Jahresabschluss für GmbHs

  • Nexova AG unterstützt GmbHs in der Schweiz bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Wir sorgen dafür, dass Ihr Jahresabschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ein genaues Bild Ihrer finanziellen Lage vermittelt
  • Sparen Sie wertvolle Zeit durch die Übertragung des Jahresabschlusses an erfahrene Experten

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Was ist ein Jahresabschluss?

Ein Jahresabschluss (auch Geschäftsabschluss genannt) ist der Abschluss des Geschäftsjahres eines Unternehmens. Dies ist in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten, der in der Schweiz auch als Steuerperiode bezeichnet wird.

Der Jahresabschluss soll die wirtschaftliche Lage und den Erfolg des Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres wahrheitsgetreu darstellen. Er gibt Auskunft über die Vermögens- und Schuldenpositionen des Unternehmens, seine Erträge und Aufwendungen sowie über das Ergebnis des Geschäftsjahres.

Warum ist ein korrekter Jahresabschluss wichtig?

Ein Jahresabschluss ist ein wichtiges Instrument, um die finanzielle Lage und den Erfolg des Unternehmens zu dokumentieren und darzustellen. Er ist nicht nur für Dritte, wie beispielsweise Investoren, Banken und Kunden, von Bedeutung, sondern auch für das Unternehmen selbst.
Der Jahresabschluss ermöglicht es dem Unternehmen, ein korrektes und zuverlässiges Bild über seine Situation und Entwicklung zu bekommen.
Es ist wichtig, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäss erstellt wird, um den gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften zu entsprechen. Ein korrekter Jahresabschluss gibt nicht nur den Stakeholdern des Unternehmens, sondern auch dem Management und den Mitarbeitern eine klare Vorstellung über die Finanzlage und die Leistung des Unternehmens.
Als Finanzdienstleister können wir Ihnen bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses helfen und Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung bieten, um sicherzustellen, dass Ihr Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein zuverlässiges Bild über die Situation Ihres Unternehmens vermittelt.

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Die Vorschriften für den Jahresabschluss von GmbHs in der Schweiz

In der Schweiz unterliegen GmbHs gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Jahresabschlusses. Diese sind im Obligationenrecht (OR) geregelt und müssen unbedingt eingehalten werden. So muss der Jahresabschluss gemäss OR innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden und muss den Anforderungen an eine ordnungsgemässe Buchführung entsprechen.

Es müssen auch bestimmte Mindestinhalte und -formate eingehalten werden. Wir bei Nexova AG sind bestens mit diesen Vorschriften vertraut und können sicherstellen, dass Ihr Jahresabschluss
diesen Anforderungen entspricht.

Besteht eine Pflicht zu einem Jahresabschluss?

GmbHs, die in der Schweiz gegründet wurden, sind in der Regel zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Unternehmen mit doppelter Buchhaltungspflicht, wie eine AG oder GmbH, müssen ihren Jahresabschluss erstellen und dabei die Anforderungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) erfüllen.

Neben der Erstellungspflicht haben Kapitalgesellschaften auch eine Offenlegungspflicht. Die Offenlegungspflicht richtet sich nach Art. 958e des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Hat die Gesellschaft Obligationen oder börsenkotierte Beteiligungspapiere ausstehend, so muss die Jahresrechnung im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht oder jedem, der es verlangt, innerhalb eines Jahres zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Alle anderen Unternehmen müssen nur Gläubigern, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisenkönnen, Einsicht in die Jahresrechnung gewähren.

Einige Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss zudem von einer unabhängigen Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen. Dies gilt für GmbHs, deren Größe oder Tätigkeitsbereich bestimmte Schwellenwerte überschreitet, wie in Art. 727 and Art. 728 CO. festgelegt. In diesem Fall muss der Jahresabschluss durch eine unabhängige und zugelassene Revisionsstelle geprüft werden, die eine Stellungnahme abgibt.

Insgesamt ist die Erstellung eines Jahresabschlusses für GmbHs in der Schweiz verpflichtend, und es gelten auch bestimmte Vorschriften zur Offenlegung und Prüfung. Als Treuhänder können wir Ihnen bei der Erfüllung dieser Anforderungen helfen und Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung bieten.

Was gehört zum Jahresabschluss einer GmbH?

Zu den wichtigsten Bestandteilen eines Jahresabschlusses gehören die Bilanz, die Erfolgsund Geldflussrechnung, der Lagebericht und der Anhang

  • In der Bilanz (Art. 959 OR) werden die Aktiven (Vermögen) und Passiven (Schulden) des Unternehmens zum Stichtag des Jahresabschlusses dargestellt.
  • Die Erfolgsrechnung (Art. 959b OR) zeigt das Ergebnis des Geschäftsjahres und gibt Auskunft über Umsätze, Abschreibungen, Aufwände und Steuern
  • Die Geldflussrechnung (Art. 961b OR) gibt einen detaillierten Überblick über die Veränderungen der flüssigen Mittel im Unternehmen und zeigt, wie sich diese im Laufe des Geschäftsjahres durch die Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit entwickelt haben.
  • DerAnhang (Art. 959c OR) enthält zusätzliche Erläuterungen zur Bilanz und Erfolgsrechnung sowie Formangaben, wie beispielsweise zum Firmennamen, Standort, Gründerdatum und Beschreibung der Geschäftstätigkeit.
  • Der Lagebericht (Art. 961c OR) ist ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses und gibt einen umfassenden Überblick über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, einschließlich der Bestellungs- und Auftragslage, Forschungsund Entwicklungstätigkeit, Risikobeurteilung sowie Zukunftsaussichten des Unternehmens.
Darüber hinaus gibt es auch bestimmte Angaben im Anhang, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wie beispielsweise gemäss Art. 961a OR and Art. 961d para. 1 OR. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Jahresabschlüsse diese Bestandteile und gesetzlichen Vorgaben einhalten, um eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten.

