Verbuchung von Gutscheinen: Wie sollten Schweizer Unternehmen MwSt und Buchhaltung handhaben?

Gutscheine sind ein beliebtes Mittel, um Kunden zu belohnen oder als Giveaway für Marketingzwecke einzusetzen. Unternehmen, die regelmässig Gutscheine anbieten, sollten über die korrekte buchhalterische und mehrwertsteuerliche Behandlung, aber auch über die rechtliche Gültigkeit bzw. den Verfall von Gutscheinen Bescheid wissen.

Dieser Leitfaden erklärt den Unterschied zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen, ihre MwSt-Behandlung, Verjährungsfristen nach Schweizer Recht und die finanziellen Auswirkungen nicht eingelöster Gutscheine.

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Highlights

  • Gutscheine fördern die frühe Liquidität der Verkäufer durch sofortige Einnahmen
  • Die buchhalterische und MwSt-Behandlung eines Gutscheins hängt davon ab, ob es sich um einen Wert- oder Leistungsgutschein handelt
  • Nicht eingelöste Gutscheine werden zu „Schlummergeld“ – reiner Gewinn nach Ablauf
  • Ein Gerichtsurteil von 2021 bedeutet, dass die MwSt auf Leistungsgutscheine bereits beim Verkauf fällig wird
  • Die Gültigkeit von Gutscheinen beträgt 5 oder 10 Jahre, je nach zugrunde liegendem Anspruch (Art. 127–128 OR)

Inhalt

  • Verbuchung von Gutscheinen: Wie sollten Schweizer Unternehmen MwSt und Buchhaltung handhaben?
  • Highlights & Inhalt
  • Warum sind Gutscheine so wirkungsvolle Instrumente zur Kundenbindung?
  • Worin liegt der Unterschied zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen?
  • Wie wird die Mehrwertsteuer auf Gutscheine in der Schweiz angewendet?
  • Wie sollten Gutscheine in der Buchhaltung erfasst werden?
  • Wie lange sind Gutscheine in der Schweiz gültig?
  • Professionelle Hilfe bei der Gutscheinverbuchung von Nexova
  • FAQ
  • Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

Warum sind Gutscheine so wirkungsvolle Instrumente zur Kundenbindung?

Gutscheine gehören zu den effektivsten Kundenbindungsinstrumenten für Schweizer Unternehmen. Sie generieren sofortigen Cashflow, reduzieren Produktumtausche und fördern höhere Ausgaben. Zudem wird ein Teil der Gutscheine nie eingelöst, was für den Aussteller reinen Gewinn bedeutet.

Gutscheine sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden und stellen mittlerweile einen wachsenden Markt dar. Laut Research and Markets wurde der Schweizer Geschenkgutschein-Markt 2024 auf rund USD 1,76 Milliarden geschätzt und soll bis 2029 auf USD 2,48 Milliarden wachsen (CAGR von 6,9 %). Sie werden vor allem als wertvolle Werkzeuge für die Kundenbindung eingesetzt und bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile. Doch was macht Gutscheine so besonders und warum sind sie so begehrt?

Frühere Liquidität durch Vorfinanzierung

Ein wichtiger Vorteil von Gutscheinen ist, dass sie eine frühere Liquidität für den Verkäufer ermöglichen. Verkaufte Gutscheine bringen sofort Einnahmen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine Gegenleistung erbracht werden muss.

Weniger Umtausch

Viele Gutscheine werden als Geschenke gekauft und erleichtern es den Schenkenden, Freude zu bereiten. Für Händler hat dieser Effekt einen weiteren Vorteil: Durch die freie Wahl im Sortiment gibt es weniger Umtauschaktionen, was dem Händler Zeit und Aufwand erspart.

Erhöhte Kaufbereitschaft

Gutscheine haben auch einen rein psychologischen Effekt: Da der Beschenkte dafür nicht selbst aufkommen muss, wächst seine Bereitschaft, mehr auszugeben, als er es sonst tun würde.

