Selbständigkeit im Nebenerwerb in der Schweiz: Die wichtigsten Aspekte

Die Idee der nebenberuflichen Selbstständigkeit hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, vor allem in fortschrittlichen Ländern wie der Schweiz, wo flexible und dynamische Arbeitskräfte geschätzt werden und Arbeitnehmer dazu ermutigt werden, ihren unternehmerischen Neigungen nachzugehen.

In diesem Artikel befassen wir uns mit den grundlegenden Aspekten der nebenberuflichen Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Wir gehen der Frage nach, was sie mit sich bringt, wer sich in nebenberuflich selbstständig machen kann, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind und welche Fragen Sie zu dieser interessanten Form der Arbeit haben könnten.

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Highlights

  • Nebenberufliche Selbstständigkeit in der Schweiz ist zunehmend beliebt
  • Vorteile umfassen zusätzliches Einkommen, während Nachteile erhöhten Stress beinhalten können
  • Rechtliche Aspekte: Treuepflicht, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Registrierung
  • Selbstständige Erwerbstätigkeit für Ausländer in der Schweiz ist mit Bewilligung erlaubt
  • Loyalitätspflicht gegen Hauptarbeitgeber muss beachtet werden

Content

  • Selbständigkeit im Nebenerwerb in der Schweiz: Die wichtigsten Aspekte
  • Highlights & content
  • Was ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit?
  • Wer kann sich nebenberuflich selbstständig machen?
  • Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit
  • Rechtliche Aspekte der nebenberuflichen Selbstständigkeit
  • FAQs
  • Lassen Sie sich von der Nexova AG bei der Verfolgung Ihrer Ziele in der Selbstständigkeit unterstützen

Was ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit?

Aus Sicht der Sozialversicherung gelten Sie in der Schweiz als „selbständig erwerbend“, wenn Sie selbständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten und das wirtschaftliche Risiko dieser Arbeit tragen. Eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit (manchmal auch als „Nebenerwerb“ bezeichnet) bedeutet also, dass Sie neben Ihrer Vollzeitbeschäftigung (Hauptjob) oder einer anderen Haupttätigkeit (z. B. einem Studium) eine selbständige Tätigkeit ausüben. 

Damit eine solche Tätigkeit als nebenberuflich angesehen werden kann, muss das Einkommen deutlich niedriger sein als das Einkommen aus Ihrer Haupttätigkeit, und die nebenberufliche Tätigkeit darf Ihre Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen und muss außerhalb der Arbeitszeiten ausgeübt werden.

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Wer kann sich nebenberuflich selbstständig machen?

Es gibt keine Einschränkungen für die Aufnahme einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit. Personen mit unterschiedlichem Hintergrund, z. B. Berufstätige, Studierende und Hausfrauen und -männer, können eine selbständige Tätigkeit ausüben, während sie ihren anderen Hauptpflichten nachkommen.

Auch Grenzgänger und Ausländer können in der Schweiz eine gewinnbringende selbständige Tätigkeit ausüben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (mehr dazu später).

Vor der Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind jedoch einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen:

Erstens ist es empfehlenswert, über eine stabile Einkommensquelle zu verfügen, sei es ein sicherer Hauptjob oder eine andere garantierte Geldquelle. Dies ist vor allem zu Beginn der nebenberuflichen Selbstständigkeit wichtig, da eine stabile Einkommensquelle es leichter macht, Ihre unternehmerischen Aktivitäten ohne unnötigen Druck zu erkunden.

Generell ist die nebenberufliche Selbstständigkeit als zusätzliche Einkommensquelle gedacht und sollte nicht zur Deckung der primären Lebenshaltungskosten herangezogen werden.

Eine weitere Überlegung betrifft Ihre persönliche Fähigkeit, zusätzliche Arbeit zu übernehmen. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit kann lohnend sein, bedeutet aber auch eine zusätzliche zeitliche Belastung. Sie sollten bereit und in der Lage sein, diese zusätzliche Belastung neben Ihrer Haupttätigkeit auf sich zu nehmen, ohne dass Ihre Leistungsfähigkeit oder Lebensqualität darunter leidet.