Eine weitere wichtige Anforderung bei der Erstellung eines Jahresabschlusses ist die Darstellung von Währungen. Die Währungen sollten in der Referenzwährung des Unternehmens dargestellt werden, die für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist.

Wenn dies nicht die Landeswährung der Schweiz ist, müssen die Angaben zusätzlich in Schweizer Franken gemacht werden. Unternehmen müssen auch die angewandten Währungskurse im Anhang offenlegen und gegebenenfalls erklären, gemäß Art. 958d Abs. 3 OR.

Als Finanzdienstleister können wir Ihnen bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses helfen und Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung bieten, um sicherzustellen, dass Ihr Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Bis wann muss der Jahresabschluss bei einer GmbH erfolgt sein?

Die Fristen für die Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses sind gesetzlich festgelegt.Die Erstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen und es ist wichtig zu beachten, dass ein Geschäftsjahr in der Schweiz üblicherweise vom 01.01. bis zum 31.12. or vom 01.07. bis zum 30.06. eines Jahres dauert.

Die Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses beginnen ab dem Ende des Geschäftsjahres zu laufen und das Unternehmen muss innerhalb dieser Frist den Jahresabschluss erstellen, prüfen lassen und gegebenenfalls beim zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung anmelden.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Erstellung des Jahresabschlusses zu beschäftigen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen und Fristen eingehalten werden können.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken hinsichtlich der Fristen und der Erstellung Ihres Jahresabschlusses haben, können Sie sich an Nexova AG wenden. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und helfen Ihnen, sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Fristen einhalten.

Kann man einen Jahresabschluss selber machen?

Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert ein umfassendes Verständnis der gesetzlichen Anforderungen und Buchhaltungsstandards.

Grosse Unternehmen, die über eine eigene Buchhaltungsabteilung verfügen, können den Jahresabschluss normalerweise von diesen Mitarbeitern erstellen lassen.

Für eine kleinere Firma, die nicht über die Ressourcen oder das Fachwissen verfügt, kann es jedoch sinnvoll sein, einen Treuhänder oder einen professionellen Finanzdienstleister wie Nexova AG mit der Erstellung des Jahresabschlusses zu beauftragen.

Die Nexova AG verfügt über ein erfahrenes und kompetentes Team von Fachleuten, ie Ihnen bei der Erstellung des Jahresabschlusses helfen können.

Wo wird der Jahresabschluss einer GmbH eingereicht?

Nach der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses muss dieser beim zuständigen kantonalen Steueramt (Finanzamt) eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt in der Regel elektronisch über ein entsprechendes Software-Programm. Dies gewährleistet eine schnelle und effiziente Übermittlung des Jahresabschlusses und aller zugehöriger Informationen und Unterlagen an das Finanzamt.

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Diese Leistungen können Sie von uns erwarten!

Wir bei Nexova AG bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Unsere Leistungen umfassen die Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.

Wir stellen sicher, dass Ihr Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unterstützen Sie auch bei der Erstellung von Zwischenabschlüssen und bei der Einführung von neuen Rechnungslegungsstandards.

Zudem bieten wir Ihnen auch eine individuelle Beratung und Analyse Ihrer wirtschaftlichen Lage und können Ihnen dabei helfen, Optimierungspotenziale zu identifizieren und zu nutzen. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Buchhaltung und im Steuerwesen und können Ihnen somit eine kompetente und zuverlässige Beratung bieten.

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Darum sollten Sie mit uns zusammenarbeiten!

Wir bei Nexova AG legen besonderen Wert auf eine individuelle und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Wir sind stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorschriften und kennen die spezifischen Anforderungen für den Jahresabschluss von GmbHs in der Schweiz.

Wir sind stolz auf unsere hohen Standards bei Qualität und Zuverlässigkeit. Hier sind einige der Vorteile, die Sie durch die Zusammenarbeit mit uns erwarten können:

Erfahrung: Wir haben jahrelange Erfahrung in der Buchhaltung und ein tiefes Verständnis für die Aufgaben und Herausforderungen, denen Unternehmen in diesem Bereich gegenüberstehen.
Zuverlässigkeit: Wir sind stets bemüht, die höchsten Standards bei Qualität und Zuverlässigkeit zu erfüllen. Sie können sicher sein, dass Ihr Jahresabschluss in guten Händen ist, wenn Sie sich für uns entscheiden.
Kosteneffizienz: Wir bieten ein kosteneffizientes Outsourcing-Modell, das Ihnen hilft, Kosten zu sparen, ohne dabei Abstriche bei Qualität oder Zuverlässigkeit zu machen.
Sicherheit: Wir verstehen die Bedeutung von Datensicherheit und garantieren, dass alle Ihre Daten sicher und geschützt sind.

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Unser Team

Bei der Nexova AG sind wir stolz auf unser erfahrenes und kompetentes Team von Finanzexperten. Unsere Mitarbeiter verfügen über ein umfassendes Verständnis der gesetzlichen Anforderungen und Buchhaltungsstandards und sind Spezialisten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen.

Unser Team besteht aus Buchhaltern, Steuerberatern und Finanzexperten, die Ihnen bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses helfen können. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Anforderungen erfüllt werden und dass der Jahresabschluss
korrekt und zuverlässig ist.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem tiefen Verständnis für die Finanzbranche sind wir
bestens gerüstet, um Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses zu bieten.

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Beratung und Umsetzung Ihres Jahresabschlusses zu helfen.

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