungen
Welche Art der gesetzlichen Revision für Ihr Schweizer Unternehmen gilt, hat erhebliche Auswirkungen auf Kosten, Prozesse und die Wahrnehmung Ihres Jahresabschlusses durch externe Stakeholder. Das Obligationenrecht (OR) unterscheidet zwischen zwei Revisionsarten: der ordentlichen Revision für grössere, wirtschaftlich bedeutende Unternehmen und der eingeschränkten Revision für die meisten KMU. Sie unterscheiden sich wesentlich in Umfang, Kosten, Anforderungen an den Revisor sowie darin, was sie gegenüber Aktionären, Kreditgebern und dem Markt signalisieren.
Dieser Artikel erläutert, wer welche Revisionsart durchführen muss, was diese jeweils beinhaltet, wie sie im direkten Vergleich abschneiden und was wachsende Unternehmen wissen müssen, wenn sie sich den gesetzlichen Schwellenwerten nähern.
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Termin buchenHighlights
- Schweizer Recht kennt zwei Revisionsarten: die ordentliche und die eingeschränkte Revision
- Die ordentliche Revision gilt bei Überschreitung von 2 der 3 Schwellenwerte in zwei Folgejahren
- Nur die ordentliche Revision erfordert eine Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS)
- Die ordentliche Revision bietet «positive Assurance»; die eingeschränkte nur «negative Assurance»
- Unternehmen mit unter 10 Vollzeitstellen können die Revision mit einstimmigem Beschluss abwählen
Inhalt
- Ordentliche oder eingeschränkte Revision in der Schweiz? Unterschiede, Schwellenwerte & Anforderungen
- Highlights & Inhalt
- Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer eingeschränkten Revision in der Schweiz?
- Welche Unternehmen müssen eine ordentliche Revision durchführen?
- Was beinhaltet eine ordentliche Revision?
- Was beinhaltet eine eingeschränkte Revision?
- Ordentliche vs. eingeschränkte Revision: ein direkter Vergleich
- Was ist das interne Kontrollsystem (IKS) und warum ist es bei der ordentlichen Revision wichtig?
- Opting-out, Opting-up und Opting-in: Welche Möglichkeiten gibt es?
- Wie wirkt sich die digitale Buchhaltung auf den Revisionsprozess aus?
- Wie unterstützt Nexova revisionsbereite Unternehmen?
- FAQ
- Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns
Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer eingeschränkten Revision in der Schweiz?

Die ordentliche Revision ist eine umfassende gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses und der internen Kontrollen eines Unternehmens. Die eingeschränkte Revision ist eine schmalere Prüfung, die darauf ausgerichtet ist, ob wesentliche Fehler im Jahresabschluss festgestellt werden können. Welche Revisionsart auf Ihr Unternehmen zutrifft, hängt von dessen Grösse und wirtschaftlicher Bedeutung gemäss dem Obligationenrecht (OR) ab, insbesondere Art. 727 und den folgenden Artikeln.
Der wesentliche Unterschied liegt im Grad der Sicherheit (Assurance). Die ordentliche Revision liefert «angemessene Sicherheit» (positive Assurance): Der Revisor bestätigt positiv, dass der Jahresabschluss korrekt ist. Die eingeschränkte Revision liefert nur «begrenzte Sicherheit» (negative Assurance): Der Revisor bestätigt, dass ihm nichts zur Kenntnis gelangt ist, was darauf hindeutet, dass der Jahresabschluss fehlerhaft ist. Diese Unterscheidung hat praktische Bedeutung: Banken, Investoren und Muttergesellschaften haben häufig spezifische Erwartungen daran, welcher Standard angewendet wird.
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Zum BuchhaltungsserviceWelche Unternehmen müssen eine ordentliche Revision durchführen?

Die Pflicht zur ordentlichen Revision gilt für Unternehmen, die unter Schweizer Recht wirtschaftlich bedeutend sind, unabhängig von ihrer Rechtsform. Gemäss der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde finden in der Schweiz jährlich rund 10’000 ordentliche Revisionen und rund 80’000 eingeschränkte Revisionen statt – nur ein kleiner Bruchteil der Schweizer Unternehmen unterliegt damit dem vollständigen Revisionsregime.
