Was ist eine Revision in der Schweiz? Ein Leitfaden für KMU und Startups
Eine Revision ist die unabhängige Prüfung der Jahresrechnung Ihres Unternehmens, die im Schweizer Recht vorgeschrieben ist. Nicht jedes Unternehmen benötigt jedoch eine Revision, und viele können vollständig darauf verzichten. Was für Ihr Unternehmen gilt, hängt in erster Linie von dessen Grösse und Struktur ab.
Dieser Artikel erklärt, was eine Revision umfasst, wer dazu verpflichtet ist und worin sich ordentliche und eingeschränkte Revision unterscheiden. Ausserdem gehen wir darauf ein, wann kleine Unternehmen ganz auf die Revision verzichten können, was sich 2025 gesetzlich geändert hat, wer als Revisionsstelle tätig sein darf und wie sich der Prozess effizient gestalten lässt.
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Termin buchenHighlights
- Eine Revision ist eine unabhängige Prüfung der Jahresrechnung eines Unternehmens.
- Die Revisionsart hängt von Grösse und Struktur ab, nicht von der Rechtsform.
- Ordentliche Revision ab zwei von drei Werten: 20 Mio. Bilanz, 40 Mio. Umsatz, 250 VZÄ.
- Kleine Firmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden können mit Zustimmung aller verzichten.
- Seit 2025 gilt ein Opting-out nur für künftige Jahre und muss vorab angemeldet werden.
Inhalt
- Was ist eine Revision in der Schweiz? Ein Leitfaden für KMU und Startups
- Highlights & Inhalt
- Was ist eine Revision in der Schweiz?
- Wer ist in der Schweiz revisionspflichtig?
- Worin unterscheiden sich ordentliche und eingeschränkte Revision?
- Lässt sich die Revision vermeiden? Opting-out für kleine Unternehmen
- Wer darf als Revisionsstelle tätig sein?
- Wie lässt sich die Revision effizient und kostengünstig gestalten?
- So unterstützt Nexova Sie bei der Revision
- Glossar: Die wichtigsten Begriffe zur Revision auf einen Blick
- FAQ
- Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns
Was ist eine Revision in der Schweiz?
Eine Revision ist die unabhängige Prüfung der Jahresrechnung eines Unternehmens durch eine zugelassene Revisionsstelle. Sie soll Aktionären, Gläubigern und weiteren Anspruchsgruppen eine angemessene Sicherheit darüber geben, dass die Jahresrechnung ein verlässliches Bild der Lage des Unternehmens vermittelt. Gemäss Art. 727 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist dieser Rahmen für bestimmte Unternehmen verbindlich.
Die Revision umfasst die Bilanz, die Erfolgsrechnung und den Anhang zur Jahresrechnung. Die Revisionsstelle prüft, ob diese dem Schweizer Rechnungslegungsrecht entsprechen und – bei einer ordentlichen Revision – ob ein angemessenes internes Kontrollsystem besteht.
Ihr Treuhänder oder Ihre Buchhaltung erstellt die Buchhaltung und die Jahresrechnung, während die Revisionsstelle diese unabhängig prüft. Wie strikt diese Rollen getrennt sein müssen, hängt von der Revisionsart ab, auf die wir weiter unten eingehen.
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Zum BuchhaltungsserviceWer ist in der Schweiz revisionspflichtig?
Die Pflicht richtet sich nach Grösse und Struktur des Unternehmens, nicht nach seiner Rechtsform. Juristische Personen wie AG, GmbH und Genossenschaft müssen ihre Jahresrechnung prüfen lassen, sofern sie nicht von einer Ausnahme profitieren. Auch Vereine und Stiftungen unterliegen Revisionspflichten, für sie gelten jedoch eigene Regeln. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen demgegenüber grundsätzlich keiner gesetzlichen Revisionspflicht.
Für Unternehmen, die unter die Regelung fallen, gibt es drei mögliche Konstellationen: eine ordentliche Revision, eine eingeschränkte Revision oder einen vollständigen Verzicht (Opting-out).
Ein Unternehmen unterliegt der ordentlichen Revision, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet – massgebend sind das Berichtsjahr und das unmittelbar vorangehende Jahr – gemäss der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB):
- Bilanzsumme über CHF 20 Millionen
- Umsatzerlös über CHF 40 Millionen
- Mehr als 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Bestimmte Unternehmenstypen benötigen unabhängig von ihrer Grösse immer eine ordentliche Revision: börsennotierte Gesellschaften, Unternehmen mit Pflicht zur Konzernrechnung sowie Unternehmen, die mindestens 20 % der Aktien oder des Umsatzes einer solchen Konzernrechnung beisteuern. Zudem können Aktionäre, die mindestens 10 % des Aktienkapitals vertreten, eine ordentliche Revision verlangen, auch wenn eine eingeschränkte Revision genügen würde. Diese Möglichkeit wird als Opting-up bezeichnet und ist vom Opting-out zu unterscheiden.