Schlummergeld-Potenzial

Ein Faktor, der bei der Buchhaltung von Gutscheinen nicht unterschätzt werden sollte, ist der Anteil an Gutscheinen, die niemals eingelöst werden. Laut US-Branchendaten bleiben zwischen 10 % und 19 % der Gutscheinguthaben jederzeit uneingelöst, und rund 6 % werden nie verwendet. In der Schweiz dürfte die Situation ähnlich sein.

Auch dieses „Schlummergeld“ muss bei der Buchhaltung entsprechend berücksichtigt werden, da man nach dem Obligationenrecht erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, den Betrag uneingelöster Gutscheine als Ertrag buchen darf. Bis dahin müssen nicht eingelöste Gutscheine als Verbindlichkeiten in der Bilanz geführt werden.

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Worin liegt der Unterschied zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen?

Das Schweizer MwSt-Recht unterscheidet zwischen Wertgutscheinen (einlösbar für unbestimmte Waren oder Dienstleistungen) und Leistungsgutscheinen (gebunden an eine bestimmte, vordefinierte Leistung). Diese Unterscheidung, begründet durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom August 2021 (Fall A-2587/2020), bestimmt, wann die MwSt fällig wird.

Bis zum August 2021 hatten Verkäufe von Gutscheinen keine Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer. Gutscheine galten als Tausch von Zahlungsmitteln und kein entgeltlicher Leistungsaustausch war involviert.

Doch seit dem August 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung zur Behandlung von Gutscheinen überarbeitet (Urteil vom 10. August 2021, A-2587/2020) und eine differenzierte Behandlung nach Wert- und Leistungsgutscheinen eingeführt.

Wertgutscheine: unveränderte MwSt-Behandlung

Wertgutscheine geben dem Inhaber das Recht, Waren oder Dienstleistungen des Anbieters für einen bestimmten Wert zu erhalten. Die mehrwertsteuerliche Behandlung von Wertgutscheinen bleibt unverändert.

D.h., dass zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Mehrwertsteuer anfällt und die Steuerschuld erst bei der Einlösung entsteht. Belege zu Wertgutscheinen tragen keinen Hinweis auf die Mehrwertsteuer und wenn ein Wertgutschein nicht eingelöst wird, kann das Unternehmen den Betrag definitiv verbuchen, ohne dass Mehrwertsteuer anfällt.

Leistungsgutscheine: Neue Regelungen

Leistungsgutscheine sind Gutscheine, bei denen die Leistung bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs definiert ist. Hier handelt es sich um eine Vorauszahlung für eine bestimmte Leistung und daher fällt die Mehrwertsteuer bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs an.

Auf Belege zu Leistungsgutscheinen ist die Mehrwertsteuer auszuweisen. Sollte ein Leistungsgutschein nicht eingelöst werden, kann das Unternehmen das Geld verbuchen, aber die bereits abgerechnete Mehrwertsteuer muss bei der Steuerverwaltung zurückgefordert werden.

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Wie wird die Mehrwertsteuer auf Gutscheine in der Schweiz angewendet?

Die MwSt-Behandlung hängt vollständig vom Gutscheintyp ab. Bei Wertgutscheinen wird die MwSt erst bei der Einlösung fällig. Bei Leistungsgutscheinen ist die MwSt bereits beim Verkauf fällig, da die Zahlung als Vorauszahlung für eine bestimmte, vordefinierte Leistung gilt.

Der mehrwertsteuerliche Anspruch aus einem Wertgutschein findet erst bei dessen Verwendung oder Einlösung statt. Daher ist die Mehrwertsteuer erst zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs bzw. Einlösens des Gutscheins abzurechnen.

Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Verkauf von Leistungsgutscheinen um eine Vorauszahlung für eine bestimmte Leistung. Daher entsteht die Steuerschuld bereits im Zeitpunkt der Abgabe des Gutscheins für die spezifische Leistung bzw. mit der Vereinnahmung des Entgelts für den Gutschein.

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Wie sollten Gutscheine in der Buchhaltung erfasst werden?