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Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Vorteile

Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist ein spannendes und lohnendes Unterfangen, das viele Vorteile bietet:

  • Flexibilität: Einer der Hauptvorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist die große Flexibilität, die sie bietet. Sie können Ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen und entscheiden, wo und wie Sie Ihre Energie einsetzen. So können Sie die richtige Balance zwischen Ihrer Teilzeitarbeit, Ihrer Vollzeitarbeit, Ihrer Familie und anderen persönlichen Aktivitäten finden.
  • Geringes Risiko: Die nebenberufliche Selbstständigkeit soll eine erfüllende Möglichkeit sein, ein Nebeneinkommen zu erzielen. Das bedeutet, dass sie finanziell weit weniger riskant ist als die Gründung eines eigenen Unternehmens im Hauptberuf, bei der Ihre finanzielle Stabilität von Ihrem Erfolg abhängt. Die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bei gleichzeitiger Fortführung Ihrer Haupttätigkeit bedeutet, dass Sie Ihre Grundausgaben decken können und gleichzeitig die Freiheit haben, Ihre persönlichen Arbeitsprojekte ohne Druck zu verfolgen.
  • Zusätzliches Einkommen: Wenn Ihre nebenberuflichen Unternehmungen erfolgreich sind, können Sie von den zusätzlichen Einkünften profitieren, die Sie zusätzlich zu den Einkünften aus Ihrer Haupttätigkeit erzielen. Ein Nebenerwerb ermöglicht es Ihnen auch, Ihre Einkommensquellen zu diversifizieren und so die finanzielle Abhängigkeit von einem einzigen Arbeitsplatz oder Arbeitgeber zu verringern.
  • Mehr Zeit für den Aufbau Ihres Unternehmens: Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, haben Sie mehr Zeit, um eine erfolgreiche Basis für Ihr Unternehmen aufzubauen, ohne den Druck, sofort Gewinn machen zu müssen. So können Sie den Markt über einen längeren Zeitraum analysieren und mit Bedacht ein nachhaltiges unabhängiges Unternehmen aufbauen.
  • Mehr Finanzierungsmöglichkeiten: Wenn Sie ein Nebenunternehmen gründen, haben Sie viele Möglichkeiten, was die Finanzierung anbelangt. Wenn Sie Ihre Vollzeitbeschäftigung beibehalten, können Sie Ihre persönlichen unternehmerischen Aktivitäten möglicherweise direkt mit Ihrem Gehalt finanzieren. Es ist auch einfacher, Finanzierungen und Kredite von Banken zu erhalten, wenn Sie nebenberuflich ein Unternehmen gründen, da das Einkommen aus Ihrer Vollzeitbeschäftigung das Ausfallrisiko senkt und somit Ihre Kreditwürdigkeit verbessert.     

Nachteile

Die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit kann viele Vorteile mit sich bringen, aber es gibt auch einige Nachteile zu beachten:

  • Erhöhter Stress: Eine der größten Schwierigkeiten bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit besteht darin, das richtige Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben zu finden. Die zusätzliche Belastung durch die Nebenbeschäftigung neben dem Hauptberuf kann zu mehr Stress und weniger Zeit für das Privatleben und die Familie führen. Dies kann letztlich zu Burnout und Leistungsschwäche in beiden Bereichen führen, wenn es nicht richtig gehandhabt wird.
  • Begrenzte Leistungen: Anders als bei einer Vollzeitbeschäftigung haben Sie bei einer Selbstständigkeit im Nebenerwerb keinen Zugang zu denselben Arbeitgeberleistungen wie Krankenversicherung, bezahlter Urlaub oder Altersvorsorge, die normalerweise von Vollzeitarbeitgebern angeboten werden. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie auch eine Vollzeitstelle haben, die diese Leistungen bietet.
  • Begrenzte Zeit und Energie: Die Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert viel Engagement und Zeit, um die Erfolgschancen zu maximieren. Dies kann es schwierig machen, zusätzlich zu einer Vollzeitbeschäftigung etwas zu erreichen. Es könnte Ihnen schwer fallen, die Zeit für die Entwicklung Ihrer Teilzeitarbeit zu finden, was Ihre Erfolgschancen unnötig verzögern oder sogar ganz zunichte machen könnte.
  • Variables Einkommen: Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist oft mit Einkommensschwankungen verbunden, so dass es schwierig ist, das Einkommen vorherzusagen und Ihre Finanzen genau zu planen. Dies kann eine finanzielle Herausforderung darstellen, vor allem wenn Sie nicht über eine stabile Einkommensquelle verfügen. Dies ist auch ein Grund, warum es sinnvoll sein kann, eine Teilzeitselbstständigkeit neben einer stabilen Vollzeitbeschäftigung auszuüben, anstatt einer Vollzeitselbstständigkeit nachzugehen.

