Mitarbeiterbeteiligung in der Schweiz

Die Mitarbeiterbeteiligung hat sich als äußerst erfolgreiche Strategie für die Stärkung der Handlungskompetenz und die Innovation in Unternehmen erwiesen, da sie die Mitarbeiter dazu motiviert, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen, an dem sie ein persönliches Interesse haben. Von der Kapitalbeteiligung bis hin zur Beteiligung an der Entscheidungsfindung gibt es verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligungen, die alle ihre eigenen Merkmale und damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen haben. In diesem Blog geben wir einen Überblick über die verschiedenen Formen der Mitarbeiterbeteiligung, wobei der Schwerpunkt auf der Kapitalbeteiligung liegt. Wir erörtern die steuerlichen Auswirkungen und untersuchen die Vor- und Nachteile der Mitarbeiterbeteiligung im Allgemeinen.

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Highlights

  • Mitarbeiterbeteiligung fördert Innovation und Engagement
  • Umfasst Kapital- und Entscheidungsbeteiligung mit steuerlichen Effekten
  • Kapitalbeteiligungen wie Aktien und Optionen stärken die Bindung
  • Steuer auf Mitarbeiteraktien und -optionen regelt Einkommenszuwachs
  • Nexova unterstützt bei Implementierung von Beteiligungsprogrammen

Content

  • Highlights & content
  • Was bedeutet Mitarbeiterbeteiligung?
  • Formen der Mitarbeiterbeteiligung
  • Arten der Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer
  • Unterscheidung zwischen echter und unechter Mitarbeiterbeteiligung
  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Mitarbeiterbeteiligung?
  • Was sind die Vor- und Nachteile von Mitarbeiterbeteiligungen?
  • Wie kann Nexova Sie unterstützen?

Was bedeutet Mitarbeiterbeteiligung?

Unter Mitarbeiterbeteiligung versteht man im Allgemeinen eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein Arbeitnehmer am Vermögen und/oder an den Entscheidungsprozessen seines Arbeitgebers teilhat. Diese Beteiligung reicht von der Teilhabe am finanziellen Wohlstand des Unternehmens bis zur aktiven Mitwirkung an strategischen Diskussionen und Führungsstrukturen.

Der Begriff „Mitarbeiterbeteiligung“ wird zwar meist mit der Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer in Verbindung gebracht, doch ist dies nur ein Beispiel dafür, und es gibt verschiedene andere Formen der Mitarbeiterbeteiligung.

In der Schweiz wird die Mitarbeiterbeteiligung nicht nur als Mittel zur Stärkung der Arbeitnehmer, sondern auch als Strategie zur Verbesserung der Unternehmensleistung und zur Förderung von Innovationen betrachtet.

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Formen der Mitarbeiterbeteiligung

Die Beteiligung der Arbeitnehmer kann in materielle und immaterielle Beteiligung unterteilt werden. Bei der materiellen Beteiligung geht es um eine direkte finanzielle Beteiligung, z. B. in Form von Aktien und Gewinnbeteiligungen, während sich die immaterielle Beteiligung auf Entscheidungsprozesse, Stimmrechte und Informationsaustausch konzentriert.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns in erster Linie auf die Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.

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Arten der Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer

Es gibt verschiedene Arten der Kapitalbeteiligung, die den Arbeitnehmern angeboten werden können:

  • Mitarbeiteraktien: Hierbei handelt es sich um direkte Eigentumsanteile, die den Mitarbeitern gewährt werden und häufig mit Stimmrechten und Dividenden verbunden sind, wodurch die Interessen der Mitarbeiter mit denen der Aktionäre und des Unternehmens in Einklang gebracht werden. Über freie Mitarbeiteraktien kann der Mitarbeiter uneingeschränkt verfügen, während gesperrte Aktien während einer bestimmten Sperrfrist nicht verkauft werden können.
  • Mitarbeiteroptionen: Mitarbeiter erhalten das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Aktien des Unternehmens zu einem im Voraus festgelegten Preis zu erwerben, was ihnen die Möglichkeit eines künftigen finanziellen Gewinns eröffnet. Mitarbeiteroptionen werden auch in freie und gesperrte Optionen unterteilt.  
  • Ansprüche auf Aktien: Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Aktien entweder kostenlos oder zu Vorzugsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erhalten. Die Zeit dazwischen wird als Unverfallbarkeitsfrist bezeichnet, und der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt der Aktienübertragung (Unverfallbarkeit) bestimmte Bedingungen erfüllen, z. B. noch beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung (Phantom Stocks): Virtuelle Aktien (auch „Phantomaktien“ genannt) stellen eine hypothetische Beteiligung am Unternehmen dar, deren Wert an die Entwicklung der tatsächlichen Unternehmensaktien gebunden ist. Sie berechtigen den Mitarbeiter häufig auch zu Dividendenausschüttungen. Auf diese Weise können die Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens teilhaben, ohne direktes Eigentum an den Aktien des Unternehmens zu erwerben. Die virtuelle Beteiligung hat viele Vorteile, z. B. Steueroptimierung, geringere Übertragungskosten und weniger Verwaltungsaufwand.
  • Aktienwertsteigerungsrechte (Stock Appreciation Rights): Die Mitarbeiter erhalten Barzahlungen auf der Grundlage des Wertzuwachses der Aktien des Unternehmens über einen vorher festgelegten Zeitraum, wodurch sie einen direkten finanziellen Anreiz erhalten, der an die Leistung des Unternehmens gebunden ist.

