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Business
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Dezember 22, 2023
Die Idee der nebenberuflichen Selbstständigkeit hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, vor allem in fortschrittlichen Ländern wie der Schweiz, wo flexible und dynamische Arbeitskräfte geschätzt werden und Arbeitnehmer dazu ermutigt werden, ihren unternehmerischen Neigungen nachzugehen.
In diesem Artikel befassen wir uns mit den grundlegenden Aspekten der nebenberuflichen Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Wir gehen der Frage nach, was sie mit sich bringt, wer sich in nebenberuflich selbstständig machen kann, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind und welche Fragen Sie zu dieser interessanten Form der Arbeit haben könnten.
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Aus Sicht der Sozialversicherung gelten Sie in der Schweiz als „selbständig erwerbend“, wenn Sie selbständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten und das wirtschaftliche Risiko dieser Arbeit tragen. Eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit (manchmal auch als „Nebenerwerb“ bezeichnet) bedeutet also, dass Sie neben Ihrer Vollzeitbeschäftigung (Hauptjob) oder einer anderen Haupttätigkeit (z. B. einem Studium) eine selbständige Tätigkeit ausüben.
Damit eine solche Tätigkeit als nebenberuflich angesehen werden kann, muss das Einkommen deutlich niedriger sein als das Einkommen aus Ihrer Haupttätigkeit, und die nebenberufliche Tätigkeit darf Ihre Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen und muss außerhalb der Arbeitszeiten ausgeübt werden.
Es gibt keine Einschränkungen für die Aufnahme einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit. Personen mit unterschiedlichem Hintergrund, z. B. Berufstätige, Studierende und Hausfrauen und -männer, können eine selbständige Tätigkeit ausüben, während sie ihren anderen Hauptpflichten nachkommen.
Auch Grenzgänger und Ausländer können in der Schweiz eine gewinnbringende selbständige Tätigkeit ausüben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (mehr dazu später).
Vor der Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind jedoch einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen:
Erstens ist es empfehlenswert, über eine stabile Einkommensquelle zu verfügen, sei es ein sicherer Hauptjob oder eine andere garantierte Geldquelle. Dies ist vor allem zu Beginn der nebenberuflichen Selbstständigkeit wichtig, da eine stabile Einkommensquelle es leichter macht, Ihre unternehmerischen Aktivitäten ohne unnötigen Druck zu erkunden.
Generell ist die nebenberufliche Selbstständigkeit als zusätzliche Einkommensquelle gedacht und sollte nicht zur Deckung der primären Lebenshaltungskosten herangezogen werden.
Eine weitere Überlegung betrifft Ihre persönliche Fähigkeit, zusätzliche Arbeit zu übernehmen. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit kann lohnend sein, bedeutet aber auch eine zusätzliche zeitliche Belastung. Sie sollten bereit und in der Lage sein, diese zusätzliche Belastung neben Ihrer Haupttätigkeit auf sich zu nehmen, ohne dass Ihre Leistungsfähigkeit oder Lebensqualität darunter leidet.
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Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist ein spannendes und lohnendes Unterfangen, das viele Vorteile bietet:
Die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit kann viele Vorteile mit sich bringen, aber es gibt auch einige Nachteile zu beachten:
Wenn Sie eine Vollzeitbeschäftigung haben und sich entschließen, daneben eine Teilzeitselbständigkeit aufzunehmen, müssen Sie die Loyalitätspflicht gegenüber Ihrem Hauptarbeitgeber einhalten. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Sie Interessenkonflikte vermeiden und sicherstellen müssen, dass Ihre selbständige Tätigkeit nicht mit Ihren Verpflichtungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber kollidiert.
Die Treuepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, die in Art. 321a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt ist. Die Treuepflicht wird als verletzt angesehen, wenn es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelt:
Wie Vollzeitbeschäftigte müssen auch Selbständigerwerbende in der Regel in die erste Säule der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, IV, EL) einzahlen. Die erste Säule ist für alle Erwerbstätigen wichtig, denn sie ermöglicht es Ihnen, Ihren Lebensbedarf im Alter zu decken oder Ihre Familie im Todesfall zu entschädigen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens aus der Teilzeitarbeit.
Eine selbständige Tätigkeit kann zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen führen, denn im Gegensatz zu Vollzeitbeschäftigten, die sich den Beitrag zur ersten Säule mit ihrem Arbeitgeber teilen, müssen Selbständige den vollen Beitrag selbst tragen.
Hier finden Sie einige wichtige Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen, wenn Sie nebenberuflich selbständig sind:
Einkünfte aus einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit müssen in der Steuererklärung angegeben werden und unterliegen ebenso der Einkommensteuer wie das Gehalt aus der Hauptbeschäftigung. Selbstständige müssen ihre Steuern selbständig einreichen, daher ist es für Steuerzwecke unerlässlich, genaue Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen.
Wenn Sie Ihre nebenberufliche Selbständigkeit in einem Einzelunternehmen ausüben, werden die Einkünfte aus dieser Tätigkeit normalerweise zusammen mit Ihrem regulären Einkommen besteuert. Wenn Sie jedoch eine GmbH oder AG betreiben, müssen Sie die Möglichkeit der Doppelbesteuerung berücksichtigen, da die Gewinne auf der Ebene der Gesellschaft und dann noch einmal als persönliche Einkommensteuer besteuert werden, wenn sie in Form von Dividenden und/oder Gehalt entnommen werden.
Die steuerlichen Auswirkungen der Selbstständigkeit zu kennen, ist wichtig, um rechtliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden und Ihre persönliche Steuerpflicht zu optimieren.
Mehr zu den Unternehmenssteuern erfahren Sie hier.