Die Schwellenwerte der ordentlichen Revision
Gemäss Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR ist ein Unternehmen revisionspflichtig, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet:
- Bilanzsumme: mehr als CHF 20 Millionen
- Umsatzerlös: mehr als CHF 40 Millionen
- Vollzeitstellen: mehr als 250 im Jahresdurchschnitt
Die Zweijahresregel gilt in beide Richtungen: Um zur eingeschränkten Revision zurückzukehren, muss ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei Schwellenwerte unterschreiten.
Praxisbeispiel: Eine GmbH mit einer Bilanzsumme von CHF 25 Millionen, einem Umsatz von CHF 45 Millionen und 80 Mitarbeitenden überschreitet zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatz). Ist dies im ersten und zweiten Jahr der Fall, ist für den Jahresabschluss des zweiten Jahres eine ordentliche Revision erforderlich – in der Praxis durchgeführt in den Monaten nach dem Jahresende.
Weitere Fälle der Revisionspflicht
Unabhängig von den Grössenschwellenwerten sind bestimmte Unternehmenstypen gemäss Art. 727 Abs. 1 OR stets zur ordentlichen Revision verpflichtet:
- Publikumsgesellschaften: Unternehmen, deren Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert sind oder die Anleihensobligationen ausstehend haben
- Unternehmen, die eine Konzernrechnung erstellen müssen gemäss Art. 963 OR: in der Regel Muttergesellschaften von Unternehmensgruppen, die eine oder mehrere Tochtergesellschaften kontrollieren und eine Konzernrechnung vorlegen müssen
- Opting-up: Unternehmen, bei denen Aktionäre, die mindestens 10% des Aktienkapitals halten, formell eine ordentliche Revision verlangen gemäss Art. 727 Abs. 2 OR
- Unternehmen, deren Statuten oder ein Beschluss der Generalversammlung eine ordentliche Revision vorsehen
Für internationale Tochtergesellschaften in der Schweiz wird die ordentliche Revision häufig nicht durch die Grössenschwellenwerte ausgelöst, sondern durch Konsolidierungspflichten auf Gruppenebene oder durch Anforderungen der Muttergesellschaft.
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Termin buchenWas beinhaltet eine ordentliche Revision?

Die ordentliche Revision ist eine gründliche, risikoorientierte Prüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens und der dahinterliegenden Prozesse.
Der Revisor muss die Qualifikation eines zugelassenen Revisionsexperten besitzen und bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) gemäss Art. 727b OR eingetragen sein.
Eine ordentliche Revision umfasst ein breites Spektrum an Prüfungshandlungen:
- Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS): gesetzlich vorgeschrieben durch Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und gemäss dem Schweizer Prüfungsstandard PS 890 durchgeführt. Der Revisor muss beurteilen, ob ein funktionierendes internes Kontrollsystem vorhanden ist, und dem Verwaltungsrat darüber berichten.
- Drittbestätigungen: Der Revisor kontaktiert Banken, Gläubiger und Schuldner direkt, um Salden unabhängig zu bestätigen.
- Inventarbeobachtung: Physische Bestandsaufnahmen und Vermögensprüfungen.
- Beurteilung von Betrugsrisiken: Spezifische Prüfungshandlungen zur Identifikation von Risiken unrechtmässiger Handlungen und Gesetzesverstössen.
- Detailprüfungen: Prüfung einzelner Transaktionen und der dazugehörigen Belege.
Der Revisor erstellt zwei Berichte: einen umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat mit allen Feststellungen, identifizierten Schwachstellen und Empfehlungen sowie einen zusammenfassenden Bericht an die Generalversammlung mit dem Revisionstestat. Wenn alles in Ordnung ist, handelt es sich bei diesem Testat um eine positive Assurance: Der Revisor bestätigt, dass der Jahresabschluss dem Gesetz und den Statuten des Unternehmens entspricht.
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Zum BuchhaltungsserviceWas beinhaltet eine eingeschränkte Revision?