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Unterscheidung zwischen echter und unechter Mitarbeiterbeteiligung

Bei der materiellen Mitarbeiterbeteiligung kann man zwischen zwei Grundtypen unterscheiden: der echten und der unechten Mitarbeiterbeteiligung.

Echte Mitarbeiterbeteiligung bedeutet, dass der Arbeitnehmer am tatsächlichen Eigenkapital des Unternehmens beteiligt ist. Dies kann in Form einer direkten Mitarbeiterbeteiligung oder indirekt über Optionen oder Ansprüche auf den Erwerb von Aktien zu Vorzugsbedingungen erfolgen.

Von unechter Mitarbeiterbeteiligung spricht man, wenn der Mitarbeiter nie einen wirklichen Anteil an den Aktien erhält, sondern ihm stattdessen eine Geldleistung versprochen wird, die an die Leistung des Unternehmens gebunden ist. Im Wesentlichen handelt es sich bei der unechten Mitarbeiterbeteiligung um ein aktiengebundenes Anreizsystem, bei dem der Mitarbeiter vom Wertzuwachs der Unternehmensaktien profitiert, ohne die zugrunde liegenden Aktien jemals direkt zu besitzen.

Dies kann in Form von virtuellen Aktien, Wertsteigerungsrechten und verschiedenen Arten von Co-Investitionen erfolgen. Scheinbeteiligungen gelten bis zu ihrer Realisierung steuerlich als reine Anwartschaften. (Art. 17a DBG)

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Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Mitarbeiterbeteiligung?

Die steuerlichen Auswirkungen der Mitarbeiterbeteiligung erfordern eine sorgfältige Prüfung und ein Verständnis der einschlägigen Steuergesetze. Die steuerliche Behandlung der Mitarbeiterbeteiligung ist in erster Linie in Art. 17b und 17c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt.

Mitarbeiteraktien werden in der Regel entweder zu Vorzugsbedingungen (z. B. verbilligt) oder unentgeltlich an die Mitarbeiter abgegeben. Dies bezeichnen wir als den „Verkaufspreis“ für den Mitarbeiter (im Falle von Gratisaktien ist der Verkaufspreis effektiv null).

Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Marktpreis der Aktie und dem ermäßigten Verkaufspreis an den Arbeitnehmer stellt einen steuerpflichtigen Vorteil dar. Dieser Betrag ist Teil des Erwerbseinkommens des Mitarbeiters und unterliegt daher der Einkommensteuer.

Es ist wichtig zu wissen, dass es bei der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen verschiedene Nuancen und Ausnahmen geben kann. Sie hängt von Faktoren wie der Art des Systems, dem Wert der erhaltenen Leistungen und der Dauer der Beteiligung sowie von Einzelfällen ab, die eine unterschiedliche Behandlung erfordern.

Im Folgenden werden die allgemeinen Steuervorschriften für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erläutert:

Einkommenssteuer auf Mitarbeiteraktien

Die direkte Mitarbeiterbeteiligung wird sofort besteuert, wenn die Aktien an den Mitarbeiter übergeben oder verkauft werden. Der als Einkommenssteuer zu versteuernde Betrag entspricht der Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert der Aktien und dem Verkaufspreis an den Arbeitnehmer. (Art. 17b Abs. 1 DBG)

Eine Sperrfrist auf Mitarbeiteraktien mindert den steuerlichen Verkehrswert während der Sperrfrist mit einem Diskontsatz von 6 Prozent pro Jahr, wobei die Sperrfrist maximal zehn Jahre betragen darf. (Art. 17b Abs. 2 DBG)

Sobald Mitarbeieraktien den Mitarbeitenden ausgegeben werden, werden sie zu Privatvermögen, so dass ihr späterer Verkauf zu einem steuerfreien Veräußerungsgewinn oder -verlust führen würde.

Besteuerung von Mitarbeiteroptionen

Man kann auch zwischen frei kotierten Optionen und gesperrten/nicht kotierten Optionen unterscheiden. Frei kotierte Mitarbeiteroptionen sind sofort steuerbar, wobei sich der steuerbare Nutzen aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem vereinbarten tieferen Verkaufspreis am Ausübungsdatum ergibt. (Art. 17b Abs. 1 DBG)

Geldwerte Vorteile aus gesperrten oder nicht börsennotierten Mitarbeiteroptionen werden nur dann besteuert, wenn sie ausgeübt oder verkauft werden. Das steuerbare Einkommen entspricht der Differenz zwischen dem Marktwert der Aktie und dem Ausübungspreis. (Art. 17b Abs. 3 DBG)

Besteuerung von Anwartschaften

Der geldwerte Vorteil aus der Berechtigung zum Erwerb von Mitarbeiteraktien wird erst zum Zeitpunkt der Übertragung (Vesting) besteuert. Das steuerpflichtige Einkommen entspricht der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe und dem damaligen Ausgabepreis

Steuer auf Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen

Die geldwerten Vorteile aus allen Formen der unechten Mitarbeiterbeteiligung, wie z.B. virtuelle Aktien, Wertsteigerungsrechte usw., werden im Zeitpunkt des Zuflusses besteuert. (Art. 17c DBG)

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Was sind die Vor- und Nachteile von Mitarbeiterbeteiligungen?