Unternehmen, die unter den Schwellenwerten für die ordentliche Revision bleiben, unterliegen standardmässig der eingeschränkten Revision, sofern sie nicht vollständig darauf verzichten können. Eine ausführliche Gegenüberstellung der beiden Revisionsarten finden Sie in unserem Vergleich von ordentlicher und eingeschränkter Revision.
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Termin buchenWorin unterscheiden sich ordentliche und eingeschränkte Revision?
Die ordentliche Revision ist umfassend und führt zu einer positiven Prüfungsaussage: Die Revisionsstelle bestätigt aktiv, dass die Jahresrechnung korrekt ist. Die eingeschränkte Revision ist enger gefasst, stützt sich hauptsächlich auf Befragungen der Geschäftsleitung und analytische Prüfungshandlungen und führt zu einer negativen Prüfungsaussage: Die Revisionsstelle bestätigt lediglich, dass ihr nichts aufgefallen ist, was gegen die Ordnungsmässigkeit der Jahresrechnung spricht. Die meisten Schweizer KMU unterliegen der eingeschränkten Revision.
Die ordentliche Revision verlangt der Revisionsstelle zudem mehr ab. Sie erfordert eine Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS) und darf nur von einem zugelassenen Revisionsexperten durchgeführt werden, weshalb sie mehr Zeit beansprucht und höhere Kosten verursacht. Die eingeschränkte Revision umfasst weniger Prüfungshandlungen, weniger strenge Unabhängigkeitsanforderungen und eine kürzere Durchlaufzeit.
Die Wahl liegt nicht beim Unternehmen. Grösse und Struktur bestimmen anhand der oben genannten Schwellenwerte, welche Revisionsart zur Anwendung kommt. Prüfungsaussagen, Prüfungshandlungen und Unterschiede in der Berichterstattung behandeln wir ausführlich in unserem Vergleich von ordentlicher und eingeschränkter Revision.
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Zum BuchhaltungsserviceLässt sich die Revision vermeiden? Opting-out für kleine Unternehmen
Ein Unternehmen kann auf die eingeschränkte Revision verzichten – dieser Schritt wird als Opting-out bezeichnet –, wenn es im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen aufweist, die Schwellenwerte für eine zwingende ordentliche Revision nicht überschritten hat und sämtliche Aktionäre oder Gesellschafter zustimmen. Der Verzicht wird anschliessend gemäss Art. 727a OR im Handelsregister eingetragen. Damit ist das Opting-out für viele Startups und kleine inhabergeführte Unternehmen der Regelfall: Gemäss Marktdaten von auditorstats.ch sank der Anteil der potenziell revisionspflichtigen Schweizer Unternehmen, die tatsächlich über eine Revisionsstelle verfügen, von 57 % Ende 2007 auf lediglich 16 % Ende 2024.
Eine wesentliche Änderung trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Mit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ist ein rückwirkendes Opting-out nicht mehr möglich. Ein Verzicht gilt nur noch für künftige Geschäftsjahre und muss gemäss Art. 727a OR vor Beginn des betreffenden Jahres beim Handelsregister angemeldet werden. Der Anmeldung ist die letzte genehmigte Jahresrechnung beizulegen.
Die Wirkung auf den Markt war unmittelbar: Die eingetragenen Opting-outs gingen 2025 um 86 % zurück, von 2’154 auf 311, und die Zahl der Revisionsmandate stieg erstmals seit 2008 wieder an. Ein Teil davon ist ein zeitlicher Effekt, da 2025 beschlossene Verzichte erst ab 2026 wirksam werden. Selbst unter Berücksichtigung der rund 1’300 bereits für 2026 angemeldeten Opting-outs liegt die Aktivität jedoch weiterhin rund ein Viertel unter dem Vorjahresniveau.
In der Praxis entfällt damit ein bisher genutzter Weg. Vor 2025 konnte ein Unternehmen den Verzicht auch dann noch erklären, wenn das Geschäftsjahr bereits abgeschlossen war – teilweise nach einer schwierigen Revision. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr. Das Opting-out bei der Gründung bleibt hingegen möglich, sodass ein neues Unternehmen bei Erfüllung der Voraussetzungen von Beginn an ohne Revisionsstelle starten kann. Das ist eher die Regel als die Ausnahme: 2024 verzichteten 99 % der neu gegründeten GmbH und 92 % der neuen AG bereits bei der Gründung auf die Revision.