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Rechtliche Aspekte der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Loyalitätspflicht gegenüber Ihrem Hauptarbeitgeber

Wenn Sie eine Vollzeitbeschäftigung haben und sich entschließen, daneben eine Teilzeitselbständigkeit aufzunehmen, müssen Sie die Loyalitätspflicht gegenüber Ihrem Hauptarbeitgeber einhalten. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Sie Interessenkonflikte vermeiden und sicherstellen müssen, dass Ihre selbständige Tätigkeit nicht mit Ihren Verpflichtungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber kollidiert.

Die Treuepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, die in Art. 321a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt ist. Die Treuepflicht wird als verletzt angesehen, wenn es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelt:

  • Er steht in direktem Wettbewerb mit dem Hauptarbeitgeber (z. B. Betreuung von Firmenkunden auf privater Basis),
  • Negative Auswirkungen auf den Ruf des Unternehmens,
  • Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers in dem Maße, dass er nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Sozialversicherungsbeiträge

Wie Vollzeitbeschäftigte müssen auch Selbständigerwerbende in der Regel in die erste Säule der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, IV, EL) einzahlen. Die erste Säule ist für alle Erwerbstätigen wichtig, denn sie ermöglicht es Ihnen, Ihren Lebensbedarf im Alter zu decken oder Ihre Familie im Todesfall zu entschädigen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens aus der Teilzeitarbeit.

Eine selbständige Tätigkeit kann zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen führen, denn im Gegensatz zu Vollzeitbeschäftigten, die sich den Beitrag zur ersten Säule mit ihrem Arbeitgeber teilen, müssen Selbständige den vollen Beitrag selbst tragen.

Hier finden Sie einige wichtige Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen, wenn Sie nebenberuflich selbständig sind:

  • Wenn Sie hauptberuflich erwerbstätig sind und Ihr Einkommen bei der AHV versichert ist, müssen Sie Ihren selbständigen Nebenerwerb trotzdem bei der Ausgleichskasse anmelden, ausser, ihr Jahreseinkommen übersteigt 2 300 Franken nicht, dann werden nur auf Ihr Verlangen Beiträge an die AHV erhoben.
  • Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und einem Berufsverband angehören, müssen Sie in der Regel zusätzlich zu der obligatorischen Sozialversicherung auch dem Berufsverband beitreten und in deren Kassen einzahlen.
  • Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch
  • Wenn Sie im Rahmen Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie diese ebenfalls bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, usw.) anmelden.

Steuerliche Erwägungen

Einkünfte aus einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit müssen in der Steuererklärung angegeben werden und unterliegen ebenso der Einkommensteuer wie das Gehalt aus der Hauptbeschäftigung. Selbstständige müssen ihre Steuern selbständig einreichen, daher ist es für Steuerzwecke unerlässlich, genaue Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen.

Wenn Sie Ihre nebenberufliche Selbständigkeit in einem Einzelunternehmen ausüben, werden die Einkünfte aus dieser Tätigkeit normalerweise zusammen mit Ihrem regulären Einkommen besteuert. Wenn Sie jedoch eine GmbH oder AG betreiben, müssen Sie die Möglichkeit der Doppelbesteuerung berücksichtigen, da die Gewinne auf der Ebene der Gesellschaft und dann noch einmal als persönliche Einkommensteuer besteuert werden, wenn sie in Form von Dividenden und/oder Gehalt entnommen werden.

Die steuerlichen Auswirkungen der Selbstständigkeit zu kennen, ist wichtig, um rechtliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden und Ihre persönliche Steuerpflicht zu optimieren.

Mehr zu den Unternehmenssteuern erfahren Sie hier.

Anforderungen für Registrierungen

Um in der Schweiz rechtlich als Selbständigerwerbende anerkannt zu werden, müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Dazu müssen Sie das Anmeldeformular ausfüllen, das Sie auf der Website der Ausgleichskasse finden. Außerdem müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen, z. B. Kopien von Rechnungen, die Sie bereits ausgestellt haben, Geschäftsvereinbarungen, Firmenadresse und Mietvertrag, Versicherungspolicen usw.   

Wenn Sie sich dazu entschließen, eine juristische Person zu gründen, über die Sie Ihre selbständige Tätigkeit ausüben, z. B. eine GmbH oder eine AG, müssen Sie das Unternehmen formell in das Handelsregister eintragen lassen und alle anderen obligatorischen Registrierungsanforderungen für die Gründung eines neuen Unternehmens in der Schweiz erfüllen.

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FAQs

Können sich ausländische Staatsangehörige in der Schweiz selbständig machen?

Ja, ausländische Staatsbürger können sich in der Schweiz selbständig machen. Sie müssen jedoch die erforderlichen Genehmigungen einholen und bestimmte, von den Schweizer Einwanderungsbehörden festgelegte Kriterien erfüllen.