Vorteile der Mitarbeiterbeteiligungen

Modelle der Mitarbeiterbeteiligung bieten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer viele Vorteile:

  1. Höhere Motivation und Moral der Mitarbeiter: Wenn die Mitarbeiter das Gefühl haben, dass sie an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt sind, nehmen ihre Motivation und ihr Engagement für ihre Arbeit in der Regel deutlich zu.
  2. Angleichung der Anreize: Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg, sowohl in Form von Kapitalbeteiligungen als auch in Form von Entscheidungsprozessen, trägt dazu bei, die Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anzugleichen. Das Unternehmen wird zu einem zusammenhängenden Team, in dem alle auf dieselben Ziele hinarbeiten.
  3. Verbesserte Transparenz und Vertrauen: Die Beteiligung der Arbeitnehmer fördert die Transparenz der Entscheidungsprozesse, des Informationsaustauschs und der finanziellen Ergebnisse, was wiederum das Vertrauen zwischen Arbeitnehmern und Management stärkt.
  4. Arbeitszufriedenheit: Mitarbeiter, die sich aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligen, sind oft zufriedener mit ihrem Arbeitsplatz, weil sie das Gefühl haben, mehr Kontrolle über ihr Arbeitsumfeld zu haben.
  5. Bessere Mitarbeiterbindung: Unternehmen, die ihren Mitarbeitern sinnvolle Möglichkeiten der Kapitalbeteiligung bieten, sind eher in der Lage, Spitzenkräfte an sich zu binden, da die Mitarbeiter ein stärkeres Gefühl der Loyalität und des Engagements gegenüber dem Unternehmen entwickeln. Instrumente wie Aktienansprüche und -optionen sowie Sperrfristen für Aktien motivieren die Mitarbeiter, im Unternehmen zu bleiben, um von den künftigen Vorteilen der Kapitalbeteiligung zu profitieren.
  6. Verbesserte Liquidität: Die Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer erhöht die Eigenkapitalbasis des Unternehmens und verbessert damit dessen Liquidität.
  7. Steuerersparnis: Wenn sie richtig strukturiert ist, kann die Mitarbeiterbeteiligung eine steuerlich effizientere Form der Entlohnung von Arbeitnehmern sein als normale Gehaltszahlungen und Sachleistungen. Sie kann die Steuern sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer optimieren.

Nachteile der Mitarbeiterbeteiligungen

Während die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Regel sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer ein Gewinn ist, kann es auch einige Nachteile geben:

  1. Langsamere Entscheidungsfindung: Beteiligungsmodelle, die Arbeitnehmer in Entscheidungsprozesse einbeziehen, können zu Verzögerungen führen, da die Erzielung eines Konsenses zwischen den verschiedenen Interessengruppen Zeit in Anspruch nehmen kann. Außerdem kann es die Entscheidungsgewalt der Eigentümer verwässern, wenn die Arbeitnehmer am Entscheidungsprozess beteiligt sind.
  2. Kosten der Umsetzung: Die Umsetzung von Mechanismen der Mitarbeiterbeteiligung, insbesondere von Beteiligungsmodellen, kann für Unternehmen sowohl zeitlich als auch ressourcenmäßig sehr aufwändig sein.
  3. Potenzielle Interessenkonflikte: Die Beteiligung der Arbeitnehmer kann manchmal zu Interessenkonflikten zwischen Arbeitnehmern und Management führen, insbesondere wenn ihre Ziele nicht übereinstimmen.
  4. Kompliziertheit: Die Verwaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann komplex sein, insbesondere für multinationale Organisationen, die in unterschiedlichen rechtlichen und regulatorischen Umgebungen tätig sind. Verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte müssen berücksichtigt werden.
  5. Risiko des Informationsverlustes: In Organisationen, in denen sensible Informationen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen weitergegeben werden, besteht das Risiko des Informationsverlustes.

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Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können bei richtiger Anwendung äußerst vorteilhaft sein, erfordern aber aufgrund der Komplexität und der damit verbundenen Herausforderungen das richtige Wissen und die Unterstützung durch Experten.

Nexova, der Treuhandpartner für Start-ups und KMU in der Schweiz, ist Experte für umfassende Lösungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Ganz gleich, ob Sie die Einführung eines neuen Beteiligungsprogramms in Erwägung ziehen oder ein bestehendes optimieren wollen, wir bieten Ihnen in jeder Phase des Prozesses fachkundige Beratung und Unterstützung.

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