Steuervergleich für Unternehmen 2022: Welches ist der steuergünstigste Kanton?

Firmen zahlen in der Schweiz zwei verschiedene Unternehmenssteuern: Eine Gewinnsteuer und eine Kapitalsteuer, welche das Eigenkapital besteuert. Die Gewinnsteuer wird auf Bundes-, Kantonaler- und Gemeindeebene erhoben. Die Veranlagung wird durch den Kanton durchgeführt. Durch das föderalistische System kommt es dazu, dass es einen Steuerwettbewerb zwischen Kanton und auch Gemeinden gibt. Die Veranlagung wird durch den Kanton durchgeführt und führt dazu dass auch gewisse Abzüge von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Die Steuerbelastung variiert in der Schweiz enorm. In diesem Artikel erfahren Sie, welcher Standort besonders steuergünstig für Ihr Unternehmen ist.

Die Gewinnsteuer ist in der Innerschweiz am tiefsten, mit dem Kanton Zug, der den tiefsten Durchschnitt hat. Die steuergünstigste Gemeinde der Schweiz für die Gewinnsteuer ist Meggen im Kanton Luzern, welche die Steuer im Jahr 2022 um 0.13% auf 11.20% gesenkt hat. Der teuerste Kanton für juristische Personen ist der Kanton Bern mit einem Gewinnsteuersatz von etwa 21% im Schnitt.

Des Weiteren gilt zu beachten das manche Kantone Mindeststeuern für Unternehmen haben. Dies ist vor allem für kleine Unternehmen eine Zusatzbelastung. Zum Beispiel der Kanton Appenzell Ausserrhoden verlangt eine Mindestkapitalsteuer von CHF 900 pro Jahr. Dadurch ist nicht immer ein Kanton mit einem tiefen Gewinnsteuersatz steuergünstig für kleine Unternehmen. Mehr Informationen dazu hier.

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Highlights

  • Zug und Nidwalden bieten mit niedrigen Unternehmenssteuern attraktive Bedingungen
  • Steuerliche Vorteile in Schwyz durch minimale Kapitalsteuersätze für Unternehmen
  • Kanton Zug überzeugt durch 11.85% Gewinnsteuer und 0.07% Kapitalsteuer
  • Genf und Zürich mit höheren Steuerraten stellen für Unternehmen grössere Herausforderungen dar
  • Steuererleichterungen in Bern und Basel-Landschaft senken effektive Steuerlast

Inhalt

  • Steuervergleich für Unternehmen 2022: Welches ist der steuergünstigste Kanton?
  • Highlights & content
  • Die verschiedenen Arten der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz
  • Unterschiede in der Besteuerung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
  • Berechnung der Gewinnsteuer bei Kapitalgesellschaften
  • Übersicht Kapital- und Gewinnsteuer
  • Abschluss
  • Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

Die verschiedenen Arten der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz

Unter dem Begriff Unternehmenssteuern versteht man das gesamte Spektrum an Steuern, die von Unternehmen zu entrichten sind. Zu den zentralen Steuerarten zählen für Kapitalgesellschaften die Gewinn- und Kapitalsteuern und für Personengesellschaften die Einkommens- und Vermögenssteuern. Grundsätzlich müssen alle in der Schweiz ansässigen oder von dort geleiteten Kapital- und Personengesellschaften diese Steuern abführen.

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Unterschiede in der Besteuerung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

Personengesellschaften: Steuern auf privatem und geschäftlichem Vermögen

Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften, Kollektivgesellschaften und Einzelunternehmen werden in der Schweiz nicht als juristische Personen betrachtet. Daher unterliegen sie nicht der Unternehmenssteuer im herkömmlichen Sinne.

Stattdessen zahlen Einzelunternehmer und Gesellschafter Steuern auf ihr gesamtes Vermögen und Einkommen, sowohl privat als auch geschäftlich, an Bund, Kanton und Kommune. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften ist es bei Personengesellschaften nicht möglich, die gezahlten Steuern vom steuerbaren Reingewinn abzuziehen.