Die eingeschränkte Revision ist eine strukturierte, aber schmalere Prüfung des Jahresabschlusses, die auf Befragungen, analytischen Prüfungshandlungen und gezielten Detailprüfungen basiert. Sie ist die Standardrevisionsart für Schweizer KMU, die unterhalb der Schwellenwerte der ordentlichen Revision liegen.
Sie richtet sich nach Art. 727a OR, der die Revisionspflicht festlegt, und Art. 729a OR, der den Umfang der Prüfungshandlungen definiert. Sie gilt für alle AGs, GmbHs und Genossenschaften mit 10 oder mehr Vollzeitstellen (im Jahresdurchschnitt), die die Kriterien der ordentlichen Revision nicht erfüllen. Die Prüfungshandlungen des Revisors umfassen drei Arten:
- Befragungen: Gespräche mit der Unternehmensleitung und relevanten Mitarbeitenden zu wesentlichen Transaktionen, Rechnungslegungsgrundsätzen und Geschäftsentwicklungen
- Analytische Prüfungshandlungen: Vorjahresvergleiche von Jahresabschlusspositionen zur Identifikation von Auffälligkeiten und Inkonsistenzen
- Angemessene Detailprüfungen: Stichprobenartige Kontrolle ausgewählter Transaktionen und Belege
Was eine eingeschränkte Revision ausdrücklich nicht umfasst: die Prüfung des internen Kontrollsystems, Bestätigungen von Drittparteien, physische Bestandsaufnahmen oder spezifische Betrugserkennungsmassnahmen. Diese sind der ordentlichen Revision vorbehalten.
Der Revisor für eine eingeschränkte Revision muss als zugelassener Revisor bei der RAB gemäss Art. 727c OR eingetragen sein – eine niedrigere Qualifikationsanforderung als der für die ordentliche Revision erforderliche Revisionsexperte. Den Registrierungsstatus eines Revisors können Sie über das öffentliche RAB-Register überprüfen.
Die Unabhängigkeitsanforderungen sind bei der eingeschränkten Revision weniger streng. Dieselbe Treuhandgesellschaft kann sowohl die Buchhaltung als auch die Revision übernehmen, sofern sie angemessene organisatorische und personelle Massnahmen trifft, um sicherzustellen, dass die Person, die die Revision durchführt, nicht dieselbe ist, die die Buchhaltung erstellt hat (Art. 729 Abs. 2 OR). Dies kann eine praktische Lösung für Schweizer KMU sein, die mit einem einzigen Treuhandpartner zusammenarbeiten.
Die eingeschränkte Revision schliesst mit einem schriftlichen Bericht an die Generalversammlung ab, der eine negative Assurance enthält: Dem Revisor ist nichts zur Kenntnis gelangt, was darauf hindeutet, dass der Jahresabschluss nicht dem Gesetz und den Statuten des Unternehmens entspricht. Ein separater Bericht an den Verwaltungsrat ist nicht erforderlich.
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Termin buchenOrdentliche vs. eingeschränkte Revision: ein direkter Vergleich

Ordentliche vs. eingeschränkte Revision
| Kriterium | Ordentliche Revision | Eingeschränkte Revision |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 727 OR | Art. 727a OR |
| Anwendungsbereich* | Grössere Unternehmen, die 2 von 3 Schwellenwerten in 2 aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten; Publikumsgesellschaften; Konzerne | Alle anderen AGs, GmbHs, Genossenschaften mit ≥10 Vollzeitstellen |
| Qualifikation des Revisors | Zugelassener Revisionsexperte | Zugelassener Revisor |
| Unabhängigkeit des Revisors | Streng – kann keine Buchführungsleistungen erbringen | Weniger streng – Doppelmandat mit Schutzmassnahmen zulässig |
| IKS-Prüfung | Pflicht (PS 890) | Nicht erforderlich |
| Drittbestätigungen | Ja (Banken, Gläubiger, Schuldner) | Nein |
| Inventarbeobachtung | Ja | Nein |
| Beurteilung Betrugsrisiken | Ja | Nein |
| Sicherheitsniveau | Positive Assurance (angemessene Sicherheit) | Negative Assurance (begrenzte Sicherheit) |
| Bericht an Verwaltungsrat | Ja – umfassender Bericht | Nein |
| Bericht an Generalversammlung | Zusammenfassung + positives Testat | Zusammenfassung + Negativ-Assurance |
| Typische Jahreskosten | CHF 10’000–50’000+ | CHF 3’000–12’000 |
*Hinweis: Vereine und Stiftungen unterliegen gesonderten Revisionsvorschriften gemäss ZGB – Details dazu finden Sie in den FAQ weiter unten.
