Steueroptimierungen für Unternehmen: Wie kann man als Inhaber einer AG oder GmbH Steuern sparen?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Steuerpflichtigen Unternehmen und Personen in ihrer Steuerklärung alle Möglichkeiten für Abzüge und Optimierungen ausschöpfen. Deshalb lohnt es sich auch die Richtlinien der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) genau zu befolgen und von den möglichen Optimierungen zu profitieren.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr zu diesem Thema und was Sie als Unternehmer steuerlich optimieren können.
Ein Unternehmer in der Schweiz kann seine Steuern auf zwei Ebenen optimieren: zum einen auf der Ebene seines Unternehmens und zum anderen auf der Ebene der Privatperson. Mit Hilfe der folgenden Tipps können Sie Ihre Steuern einfach und bequem optimieren:

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Highlights

  • Ziehen Sie 5–10% der Debitoren als Delkredere-Rückstellung ab, um das steuerbare Unternehmenseinkommen zu reduzieren
  • Bilden Sie Garantierückstellungen für zukünftige Verpflichtungen, um die steuerliche Bemessungsgrundlage Ihres Unternehmens zu senken
  • Ziehen Sie ein Drittel des Vorratswerts ab, um den steuerbaren Gewinn strategisch zu reduzieren
  • Bieten Sie steuerlich abzugsfähige Zusatzleistungen an Arbeitnehmer an, um die Vergütung zu verbessern und gleichzeitig die Steuerbelastung zu reduzieren
  • Machen Sie Abzüge für ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung geltend, indem Sie einen Arbeitsplatz für geschäftliche Zwecke definieren

Inhalt

  • Steueroptimierungen für Unternehmen: Wie kann man als Inhaber einer AG oder GmbH Steuern sparen?
  • Highlights & content
  • Steuerliche Optimierung auf Unternehmensebene
  • Steueroptimierung auf Inhaberebene
  • Steueroptimierung und Altersvorsorge für Unternehmer
  • Professionelle Unterstützung bei der Steueroptimierung mit Nexova
  • Das sagen unsere Kunden

Steuerliche Optimierung auf Unternehmensebene

Bildung von Delkredere (5-10% des Debitorenbestands)

Eine Möglichkeit, Steuern auf Unternehmensebene zu optimieren, ist die Bildung von Delkredere. Das Delkredere ist eine Rückstellung, die zur Absicherung von Forderungsausfällen dient. Unternehmen können 5-10% ihres Debitorenbestands als Delkredere abziehen, um ihre steuerliche Bemessungsgrundlage zu reduzieren.

Bildung einer Arbeitgeberreserve

Ein Unternehmen kann eine Arbeitgeberreserve bis zum 5-fachen der jährlichen Arbeitgeberbeiträge bei der Pensionskasse bilden. Damit die Bildung der ABGR steuerlich anerkannt wird muss die Zahlung an die Pensionskasse im Folgejahr erfolgen. Die meisten Pensionskassen akzeptieren Zahlungen bis zum 30. Juni.

Bildung von Garantierückstellungen

Garantierückstellungen sind Rückstellungen für zukünftige Garantieverpflichtungen. Die Bildung von Garantierückstellungen kann dazu beitragen, die steuerliche Bemessungsgrundlage des Unternehmens zu reduzieren.

Abzug des Warendrittels auf Vorräten

Der Warendrittel ist eine spezielle Regelung, die es Unternehmen ermöglicht, ein Drittel des Wertes ihrer Vorräte abzuziehen. Diese Regelung berücksichtigt potenzielle Lagerrisiken wie Obsoleszenz oder Preisrückgänge und ermöglicht es Unternehmen, die Steuer auf diesen Anteil aufzuschieben, bis die Vorräte tatsächlich verkauft werden. Dies kann dazu beitragen, die steuerliche Bemessungsgrundlage des Unternehmens zu verringern.

Zusätzliche Leistungen an Arbeitnehmer

Unternehmen können bestimmte zusätzliche Leistungen an Arbeitnehmer gewähren, die steuerlich abzugsfähig sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage des Unternehmens reduzieren.

Abzug für Arbeitszimmer in der Privatwohnung

Eine Firma kann einen Abzug für ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung des Inhabers oder der Arbeitnehmer geltend machen, sofern es für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Dieser Abzug kann dazu beitragen, die steuerliche Bemessungsgrundlage der Firma zu verringern.

