Erfahren Sie, was unsantreibt und unsere Werte ausmacht.
Treffen Sie die Experten, die Ihre Finanzen mit Leidenschaft betreuen.
Entdecke unsere aktu-ellen Jobangebote oder bewirb dich initiativ!
Business
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, März 15, 2024
Die Mitarbeiterbeteiligung hat sich als äußerst erfolgreiche Strategie für die Stärkung der Handlungskompetenz und die Innovation in Unternehmen erwiesen, da sie die Mitarbeiter dazu motiviert, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen, an dem sie ein persönliches Interesse haben. Von der Kapitalbeteiligung bis hin zur Beteiligung an der Entscheidungsfindung gibt es verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligungen, die alle ihre eigenen Merkmale und damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen haben. In diesem Blog geben wir einen Überblick über die verschiedenen Formen der Mitarbeiterbeteiligung, wobei der Schwerpunkt auf der Kapitalbeteiligung liegt. Wir erörtern die steuerlichen Auswirkungen und untersuchen die Vor- und Nachteile der Mitarbeiterbeteiligung im Allgemeinen.
Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.
Unter Mitarbeiterbeteiligung versteht man im Allgemeinen eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein Arbeitnehmer am Vermögen und/oder an den Entscheidungsprozessen seines Arbeitgebers teilhat. Diese Beteiligung reicht von der Teilhabe am finanziellen Wohlstand des Unternehmens bis zur aktiven Mitwirkung an strategischen Diskussionen und Führungsstrukturen.
Der Begriff „Mitarbeiterbeteiligung“ wird zwar meist mit der Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer in Verbindung gebracht, doch ist dies nur ein Beispiel dafür, und es gibt verschiedene andere Formen der Mitarbeiterbeteiligung.
In der Schweiz wird die Mitarbeiterbeteiligung nicht nur als Mittel zur Stärkung der Arbeitnehmer, sondern auch als Strategie zur Verbesserung der Unternehmensleistung und zur Förderung von Innovationen betrachtet.
Die Beteiligung der Arbeitnehmer kann in materielle und immaterielle Beteiligung unterteilt werden. Bei der materiellen Beteiligung geht es um eine direkte finanzielle Beteiligung, z. B. in Form von Aktien und Gewinnbeteiligungen, während sich die immaterielle Beteiligung auf Entscheidungsprozesse, Stimmrechte und Informationsaustausch konzentriert.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns in erster Linie auf die Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
Es gibt verschiedene Arten der Kapitalbeteiligung, die den Arbeitnehmern angeboten werden können:
Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Firmengründung.
Bei der materiellen Mitarbeiterbeteiligung kann man zwischen zwei Grundtypen unterscheiden: der echten und der unechten Mitarbeiterbeteiligung.
Echte Mitarbeiterbeteiligung bedeutet, dass der Arbeitnehmer am tatsächlichen Eigenkapital des Unternehmens beteiligt ist. Dies kann in Form einer direkten Mitarbeiterbeteiligung oder indirekt über Optionen oder Ansprüche auf den Erwerb von Aktien zu Vorzugsbedingungen erfolgen.
Von unechter Mitarbeiterbeteiligung spricht man, wenn der Mitarbeiter nie einen wirklichen Anteil an den Aktien erhält, sondern ihm stattdessen eine Geldleistung versprochen wird, die an die Leistung des Unternehmens gebunden ist. Im Wesentlichen handelt es sich bei der unechten Mitarbeiterbeteiligung um ein aktiengebundenes Anreizsystem, bei dem der Mitarbeiter vom Wertzuwachs der Unternehmensaktien profitiert, ohne die zugrunde liegenden Aktien jemals direkt zu besitzen.
Dies kann in Form von virtuellen Aktien, Wertsteigerungsrechten und verschiedenen Arten von Co-Investitionen erfolgen. Scheinbeteiligungen gelten bis zu ihrer Realisierung steuerlich als reine Anwartschaften. (Art. 17a DBG)
Die steuerlichen Auswirkungen der Mitarbeiterbeteiligung erfordern eine sorgfältige Prüfung und ein Verständnis der einschlägigen Steuergesetze. Die steuerliche Behandlung der Mitarbeiterbeteiligung ist in erster Linie in Art. 17b und 17c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt.