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Zum BuchhaltungsserviceWas ist das interne Kontrollsystem (IKS) und warum ist es bei der ordentlichen Revision wichtig?

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Prozesse, Verfahren und Kontrollen, die ein Unternehmen eingerichtet hat, um eine vollständige, korrekte und gesetzeskonforme Rechnungslegung sicherzustellen. Es deckt alles ab – von der Genehmigung und Verbuchung von Rechnungen bis hin zur Verwaltung von Zugriffsrechten auf Finanzsysteme und der Durchführung von Abstimmungen.
Bei der ordentlichen Revision ist das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit des IKS ein obligatorischer Prüfungsbereich, geregelt durch den Schweizer Prüfungsstandard PS 890. Der Revisor entwirft oder implementiert das IKS nicht (das liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung), muss aber beurteilen, ob eines vorhanden ist, und dem Verwaltungsrat darüber berichten. Schwachstellen müssen gemeldet werden, und erhebliche Mängel können zu einem eingeschränkten Revisionstestat führen – das heisst, der Revisor kann kein uneingeschränktes Testat erteilen und muss das Problem im Bericht förmlich festhalten.
Unternehmen, die die Schwellenwerte der ordentlichen Revision erreichen, ohne ihre internen Kontrollen strukturiert zu haben, sehen sich im ersten Jahr der ordentlichen Revision häufig mit deutlich höheren Revisionskosten und mehr Anfragen des Revisors konfrontiert. Für Unternehmen, die moderne, integrierte Buchhaltungssoftware mit digitalen Workflows, klaren Freigabehierarchien und automatisierten Abstimmungen einsetzen, sind viele Bausteine eines funktionierenden IKS bereits von Haus aus vorhanden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das im Rahmen der ordentlichen Revision geprüfte IKS vom Konzept der internen Revision als Managementfunktion zu unterscheiden ist. Die interne Revision ist eine fortlaufende interne Tätigkeit, die sich auf Prozessverbesserung und Risikomanagement konzentriert. Sie ist keine gesetzliche Anforderung, die an die Unternehmensgrösse geknüpft ist, und wird von oder im Auftrag der Unternehmensleitung durchgeführt – nicht von einem externen Revisor.
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Termin buchenOpting-out, Opting-up und Opting-in: Welche Möglichkeiten gibt es?

Nicht alle Revisionspflichten sind unveränderlich: Das Schweizer Recht bietet verschiedene Mechanismen, die es Unternehmen ermöglichen, die für sie geltende Revisionsart zu ändern. Je nach Mitarbeiterzahl und Zustimmung der Aktionäre kann ein Unternehmen auf die Revision vollständig verzichten (Opting-out), freiwillig von der eingeschränkten zur ordentlichen Revision wechseln (Opting-up) oder eine Revision durchführen lassen, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein (Opting-in).
Opting-out ist der vollständige Verzicht auf die gesetzliche Revision und steht nur Unternehmen offen, die der eingeschränkten Revision unterliegen. Gemäss Art. 727a Abs. 2 OR können Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt auf die eingeschränkte Revision verzichten, sofern alle Aktionäre einstimmig zustimmen und das Unternehmen die Schwellenwerte für die ordentliche Revision nicht bereits überschreitet. Gemäss dem Bundesamt für Statistik sind fast 90% der Schweizer Unternehmen Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden – damit ist die Mehrheit der Schweizer Rechtspersonen grundsätzlich zum Opting-out berechtigt.