Ob ein Verzicht sinnvoll ist, lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. Banken, Investoren und manche Geschäftspartner erwarten geprüfte Jahresrechnungen auch dann, wenn das Gesetz sie nicht verlangt. Nexova berät Gründerinnen und Gründer, ob ein Verzicht in ihrem Interesse liegt, und übernimmt bei Bedarf die Anmeldung beim Handelsregister.
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Termin buchenWer darf als Revisionsstelle tätig sein?
Die Revisionsstelle muss vom Unternehmen unabhängig und von der RAB zugelassen sein. Für eine eingeschränkte Revision ist ein zugelassener Revisor erforderlich, für eine ordentliche Revision die höhere Qualifikation eines zugelassenen Revisionsexperten. Das Register der zugelassenen Anbieter ist öffentlich.
Die Unabhängigkeitsvorschriften setzen klare Grenzen. Bei einer ordentlichen Revision darf die Revisionsstelle überhaupt nicht an der Buchführung des Unternehmens mitwirken. Bei einer eingeschränkten Revision darf die Revisionsstelle bei der Buchführung mitwirken oder weitere Dienstleistungen erbringen, sofern Schutzmassnahmen jedes Risiko einer Selbstprüfung ausschliessen. Das Unternehmen, das Ihre Buchhaltung führt, kann daher in der Regel nicht ohne eine saubere Rollentrennung zugleich Ihre Revisionsstelle sein.
Nexova löst dies in der Praxis durch eine klare Trennung der beiden Rollen. Nexova bereitet Ihre Jahresrechnung revisionsbereit auf und arbeitet für die Prüfung selbst mit einem unabhängigen, etablierten Revisionsunternehmen zusammen. So erhalten Sie einen einzigen, koordinierten Prozess.
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Zum BuchhaltungsserviceWie lässt sich die Revision effizient und kostengünstig gestalten?
Der grösste Kostentreiber ist der Zustand Ihrer Buchhaltung. Eine saubere, vollständige und gut dokumentierte Buchführung bedeutet weniger Stunden für die Revisionsstelle, weniger Rückfragen und ein tieferes Honorar. Unordentliche Unterlagen bewirken das Gegenteil.
Als grobe Orientierung liegt eine eingeschränkte Revision für ein unkompliziertes KMU typischerweise zwischen CHF 3’000 und 12’000, wobei der Betrag je nach Qualität der Unterlagen und Komplexität des Geschäfts variiert. Die einzelnen Faktoren erläutern wir ausführlich in unserem Leitfaden zu den Revisionskosten in der Schweiz. Nexova hält die Buchhaltung ihrer Kunden das ganze Jahr über geordnet und aktuell, was den Aufwand der Revisionsstelle und damit auch das Honorar reduziert.
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Termin buchenSo unterstützt Nexova Sie bei der Revision

Eine Revision ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Richtig durchgeführt, signalisiert sie Banken, Investoren und Geschäftspartnern Verlässlichkeit und deckt Probleme auf, solange sie noch klein sind.
Nexova hilft Schweizer Startups und KMU, ihre Fragen rund um die Revision richtig anzugehen. Wir prüfen, ob Sie revisionspflichtig sind, beraten Sie zum Opting-out, wo dieses infrage kommt, und bereiten Ihre Jahresrechnung in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Revisionsunternehmen revisionsbereit auf. Unser digital ausgerichteter Ansatz hält Ihre Buchhaltung das ganze Jahr über in Ordnung, sodass die Revision kurz, planbar und kostentransparent bleibt.
Kontaktieren Sie Nexova noch heute für eine fachkundige Beratung zu Ihren Revisionspflichten und deren effizienter Erfüllung.
Glossar: Die wichtigsten Begriffe zur Revision auf einen Blick
- Revisionsstelle: die unabhängige, zugelassene Stelle, welche die Jahresrechnung prüft.
- RAB (Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde): die staatliche Behörde, welche Revisorinnen und Revisoren zulässt und beaufsichtigt.
- Zugelassener Revisor: qualifiziert für die Leitung einer eingeschränkten Revision.
- Revisionsexperte: qualifiziert für die Leitung einer ordentlichen Revision; die höhere der beiden Zulassungsstufen.