Um in der Schweiz rechtlich als Selbständigerwerbende anerkannt zu werden, müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Dazu müssen Sie das Anmeldeformular ausfüllen, das Sie auf der Website der Ausgleichskasse finden. Außerdem müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen, z. B. Kopien von Rechnungen, die Sie bereits ausgestellt haben, Geschäftsvereinbarungen, Firmenadresse und Mietvertrag, Versicherungspolicen usw.
Wenn Sie sich dazu entschließen, eine juristische Person zu gründen, über die Sie Ihre selbständige Tätigkeit ausüben, z. B. eine GmbH oder eine AG, müssen Sie das Unternehmen formell in das Handelsregister eintragen lassen und alle anderen obligatorischen Registrierungsanforderungen für die Gründung eines neuen Unternehmens in der Schweiz erfüllen.
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Ja, ausländische Staatsbürger können sich in der Schweiz selbständig machen. Sie müssen jedoch die erforderlichen Genehmigungen einholen und bestimmte, von den Schweizer Einwanderungsbehörden festgelegte Kriterien erfüllen.
EU-/EFTA-Staatsangehörige können in der Schweiz problemlos eine gewinnbringende Tätigkeit ausüben. Sie müssen lediglich einen Antrag beim kantonalen Migrationsamt stellen. Nach der Bewilligung wird eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) ausgestellt, die fünf Jahre lang gültig ist und danach verlängert werden kann. Damit können sie in der Schweiz als Selbstständige arbeiten.
Staatsangehörige von außerhalb der EU/EFTA („Drittstaatsangehörige“) müssen ein längeres Antragsverfahren durchlaufen, um in der Schweiz arbeiten zu können, sei es in einer Vollzeitbeschäftigung oder im Rahmen einer nebenberuflichen selbständigen oder unternehmerischen Tätigkeit. Für den Hauptantragsteller ist in der Regel eine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) erforderlich, oder er muss mit dem Inhaber einer C-Bewilligung oder einem Schweizer Bürger verheiratet sein.
In einigen Fällen müssen Drittstaatsangehörige ein spezielles Gesuch bei den kantonalen Behörden einreichen, um in der Schweiz eine gewinnbringende Tätigkeit aufzunehmen.
Wenn Sie mehr über die Gründung eines eigenen Unternehmens in der Schweiz als Ausländer erfahren möchten, lesen Sie unseren entsprechenden Artikel hier.
Sie können in der Schweiz als Grenzgängerin oder Grenzgänger selbständig arbeiten, müssen aber eine Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung) bei dem kantonalen Einwohneramt einholen, in dem Sie arbeiten wollen. Diese erlaubt es Ihnen, in dem von Ihnen beantragten Schweizer Kanton zu arbeiten und zu wohnen, sofern Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Hauptwohnsitz zurückkehren.
In der Regel sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Teilzeittätigkeit zu informieren, und er hat auch kein Recht, Ihnen die Ausübung einer solchen Tätigkeit zu untersagen, solange sie nicht gegen die bereits erwähnte Treuepflicht verstößt. Es ist jedoch immer empfehlenswert, ein transparentes Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber zu pflegen, und die Unterrichtung über Ihre Teilzeittätigkeit kann eine gute Möglichkeit sein, dies zu erreichen.
Wenn es keine Interessenkonflikte gibt und die Arbeit Ihre Leistung im Hauptberuf nicht beeinträchtigt, sollte Ihr Arbeitgeber keine Vorbehalte haben. Einige Arbeitgeber in der Schweiz, wo flexible und innovative Arbeitskräfte sehr geschätzt werden, sehen die Teilzeitselbstständigkeit sogar positiv. Die Fähigkeiten und Erfahrungen, die Sie durch Ihre Teilzeitarbeit erwerben, könnten sich sogar positiv auf Ihre Haupttätigkeit auswirken.
Der Begriff der Selbständigkeit im Nebengewerbe wird zwar meist mit Personen in Verbindung gebracht, die bereits eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, aber auch Personen ohne Hauptberuf können in der Schweiz eine Teilzeitselbstständigkeit ausüben. Ob Sie nun Student, arbeitslos, Freiberufler oder jemand sind, der unternehmerische Möglichkeiten auslotet, Sie können eine Teilzeit Selbstständigkeit ausüben, ohne dass Sie eine bestehende Beschäftigung haben müssen.
Um Ihren Status als Student/in oder Arbeitslose/r zu behalten, müssen Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit bei der Ausgleichskasse anmelden, und das erzielte Einkommen sollte bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Um sich in der Schweiz als Teilzeitselbständiger zurechtzufinden, braucht es Fachwissen, Präzision und vor allem ein zuverlässiges Unterstützungssystem. Es gibt verschiedene rechtliche, finanzielle, steuerliche und persönliche Faktoren zu beachten, wenn Sie eine Teilzeitselbständigkeit neben einer Vollzeitstelle ausüben. Nexova AG begleitet Sie bei jedem Schritt auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit.
Nexova AG ist keine gewöhnliche Treuhandfirma; wir unterstützen Gründer bei der Verwirklichung Ihrer Träume von der Selbständigkeit. Mit unserem Engagement für Spitzenleistungen und unserer profunden Kenntnis des Schweizer Arbeitsmarktes und der rechtlichen Rahmenbedingungen können wir Ihnen individuelle Lösungen anbieten, die auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Egal, ob Sie ein erfahrener Profi sind, der neue unternehmerische Projekte erkundet, oder ein Neuling, der zum ersten Mal eine Teilzeit-Selbstständigkeit anstrebt, wir von Nexova AG bieten Ihnen das Fachwissen, das Engagement und die unerschütterliche Unterstützung, die Sie dazu befähigen, Herausforderungen zu meistern und als Selbstständiger in der Schweizer Unternehmenslandschaft erfolgreich zu sein.
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