EU-/EFTA-Staatsangehörige können in der Schweiz problemlos eine gewinnbringende Tätigkeit ausüben. Sie müssen lediglich einen Antrag beim kantonalen Migrationsamt stellen. Nach der Bewilligung wird eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) ausgestellt, die fünf Jahre lang gültig ist und danach verlängert werden kann. Damit können sie in der Schweiz als Selbstständige arbeiten.

Staatsangehörige von außerhalb der EU/EFTA („Drittstaatsangehörige“) müssen ein längeres Antragsverfahren durchlaufen, um in der Schweiz arbeiten zu können, sei es in einer Vollzeitbeschäftigung oder im Rahmen einer nebenberuflichen selbständigen oder unternehmerischen Tätigkeit. Für den Hauptantragsteller ist in der Regel eine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) erforderlich, oder er muss mit dem Inhaber einer C-Bewilligung oder einem Schweizer Bürger verheiratet sein.

In einigen Fällen müssen Drittstaatsangehörige ein spezielles Gesuch bei den kantonalen Behörden einreichen, um in der Schweiz eine gewinnbringende Tätigkeit aufzunehmen.

Wenn Sie mehr über die Gründung eines eigenen Unternehmens in der Schweiz als Ausländer erfahren möchten, lesen Sie unseren entsprechenden Artikel hier.

Wie macht man sich als Grenzgänger selbstständig?

Sie können in der Schweiz als Grenzgängerin oder Grenzgänger selbständig arbeiten, müssen aber eine Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung) bei dem kantonalen Einwohneramt einholen, in dem Sie arbeiten wollen. Diese erlaubt es Ihnen, in dem von Ihnen beantragten Schweizer Kanton zu arbeiten und zu wohnen, sofern Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Hauptwohnsitz zurückkehren.

Müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren?

In der Regel sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Teilzeittätigkeit zu informieren, und er hat auch kein Recht, Ihnen die Ausübung einer solchen Tätigkeit zu untersagen, solange sie nicht gegen die bereits erwähnte Treuepflicht verstößt. Es ist jedoch immer empfehlenswert, ein transparentes Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber zu pflegen, und die Unterrichtung über Ihre Teilzeittätigkeit kann eine gute Möglichkeit sein, dies zu erreichen.

Wenn es keine Interessenkonflikte gibt und die Arbeit Ihre Leistung im Hauptberuf nicht beeinträchtigt, sollte Ihr Arbeitgeber keine Vorbehalte haben. Einige Arbeitgeber in der Schweiz, wo flexible und innovative Arbeitskräfte sehr geschätzt werden, sehen die Teilzeitselbstständigkeit sogar positiv. Die Fähigkeiten und Erfahrungen, die Sie durch Ihre Teilzeitarbeit erwerben, könnten sich sogar positiv auf Ihre Haupttätigkeit auswirken.

Kann man sich selbständig machen im Nebenerwerb, wenn man keinen Haupterwerb hat?

Der Begriff der Selbständigkeit im Nebengewerbe wird zwar meist mit Personen in Verbindung gebracht, die bereits eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, aber auch Personen ohne Hauptberuf können in der Schweiz eine Teilzeitselbstständigkeit ausüben. Ob Sie nun Student, arbeitslos, Freiberufler oder jemand sind, der unternehmerische Möglichkeiten auslotet, Sie können eine Teilzeit Selbstständigkeit ausüben, ohne dass Sie eine bestehende Beschäftigung haben müssen.

Um Ihren Status als Student/in oder Arbeitslose/r zu behalten, müssen Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit bei der Ausgleichskasse anmelden, und das erzielte Einkommen sollte bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

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Lassen Sie sich von der Nexova AG bei der Verfolgung Ihrer Ziele in der Selbstständigkeit unterstützen

Um sich in der Schweiz als Teilzeitselbständiger zurechtzufinden, braucht es Fachwissen, Präzision und vor allem ein zuverlässiges Unterstützungssystem. Es gibt verschiedene rechtliche, finanzielle, steuerliche und persönliche Faktoren zu beachten, wenn Sie eine Teilzeitselbständigkeit neben einer Vollzeitstelle ausüben. Nexova AG begleitet Sie bei jedem Schritt auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

Nexova AG ist keine gewöhnliche Treuhandfirma; wir unterstützen Gründer bei der Verwirklichung Ihrer Träume von der Selbständigkeit. Mit unserem Engagement für Spitzenleistungen und unserer profunden Kenntnis des Schweizer Arbeitsmarktes und der rechtlichen Rahmenbedingungen können wir Ihnen individuelle Lösungen anbieten, die auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

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