- Ordentliche Revision: die umfassende Prüfung mit positiver Prüfungsaussage.
- Eingeschränkte Revision: die weniger umfangreiche Prüfung mit negativer Prüfungsaussage.
- Internes Kontrollsystem (IKS): die Gesamtheit der Kontrollen eines Unternehmens zur Sicherstellung einer verlässlichen Berichterstattung; wird bei einer ordentlichen Revision geprüft.
- Opting-out: vollständiger Verzicht auf die eingeschränkte Revision.
- Opting-up: freiwilliger oder von qualifizierten Aktionären verlangter Wechsel zur ordentlichen Revision.
- Opting-in: Rückkehr zur eingeschränkten Revision nach einem früheren Opting-out.
- Organisationsmangel: der rechtliche Mangel, der entsteht, wenn einem Unternehmen ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ fehlt, etwa die Revisionsstelle.
- Handelsregister: dort werden revisionsbezogene Anmeldungen eingetragen, etwa Opting-out-Verzichte und die Wahl der Revisionsstelle.
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Termin buchenFAQ
Antworten auf einen Klick
Braucht jede AG oder GmbH eine Revision?
Nein. Eine juristische Person kann auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn sie im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen aufweist und sämtliche Aktionäre zustimmen. Grössere Unternehmen sowie solche, welche die Kriterien für eine ordentliche Revision erfüllen, können nicht darauf verzichten.
Brauchen Startups eine ordentliche Revision?
In den ersten Jahren praktisch nie. Eine ordentliche Revision gilt erst oberhalb der Grössenkriterien, die von den meisten Startups deutlich unterschritten werden. Ein junges Unternehmen unterliegt in der Regel der eingeschränkten Revision oder verzichtet ganz darauf, sofern es die Voraussetzungen erfüllt und sich dafür entscheidet.
Kann mein Treuhänder auch meine Revisionsstelle sein?
In der Regel nicht ohne eine klare Rollentrennung. Die Unabhängigkeitsvorschriften verhindern, dass ein Unternehmen eine Jahresrechnung prüft, die es selbst erstellt hat – bei ordentlichen Revisionen strikt, bei eingeschränkten Revisionen unter Vorbehalt entsprechender Schutzmassnahmen. Nexova übernimmt die Vorbereitung und arbeitet für die Prüfung selbst mit einem unabhängigen Revisionsunternehmen zusammen.
Was passiert, wenn ich die Revisionspflicht ignoriere?
Wird eine erforderliche Revisionsstelle nicht bestellt, liegt ein Organisationsmangel gemäss Art. 731b OR vor. Das Handelsregisteramt kann die Angelegenheit an das Gericht überweisen, das Massnahmen bis hin zur Auflösung anordnen kann. Seit 2025 melden zudem die Steuerbehörden Unternehmen, die keine Revisionsstelle haben und ihre Jahresrechnung nicht einreichen, was diese Schritte auslösen kann.
Worin unterscheidet sich die gesetzliche Revision von der internen Revision?
Die gesetzliche Revision ist eine externe, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Jahresrechnung. Die interne Revision ist eine freiwillige Führungsfunktion, welche die eigenen Prozesse und Kontrollen eines Unternehmens laufend überprüft. Letztere erläutern wir in unserem Leitfaden zur internen Revision in der Schweiz.
Was kostet eine eingeschränkte Revision?
Massgebend sind vor allem die Grösse des Unternehmens und die Qualität der Buchführung, wobei gut geführte digitale Unterlagen zu den tiefsten Honoraren führen. Die Bandbreiten und Einflussfaktoren finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden zu den Revisionskosten in der Schweiz.
Worin unterscheiden sich Opting-up und Opting-in?
Opting-up bedeutet, dass ein Unternehmen freiwillig – oder auf Verlangen qualifizierter Aktionäre mit mindestens 10 % des Aktienkapitals – eine ordentliche Revision durchführen lässt, obwohl es nur einer eingeschränkten Revision unterliegen würde. Opting-in bedeutet, dass ein Unternehmen, das zuvor vollständig auf die Revision verzichtet hat, sich wieder einer eingeschränkten Revision unterstellt.
Was bedeutet Revision?
Der Begriff «Revision» hat im Deutschen mehrere Bedeutungen. Er bezeichnet die Prüfung der Jahresrechnung (Wirtschaftsprüfung), ein Rechtsmittel gegen ein Urteil sowie allgemein die Überarbeitung eines Textes. Im Schweizer Unternehmenskontext ist mit «Revision» die gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung gemeint, um die es in diesem Artikel geht.
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