Planung von Lieferanten- und Kundenrechnungen

Eine Steueroptimierung auf Unternehmensebene kann durch das Anpassen des Timings von Kunden- und Lieferantenrechnungen erreicht werden. Das Ziel ist es, Aufwand und Ertrag über die Jahre auszugleichen. Bei einem erfolgreichen Jahr können größere Kundenrechnungen ins neue Jahr verschoben werden, während bei absehbarem Verlust die Rechnungsstellung beschleunigt wird. Absprachen mit Lieferanten über den Rechnungsversand können ebenfalls zur Optimierung beitragen.

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Steueroptimierung auf Inhaberebene

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Die ESTV führ in der Randziffer 72 zur Wegleitung des Lohnausweises die nicht zu deklarierenden Leistungen auf. Diese sind nicht zu versteuern beim Arbeitnehmer/Inhaber und sind als geschäftsmässig begründeter Aufwand bei der Gesellschaft aufzuführen. Daher reduziert sich der Unternehmensgewinn bei der Gesellschaft und es wird die Einkommenssteuer auf der Dividende gespart.

Folgende Leistungen sind nicht zu deklarieren auf dem Lohnausweis:

  • Gratis Halbtaxabonnement der SBB
  • REKA-Check Vergünstigungen bis CHF600. (z.B. gratis Abgabe von CHF600 in REKA-Checks)
  • Übliche Weihnachts-, Geburtstags-, Verlobungs-, und ähnliche Naturalgeschenke bis CHF 600 pro Jahr (ab 2026)*. Ein Naturalgeschenk kann ein Gutschein sein, jedoch kein Geldgeschenk.
  • Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften (nicht aber Abonnemente für Fitnessclubs) bis CHF 1 000 im Einzelfall
  • Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftliche Anlässe bis CHF 600 pro Jahr (ab 2026)** (zu deklarieren sind lediglich Beiträge, soweit sie CHF 600 pro Jahr übersteigen).
  • Gratis-Parkplatz am Arbeitsort

Hinweise:

*Dies wurde von CHF 500 pro Ereignis auf CHF 600 pro Jahr geändert (d.h. die Limite ist neu ein Jahresmaximum und nicht mehr pro Ereignis). Wenn der Gesamtwert solcher Naturalgeschenke CHF 600 in einem Jahr übersteigt, muss der gesamte Betrag deklariert werden.

**Dies wurde von CHF 500 pro Ereignis auf CHF 600 pro Jahr geändert (d.h. die Limite ist neu ein Jahresmaximum). Zu deklarieren ist nur der Betrag, der CHF 600 pro Jahr übersteigt.

(Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises oder der Rentenbescheinigung, Randziffer 72).

Folgende Leistungen sind weder AHV-pflichtig noch steuerbar, aber auf dem Lohnausweis zu deklarieren:

Pauschale Spesenvergütung (ca. 3-5% des Bruttolohns)

Folgende Leistungen sind nicht AHV-pflichtig, aber steuerbar beim Arbeitnehmer:

Familienzulagen (Kinder-, Ausbildungs-, Haushaltungs-, Heirats-, Geburtszulagen) im orts- oder branchenüblichen Rahmen. Nach dem Bundesgericht dürfen auch ledige Personen diese Zulage erhalten.

Folgende private Ausgaben sind abzugsfähig und werden gerne vergessen:

  • Abzug der Gesundheitskosten insbesondere Ausgaben für Brillen und Kontaktlinsen
  • Im Vermögen die Direkte Bundessteuer des aktuellen Jahr als Schuld einzutragen

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Steueroptimierung und Altersvorsorge für Unternehmer

In diesem Abschnitt werden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, wie Firmeninhaber sowohl Steuern sparen als auch ihre Altersvorsorge verbessern können.

Steuern sparen durch Pensionskasse

Eine der besten Möglichkeiten, Steuern zu sparen, ist die Nutzung der beruflichen Vorsorge, insbesondere der Pensionskasse. Beiträge in die Pensionskasse und vor allem freiwillige Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern ein Einkaufspotenzial vorhanden ist.

Das Einkaufspotenzial hängt vom bisher angesparten Alterskapital und der aktuellen Lohnhöhe ab. Durch die Reduzierung der Steuerprogression kann die Steuerbelastung erheblich gesenkt werden, während gleichzeitig Vorsorgekapital aufgebaut und langfristig angelegt wird.