Wert- und Leistungsgutscheine erfordern aufgrund ihrer unterschiedlichen MwSt-Zeitpunkte eine unterschiedliche buchhalterische Behandlung. Der entscheidende Unterschied ist, ob die MwSt beim Verkauf oder bei der Einlösung erfasst wird – und was passiert, wenn der Gutschein uneingelöst verfällt.

Verbuchung von Wertgutscheinen

Wertgutscheine sind ein Instrument, das dem Inhaber das Recht gibt, Waren oder Dienstleistungen seiner Wahl beim Anbieter zu beziehen, bis zu einem festgelegten Geldbetrag. Im Falle eines Wertgutscheins findet der mehrwertsteuerlich relevante Leistungsaustausch erst beim Einlösen des Gutscheins statt. Daher ist die Mehrwertsteuer erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins abzurechnen.

Beispielrechnung:

  • Ein Wellness Resort verkauft im Oktober 2024 einen allgemeinen Gutschein im Wert von CHF 300.00, einlösbar für beliebige Behandlungen oder Dienstleistungen.
  • Das Konto „Kasse / Gutschein“ wird um CHF 300.00 erhöht.
  • Im April 2026 wird der Gutschein eingelöst.
  • Das Konto „Gutschein / Ertrag“ wird um CHF 277.52 erhöht und das Konto „Gutschein / Kreditor MWST“ um CHF 22.48. (Basierend auf dem aktuellen Normalsatz der MwSt von 8,1 %.)
  • Wenn der Gutschein nicht eingelöst wird und verfällt, ist das Konto „Gutschein / ausserordentlicher Ertrag“ um CHF 300.00 zu erhöhen.

Verbuchung von Leistungsgutscheinen

Leistungsgutscheine sind hingegen bereits zum Zeitpunkt des Kaufs konkret definiert. Der Verkauf von Leistungsgutscheinen stellt somit eine Vorauszahlung für eine bestimmte Leistung dar. Die Mehrwertsteuer entsteht bereits bei der Abgabe des Gutscheins und nicht erst bei der Einlösung.

Beispielrechnung:

  • Ein Wellness Resort verkauft im Oktober 2024 einen Gutschein für eine Massage für zwei Personen (Wert CHF 300.00).
  • Das Konto „Kasse / Anzahlungen“ wird um CHF 277.52 erhöht und das Konto „Kasse / Kreditor MWST“ um CHF 22.48. (Basierend auf dem aktuellen Normalsatz der MwSt von 8,1 %, Stand 2026.)
  • Im April 2026 wird der Gutschein eingelöst und das Konto „Anzahlungen / Ertrag“ wird um CHF 277.52 erhöht.
  • Wird der Gutschein nicht eingelöst und verfällt, ist das Konto „Anzahlungen / ausserordentlicher Ertrag“ um CHF 277.52 und auch das Konto „Kreditor MWST / ausserordentlicher Ertrag“ um CHF 22.48 zu erhöhen.

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Wie lange sind Gutscheine in der Schweiz gültig?

Nach Schweizer Recht richtet sich die Gültigkeit von Gutscheinen nach den allgemeinen Verjährungsfristen des Obligationenrechts. Gutscheine für alltägliche Waren und Dienstleistungen (z. B. Restaurantbesuche, Einkäufe) unterliegen einer fünfjährigen Verjährungsfrist, während solche für grössere Leistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Reisen) zehn Jahre gültig sind.

Wer einen Gutschein besitzt, möchte meist möglichst lange Zeit haben, um ihn einzulösen. Doch wie lange ist ein Gutschein gültig? Die Art des Gutscheins bestimmt dessen Eigenschaften.

Nach dem Gesetz verjähren Gutscheine für kleinere Leistungen, wie Bücher, Lebensmittel, Kleider oder Restaurantbesuche, nach 5 Jahren (Art. 128 OR).

Für grössere Dienstleistungen wie ein Wochenende im Hotel oder eine Reise sieht das Gesetz eine Verjährung von 10 Jahren vor. (Art. 127 OR).

Art. 129 OR verbietet die vertragliche Verkürzung dieser gesetzlichen Verjährungsfristen. Ein auf dem Gutschein aufgedrucktes Ablaufdatum, das kürzer als das gesetzliche Minimum ist, ist daher möglicherweise nicht durchsetzbar.