Der Verzicht muss vor Beginn des Geschäftsjahres, für das er gelten soll, beim Handelsregisteramt angemeldet werden – ein rückwirkendes Opting-out ist seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr zulässig. Nach der Anmeldung gilt der Verzicht automatisch für die folgenden Geschäftsjahre. Jeder Aktionär kann den Verzicht jedoch widerrufen, indem er spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung eine Revision verlangt.
Ein Opting-out beseitigt nicht jede externe Prüfung. Banken und Kreditgeber verlangen häufig geprüfte Jahresabschlüsse als Bedingung für eine Kreditvergabe, und Investoren sowie potenzielle Käufer im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen erwarten diese fast immer. Manche Unternehmen behalten daher die eingeschränkte Revision freiwillig bei, auch wenn sie rechtlich darauf verzichten könnten (d.h. sie «opting-in»).
Opting-in bezeichnet die freiwillige Durchführung einer eingeschränkten Revision durch ein Unternehmen, das dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Beispielsweise kann ein Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen eine Revision beibehalten, um die Glaubwürdigkeit gegenüber Banken, Investoren oder Geschäftspartnern zu stärken. Kreditgeber können ebenfalls formell verlangen, dass ein Unternehmen einer Revision unterzogen wird, was ebenfalls als Opting-in bezeichnet wird.
Opting-up ist der freiwillige Wechsel von der eingeschränkten zur ordentlichen Revision, möglich wenn Aktionäre, die mindestens 10% des Aktienkapitals halten, dies gemäss Art. 727 Abs. 2 OR formell verlangen, oder wenn die Statuten oder ein Beschluss der Generalversammlung dies vorsehen. Ein Opting-up wird manchmal von Investoren, Muttergesellschaften oder Gläubigern verlangt, die die höhere Sicherheit einer ordentlichen Revision benötigen.
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Zum BuchhaltungsserviceWie wirkt sich die digitale Buchhaltung auf den Revisionsprozess aus?

Eine gute digitale Buchhaltung reduziert den Zeit- und Kostenaufwand einer gesetzlichen Revision direkt. Wenn die Finanzdaten sauber, gut strukturiert und digital zugänglich sind, arbeiten Revisoren schneller. Bei der ordentlichen Revision vereinfacht ein strukturiertes digitales Umfeld zudem die obligatorische IKS-Prüfung.
Die Zusammenarbeit mit einem Treuhänder, der vollständig digitale, integrierte Buchführungsprozesse betreibt, bedeutet, dass die Finanzdaten bei Revisionsbeginn bereits in dem Format vorliegen, das die Revisoren erwarten – ohne Last-Minute-Ordneraufbereitung oder zeitraubendes Zusammensuchen von Dokumenten, das die Revisionskosten in die Höhe treibt.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Revisionskosten und der massgeblichen Einflussfaktoren finden Sie in unserem Leitfaden zu Revisionskosten in der Schweiz.
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Termin buchenWie unterstützt Nexova revisionsbereite Unternehmen?

Nexova bietet umfassende Buchhaltungs- und Treuhanddienstleistungen für Schweizer Startups und KMU und setzt dabei integrierte digitale Prozesse ein, die Finanzdaten das ganze Jahr über revisionsbereit halten. Für die Revision selbst arbeiten wir mit einer unabhängigen, etablierten Revisionsgesellschaft zusammen – und stellen so das richtige Fachwissen sicher, unabhängig davon, ob Sie der eingeschränkten oder der ordentlichen Revision unterliegen. Wir begleiten Unternehmen durch den gesamten Revisionszyklus, von der Vorbereitung und Dokumentenverwaltung bis hin zur Berichtsüberprüfung.
Kontaktieren Sie Nexova noch heute für eine kompetente Beratung zu Ihren Revisionspflichten und wie Sie den Prozess so effizient wie möglich gestalten können.
FAQ
Antworten auf einen Klick
Benötigt ein Startup eine ordentliche Revision?
Mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht. Startups liegen in der Regel weit unterhalb der Schwellenwerte für die ordentliche Revision von CHF 20 Millionen Bilanzsumme, CHF 40 Millionen Umsatz und 250 Vollzeitstellen. Die meisten unterliegen der eingeschränkten Revision oder können – sofern weniger als 10 Mitarbeitende vorhanden sind und alle Aktionäre zustimmen – vollständig auf eine Revision verzichten. Die Hauptausnahme besteht, wenn Investoren oder Muttergesellschaften ein höheres Mass an Sicherheit verlangen, was ein Opting-up auf Antrag der Aktionäre auslösen kann.
Was passiert, wenn ich die Schwellenwerte nur in einem Jahr überschreite?
Zunächst ändert sich nichts. Die Schwellenwerte gemäss Art. 727 OR müssen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, bevor eine ordentliche Revision obligatorisch wird. Wenn Sie im ersten Jahr zwei Schwellenwerte überschreiten, im zweiten aber nicht, bleiben Sie der eingeschränkten Revision unterstellt.
Kann mein Treuhänder auch mein Revisor sein?
Bei der eingeschränkten Revision ja, sofern die Treuhandgesellschaft angemessene organisatorische und personelle Schutzmassnahmen getroffen hat, die sicherstellen, dass die Person, die die Buchhaltung erstellt hat, nicht dieselbe ist, die die Revision durchführt. Dies ist eine gängige und gesetzlich anerkannte Regelung gemäss Art. 729 Abs. 2 OR. Bei der ordentlichen Revision sind die Unabhängigkeitsanforderungen erheblich strenger, und die Erbringung von Buchführungs- und Revisionsdienstleistungen durch dieselbe Gesellschaft ist in der Regel nicht zulässig.
Was kostet eine ordentliche Revision?
Die Kosten einer ordentlichen Revision variieren stark je nach Unternehmensgrösse, Komplexität, Qualität der Buchführung und Revisor. Typische Honorare liegen für grössere Unternehmen zwischen CHF 10’000 und CHF 50’000 oder mehr. Der wichtigste beeinflussbare Kostenfaktor ist die Qualität der Finanzdaten: Eine saubere, gut aufbereitete digitale Buchhaltung reduziert den Zeitaufwand des Revisors erheblich. Eine vollständige Aufschlüsselung der Kostenfaktoren für beide Revisionsarten finden Sie in unserem Artikel zu den Revisionskosten in der Schweiz.
Was ist der Unterschied zwischen dem Bericht an den Verwaltungsrat und dem Bericht an die Generalversammlung?
Bei der ordentlichen Revision erstellt der Revisor zwei separate Berichte. Der umfassende Bericht an den Verwaltungsrat ist ein detailliertes Dokument, das die Revisionsergebnisse, allfällige Schwachstellen im internen Kontrollsystem und Empfehlungen enthält. Er ist intern und wird nicht veröffentlicht. Der zusammenfassende Bericht an die Generalversammlung ist kürzer und enthält das formelle Revisionstestat sowie eine Empfehlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses. Bei der eingeschränkten Revision ist nur der Bericht an die Generalversammlung erforderlich.
Was passiert, wenn der Revisor Probleme feststellt?
Das Ergebnis hängt von der Schwere der Feststellungen ab. Geringfügige Schwachstellen – insbesondere im internen Kontrollsystem – werden im umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat mit Verbesserungsempfehlungen festgehalten, beeinflussen das Revisionstestat aber nicht zwingend.
Wesentlichere Feststellungen führen zu einem eingeschränkten Revisionstestat, d.h. der Revisor erteilt das Testat mit formellen Vorbehalten zu bestimmten Sachverhalten. Die Aktionäre erhalten dieses als Teil des zusammenfassenden Berichts und können die Genehmigung des Jahresabschlusses verweigern. Banken und Kreditgeber werden bei einem eingeschränkten Testat in der Regel Rückfragen stellen.
In schwerwiegenden Fällen, in denen der Revisor zum Schluss kommt, dass der Jahresabschluss dem Gesetz überhaupt nicht entspricht, muss er ein negatives Testat erteilen. Dies ist ein erhebliches Warnsignal mit potenziellen Folgen für die Finanzierung, Investorenbeziehungen und das Ansehen des Unternehmens beim Handelsregister.