Kapitalgesellschaften: Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs findet eine klare Trennung zwischen geschäftlichem und privatem Vermögen statt. Die Firma selbst wird besteuert, während Aktionäre und Gesellschafter Einkommenssteuern auf Dividenden zahlen und Vermögenssteuern entsprechend dem Aktienwert entrichten.

Diese Regelung führt zu einer steuerlichen Doppelbelastung, da sowohl das Unternehmen als auch die Gesellschafter bzw. Aktionäre Steuern zahlen.

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Berechnung der Gewinnsteuer bei Kapitalgesellschaften

Grundlagen der Gewinnsteuerberechnung

Die Gewinnsteuer, auch als Ertragssteuer bezeichnet, wird bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs auf Basis des steuerbaren Gewinns erhoben. Der Bund erhebt einen festen Steuersatz von derzeit 8,5 % auf den Gewinn nach Steuern.

Die Kantonen und Gemeinden erheben zusätzlich Steuern, wobei die genauen Sätze je nach Kanton variieren und einige Kantone unterschiedliche Zuschläge oder reduzierte Tarife anwenden.

Kirchensteuern für Unternehmen

Es ist erwähnenswert, dass die meisten Kantone zusätzlich zur Gewinnsteuer auch Kirchensteuern erheben. Diese Steuern kommen der reformierten, römisch-katholischen, christkatholischen Kirche oder der jüdischen Gemeinde zugute. Unternehmen unterliegen einer Kirchensteuerpflicht und können, anders als Privatpersonen, nicht aus der Kirche austreten, um diese Steuerpflicht zu umgehen.

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Übersicht Kapital- und Gewinnsteuer

Nachfolgend eine kurze Übersicht der Steuersätze (vor Steuern) für das Jahr 2025, jeweils am Kantonshauptort und in der steuergünstigsten Gemeinde:

Karte im Vollbildmodus

Kanton Zug

  • Stadt Zug: Gewinnsteuer: 11.85%, Kapitalsteuer: 0.07%
  • Gemeinde Baar: Gewinnsteuer: 11.83%, Kapitalsteuer: 0.07%

Kanton Nidwalden

  • Gemeinde Stans: Gewinnsteuer: 11.98%, Kapitalsteuer: 0.01%
  • Einheitssteuersatz für alle Gemeinden

Kanton Glarus

  • Gemeinde Glarus: Gewinnsteuer: 12.30%, Kapitalsteuer: 0.25%
  • Gemeinde Glarus: Gewinnsteuer: 12.30%, Kapitalsteuer: 0.25%

Kanton Luzern

  • Stadt Luzern: Gewinnsteuer: 12.32%, Kapitalsteuer: 0.18%
  • Gemeinde Meggen: Gewinnsteuer: 11.20%, Kapitalsteuer: 0.14%

Kanton Uri

  • Gemeinde Altdorf: Gewinnsteuer: 12.62%, Kapitalsteuer: 0.00%
  • Gemeinde Altdorf: Gewinnsteuer: 12.62%, Kapitalsteuer: 0.00%

Kanton Appenzell Innerhoden

  • Gemeinde Appenzell: Gewinnsteuer 12.66%, Kapitalsteuer: 0.05%
  • Einheitssteuersatz für alle Gemeinden

Kanton Obwalden

  • Gemeinde Sarnen: Gewinnsteuer: 12.73%, Kapitalsteuer: 0.00%
  • Einheitssteuersatz für alle Gemeinden

Kanton Schaffhausen

  • Stadt Schaffhausen: Gewinnsteuer: 13.00%, Kapitalsteuer: 0.05%
  • Gemeinde Buchberg: Gewinnsteuer: 12.78%, Kapitalsteuer: 0.04%

Kanton Basel-Stadt

  • Stadt Basel: Gewinnsteuer: 13.04%, Kapitalsteuer: 0.10%

Kanton Appenzell Ausserhoden

  • Gemeinde Herisau: Gewinnsteuer: 13.04%, Kapitalsteuer: 0.07%
  • Einheitssteuersatz für alle Gemeinden