Mitarbeiteraktien werden in der Regel entweder zu Vorzugsbedingungen (z. B. verbilligt) oder unentgeltlich an die Mitarbeiter abgegeben. Dies bezeichnen wir als den „Verkaufspreis“ für den Mitarbeiter (im Falle von Gratisaktien ist der Verkaufspreis effektiv null).
Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Marktpreis der Aktie und dem ermäßigten Verkaufspreis an den Arbeitnehmer stellt einen steuerpflichtigen Vorteil dar. Dieser Betrag ist Teil des Erwerbseinkommens des Mitarbeiters und unterliegt daher der Einkommensteuer.
Es ist wichtig zu wissen, dass es bei der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen verschiedene Nuancen und Ausnahmen geben kann. Sie hängt von Faktoren wie der Art des Systems, dem Wert der erhaltenen Leistungen und der Dauer der Beteiligung sowie von Einzelfällen ab, die eine unterschiedliche Behandlung erfordern.
Im Folgenden werden die allgemeinen Steuervorschriften für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erläutert:
Die direkte Mitarbeiterbeteiligung wird sofort besteuert, wenn die Aktien an den Mitarbeiter übergeben oder verkauft werden. Der als Einkommenssteuer zu versteuernde Betrag entspricht der Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert der Aktien und dem Verkaufspreis an den Arbeitnehmer. (Art. 17b Abs. 1 DBG)
Eine Sperrfrist auf Mitarbeiteraktien mindert den steuerlichen Verkehrswert während der Sperrfrist mit einem Diskontsatz von 6 Prozent pro Jahr, wobei die Sperrfrist maximal zehn Jahre betragen darf. (Art. 17b Abs. 2 DBG)
Sobald Mitarbeieraktien den Mitarbeitenden ausgegeben werden, werden sie zu Privatvermögen, so dass ihr späterer Verkauf zu einem steuerfreien Veräußerungsgewinn oder -verlust führen würde.
Man kann auch zwischen frei kotierten Optionen und gesperrten/nicht kotierten Optionen unterscheiden. Frei kotierte Mitarbeiteroptionen sind sofort steuerbar, wobei sich der steuerbare Nutzen aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem vereinbarten tieferen Verkaufspreis am Ausübungsdatum ergibt. (Art. 17b Abs. 1 DBG)
Geldwerte Vorteile aus gesperrten oder nicht börsennotierten Mitarbeiteroptionen werden nur dann besteuert, wenn sie ausgeübt oder verkauft werden. Das steuerbare Einkommen entspricht der Differenz zwischen dem Marktwert der Aktie und dem Ausübungspreis. (Art. 17b Abs. 3 DBG)
Der geldwerte Vorteil aus der Berechtigung zum Erwerb von Mitarbeiteraktien wird erst zum Zeitpunkt der Übertragung (Vesting) besteuert. Das steuerpflichtige Einkommen entspricht der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe und dem damaligen Ausgabepreis
Die geldwerten Vorteile aus allen Formen der unechten Mitarbeiterbeteiligung, wie z.B. virtuelle Aktien, Wertsteigerungsrechte usw., werden im Zeitpunkt des Zuflusses besteuert. (Art. 17c DBG)
Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Buchhaltung.
Modelle der Mitarbeiterbeteiligung bieten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer viele Vorteile:
Während die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Regel sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer ein Gewinn ist, kann es auch einige Nachteile geben:
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können bei richtiger Anwendung äußerst vorteilhaft sein, erfordern aber aufgrund der Komplexität und der damit verbundenen Herausforderungen das richtige Wissen und die Unterstützung durch Experten.
Nexova, der Treuhandpartner für Start-ups und KMU in der Schweiz, ist Experte für umfassende Lösungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Ganz gleich, ob Sie die Einführung eines neuen Beteiligungsprogramms in Erwägung ziehen oder ein bestehendes optimieren wollen, wir bieten Ihnen in jeder Phase des Prozesses fachkundige Beratung und Unterstützung.
Von der Strukturierung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen bis hin zur Einhaltung von Steuervorschriften – unser Expertenteam unterstützt Sie dabei, die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung zu maximieren und gleichzeitig mögliche Risiken zu minimieren.
Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über unser umfassendes Dienstleistungsangebot, das Ihrem Unternehmen den Weg zum Erfolg in der Schweiz ebnet!
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert
Kommentar *
Name *
E-Mail *
Website
Kommentar abschicken