Es besteht zudem eine gesetzliche Meldepflicht, die unabhängig von der Revisionsart gilt. Gemäss Art. 728c OR (ordentliche Revision) und Art. 729c OR (eingeschränkte Revision) ist der Revisor verpflichtet, den Richter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er begründeten Anlass zur Annahme hat, dass das Unternehmen überschuldet ist. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Revisionstestat.
Was passiert, wenn ich keine Revisionsstelle bestelle, obwohl ich dazu verpflichtet bin?
Das Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsstelle ist ein Organisationsmangel nach Schweizer Recht. Da die Revisionsstelle ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ ist, ist das Unternehmen ohne sie strukturell unvollständig. Gemäss Art. 731b OR kann jeder Aktionär, Gläubiger oder das Handelsregisteramt beim Gericht beantragen, den Mangel zu beheben. Das Gericht kann eine Frist setzen, auf Kosten des Unternehmens einen Sachwalter einsetzen oder im Extremfall die Auflösung anordnen. Unabhängig von den rechtlichen Konsequenzen werden ungeprüfte Jahresabschlüsse von Banken und Investoren in der Regel nicht akzeptiert.
Ist eine eingeschränkte Revision für Bankfinanzierungen oder Investoren-Due-Diligence ausreichend?
Das hängt von der Gegenpartei ab. Die meisten Schweizer KMU erhalten Bankkredite auf Basis eingeschränkt geprüfter Jahresabschlüsse. Institutionelle Investoren, Private-Equity-Gesellschaften und viele ausländische Muttergesellschaften erwarten jedoch die höhere Sicherheit einer ordentlichen Revision oder machen diese zur Bedingung für eine Investition.
Gelten für Vereine und Stiftungen dieselben Revisionspflichten wie für Kapitalgesellschaften?
Nicht ganz. Für Vereine gilt Art. 69b ZGB anstelle des OR, mit tieferen Schwellenwerten für die ordentliche Revision: zwei von drei Kriterien (Bilanzsumme CHF 10 Millionen, Umsatzerlös CHF 20 Millionen, 50 Vollzeitstellen) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Eine eingeschränkte Revision ist erforderlich, wenn ein Mitglied, das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt. In allen übrigen Fällen sind die Statuten und die Vereinsversammlung in der Revisionsordnung frei.
Stiftungen sind gemäss Art. 83b ZGB verpflichtet, eine Revisionsstelle zu bezeichnen. Die OR-Schwellenwerte (CHF 20 Mio./40 Mio./250 Vollzeitstellen) bestimmen, ob eine ordentliche oder eingeschränkte Revision durchzuführen ist. Kleine Stiftungen mit einer Bilanzsumme unter CHF 200’000 können bei der Aufsichtsbehörde eine Befreiung gemäss der Verordnung über die Revisionsstelle von Stiftungen (SR 211.121.3) beantragen. Die Aufsichtsbehörde kann jederzeit eine ordentliche Revision verlangen, wenn sie dies für eine zuverlässige Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Stiftung als notwendig erachtet.
Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen Revision und einer Sonderprüfung?
Eine Sonderprüfung ist keine eigenständige gesetzliche Revisionsart. Sie bezeichnet eine zweckgebundene Prüfung ausserhalb des regulären Jahreszyklus, wie z.B. Kapitalerhöhungsprüfungen, Fusionsprüfungen oder Gründungsprüfungen. Diese werden durch spezifische rechtliche Ereignisse ausgelöst – nicht durch die Unternehmensgrösse – und sind von der ordentlichen sowie der eingeschränkten Revision zu unterscheiden.
Unabhängigkeitserklärung Die Nexova AG ist ein unabhängiges privates Treuhandunternehmen. Wir sind keine Behörde und stehen in keiner Verbindung zu staatlichen Stellen oder amtlichen Registern. Sämtliche amtlichen Handlungen, Eintragungen und Bewilligungen erfolgen ausschliesslich durch die zuständigen Schweizer Behörden und Notare.
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