Kanton Thurgau

  • Stadt Frauenfeld: Gewinnsteuer: 13.22%, Kapitalsteuer: 0.15%
  • Gemeinde Münsterlingen: Gewinnsteuer: 12.67%, Kapitalsteuer: 0.15%

Kanton Neuenburg

  • Stadt Neuenburg: Gewinnsteuer: 13.57%, Kapitalsteuer: 0.50%
  • Einheitssteuersatz für alle Gemeinden

Kanton Freiburg

  • Stadt Freiburg: Gewinnsteuer: 13.87%, Kapitalsteuer: 0.19%
  • Gemeinde Sévaz: Gewinnsteuer: 13.04%, Kapitalsteuer: 0.15%

Kanton Waadt

  • Stadt Lausanne: Gewinnsteuer: 14.00%, Kapitalsteuer: 0.14%
  • Gemeinde Coinsins: Gewinnsteuer: 13.32%, Kapitalsteuer: 0.12%

Kanton Genf

  • Stadt Genf: Gewinnsteuer: 14.00%, Kapitalsteuer: 0.40%
  • Gemeinde Anières: Gewinnsteuer: 13.72%, Kapitalsteuer: 0.38%

Kanton Schwyz

  • Gemeinde Schwyz: Gewinnsteuer: 14.06%, Kapitalsteuer: 0.01%
  • Gemeinde Wollerau: Gewinnsteuer: 11.76%, Kapitalsteuer: 0.01%

Kanton St.Gallen

  • Stadt St.Gallen: Gewinnsteuer: 14.40%, Kapitalsteuer: 0.06%
  • Einheitssteuersatz für alle Gemeinden

Kanton Graubünden

  • Stadt Chur: Gewinnsteuer: 14.77%, Kapitalsteuer: 0.47%
  • Einheitssteuersatz für alle Gemeinden

Kanton Aargau

  • Stadt Aarau: Gewinnsteuer: 15.06%, Kapitalsteuer: 0.13%
  • Einheitssteuersatz für alle Gemeinden

Kanton Solothurn

  • Stadt Solothurn: Gewinnsteuer 15,29%, Kapitalsteuer: 0.18%
  • Gemeinde Feldbrunnen: Gewinnsteuer: 14.22%, Kapitalsteuer: 0.14%

Kanton Jura

  • Stadt Delémont: Gewinnsteuer: 16.00%, Kapitalsteuer: 0.19%
  • Gemeinde Les Breuleux: Kapitalsteuer: 0.17%

Kanton Wallis

  • Stadt Sion: Gewinnsteuer: 16.98%, Kapitalsteuer: 0.05%
  • Einheitssteuersatz für alle Gemeinden

Kanton Basel-Landschaft

  • Gemeinde Liestal: 17.94%, Kapitalsteuer: 0.16%
  • Gemeinde Bottmingen: 15.87%, Kapitalsteuer: 0.16%

Kanton Tessin

  • Stadt Bellinzona: Gewinnsteuer: 19.16%, Kapitalsteuer: 0.28%
  • Gemeinde Bioggio, Gewinnsteuer: 17.23%, Kapitalsteuer: 0.23%

Kanton Zürich

  • Stadt Zürich: Gewinnsteuer: 19.65%, Kapitalsteuer: 0.17%
  • Gemeinde Kilchberg: Gewinnsteuer: 17.35%, Kapitalsteuer: 0.13%

Kanton Bern

  • Stadt Bern: Gewinnsteuer: 21.04%, Kapitalsteuer: 0.01%
  • Gemeinde Walliswil b. N.: 19.40%, Kapitalsteuer: 0.01%

Folgende Gegebenheiten gilt es zu beachten, die den effektiven Steuersatz senken könnten:

  • Kanton Bern besteuert die ersten 20’000 Franken Gewinn tiefer
  • Basel-Landschaft besteuert die ersten 100’000 Franken Gewinn nur zu 6%
  • Der Kanton Wallis erhebt eine Gewinnsteuer von 11.89% auf die ersten 250’000 Franken Gewinn, danach wird ein Steuersatz von 16.98% erhoben

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Abschluss

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