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Professionelle Hilfe bei der Gutscheinverbuchung von Nexova

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Gutscheine sind in den letzten Jahren zu einem wachsenden Markt geworden und ein wertvolles Instrument für die Kundenbindung. Sie bieten Unternehmen eine frühere Liquidität, weniger Produktumtausche und eine erhöhte Kaufbereitschaft. Darüber hinaus wird ein Teil der Gutscheine unweigerlich nicht eingelöst, was nach Ablauf der Verjährungsfrist reinen Gewinn darstellt – wobei Unternehmen sicherstellen müssen, dass diese in der Bilanz und Erfolgsrechnung korrekt erfasst werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im August 2021 die Rechtsprechung zur Behandlung von Gutscheinen überarbeitet und eine Unterscheidung zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen eingeführt. Wertgutscheine sind steuerlich unverändert und Leistungsgutscheine haben neue Regelungen. Diese Unterscheidung hat Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer und die buchhalterische Erfassung von Gutscheinen.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Gutscheine in Ihrem Unternehmen verbuchen sollen, können Ihnen Nexovas Buchhaltungsdienstleistungen weiterhelfen. Von der korrekten MwSt-Behandlung bis zu Jahresabschluss-Buchungen für nicht eingelöste Gutscheine – wir sorgen dafür, dass Ihre Bücher korrekt und gesetzeskonform sind.

FAQ

Antworten auf einen Klick

Was ist der Unterschied zwischen einem Wertgutschein und einem Leistungsgutschein für die MwSt?

Ein Wertgutschein kann für unbestimmte Waren oder Dienstleistungen bis zu einem bestimmten Betrag eingelöst werden – die MwSt wird erst bei der Einlösung fällig. Ein Leistungsgutschein (auch Leistungs- oder Dienstleistungsgutschein genannt) ist an eine bestimmte, vordefinierte Leistung gebunden (z. B. eine Spa-Behandlung für zwei), und daher wird die MwSt bereits beim Verkauf fällig, da er als Vorauszahlung gilt.

Wann haben sich die MwSt-Regeln für Gutscheine in der Schweiz geändert?

Im August 2021 erliess das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil (A-2587/2020), das eine formale Unterscheidung zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen für MwSt-Zwecke einführte. Vor diesem Urteil wurden alle Gutscheine als Zahlungsmittel behandelt, ohne MwSt-Auswirkungen zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Wie lange ist ein Gutschein in der Schweiz gültig?

Nach dem Schweizerischen Obligationenrecht unterliegen Gutscheine für alltägliche Waren und Dienstleistungen (Lebensmittel, Kleidung, Restaurantbesuche) einer fünfjährigen Verjährungsfrist (Art. 128 OR). Gutscheine für grössere Leistungen wie Hotelaufenthalte oder Reisen sind zehn Jahre gültig (Art. 127 OR). Diese gesetzlichen Fristen können vertraglich nicht verkürzt werden (Art. 129 OR).

Was passiert mit nicht eingelösten Gutscheinen in der Buchhaltung?

Nicht eingelöste Gutscheine bleiben als Verbindlichkeiten in der Bilanz, bis die gesetzliche Verjährungsfrist abläuft. Nach Ablauf kann der Betrag als ausserordentlicher Ertrag im Jahresabschluss umgebucht werden. Bei Wertgutscheinen ist keine MwSt-Anpassung erforderlich. Bei Leistungsgutscheinen muss die bereits abgeführte MwSt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückgefordert werden.

Muss ich die MwSt auf einem Gutscheinbeleg ausweisen?

Nur bei Leistungsgutscheinen. Da die MwSt bei Leistungsgutscheinen bereits beim Verkauf fällig wird, muss der Beleg die entsprechende MwSt ausweisen. Belege für Wertgutscheine müssen keinen Hinweis auf die MwSt enthalten, da die Steuer erst bei der Einlösung relevant wird.

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Co-Founder, Arvy AG

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Patrick Rissi
Co-Founder, Brainiegroup GmbH

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