Allerdings sollte beachtet werden, dass das eingekaufte Kapital bis zur Pensionierung nicht verfügbar ist und langfristig der Pensionskasse anvertraut wird.

Steuern sparen mit Dividenden

Unternehmer können Erträge aus ihrem Unternehmen in Form von Dividenden ausschütten. Es kann vorteilhaft sein, einen Teil des Lohns als Dividende zu beziehen, da diese einer begünstigten Besteuerung unterliegt.

Bei qualifizierten Beteiligungen (d.h. wenn Sie mindestens 10% der Aktien des Unternehmens halten) bedeutet die Teilbesteuerung von Dividenden, dass auf Bundesebene (Stand 2026) nur 70% der Dividenden als Einkommen besteuert werden. Auf kantonaler Ebene müssen mindestens 50% der Dividenden besteuert werden, wobei die Sätze je nach Kanton zwischen 50% und 80% variieren. Eine Lohn-/Dividendenstrategie sollte sämtliche kurz- und langfristigen Auswirkungen berücksichtigen.

Steuern sparen durch freiwillige Vorsorge

Die Säule 3a ist ein klassisches Instrument, um Vorsorgekapital aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Jährlich kann ein bestimmter Betrag (bis CHF 7’258 für Personen mit Pensionskasse und bis CHF 36’288 für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse, Stand 2026) in die Säule 3a eingezahlt und vom Einkommen abgezogen werden.

Zusätzlich können ab 2026 rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a für bis zu 10 Jahre vorgenommen werden, um Beitragslücken ab 2025 zu schliessen und weitere steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.

Das Kapital kann frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters bezogen werden, wobei es Ausnahmen gibt, wie z.B. die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder den Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum.

Steuern sparen durch Bezugsstrategie

Die Auszahlung von Vorsorgekapital aus der Pensionskasse und der Säule 3a ist steuerlich begünstigt, variiert jedoch je nach Wohnsitz. Durch eine Staffelung der Auszahlungen kann die Steuerbelastung optimiert werden. Als Firmeninhaber können Sie die Bezüge und Pensionierungsplanung einfacher planen.

Steuern sparen durch Domizilverlegung

Eine Domizilverlegung des Firmensitzes oder ein Wohnortwechsel kann steuerliche Vorteile bringen, ist jedoch nicht für jeden Unternehmer praktikabel. In Fällen, in denen eine Verlegung des Firmensitzes oder Wohnortes einfach umsetzbar ist, können Steuerersparnisse realisiert werden.

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Professionelle Unterstützung bei der Steueroptimierung mit Nexova

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Sobald die steuerliche Situation eine gewisse Komplexität erreicht, gibt es fast immer Möglichkeiten, die Einkommens- und Vermögenssituation besser zu strukturieren und Potenziale zu finden, um die persönliche oder unternehmerische Steuerbelastung zu reduzieren. Die Bewältigung dieser Komplexität erfordert Fachwissen sowohl im Schweizer Steuerrecht als auch in der strategischen Finanzplanung.

Als Ihr vertrauenswürdiger Treuhandpartner bietet Nexova umfassende Buchhaltungs und Beratungsdienstleistungen, die speziell auf Inhaber von AGs und GmbHs ausgerichtet sind, welche ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten im gesetzlichen Rahmen optimal ausschöpfen möchten. Unsere Treuhandexperten analysieren Ihre individuelle Situation und identifizieren Optimierungspotenziale sowohl auf Unternehmensebene als auch auf privater Ebene. Von der Strukturierung einer Lohn-/Dividendenstrategie bis hin zur Optimierung von Pensionskassenbeiträgen und Zusatzleistungen an Arbeitnehmer unterstützen wir Sie dabei, das gesamte Spektrum der steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen – stets unter Einhaltung der geltenden Schweizer Vorschriften.

Das sagen unsere Kunden

Ihre Meinung zählt

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5.0 Sterne

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Marc Perren

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Raphael H.

Wir sind sehr zufrieden mit Nexova als unseren Treuhänder. Dank der Teams-Chat-Gruppe kann ich mich immer auf sehr schnelle Rücklaufzeiten (von wenigen Minuten) verlassen. Die Teams Chat Gruppe ist super. Bei unserem alten Treuhänder mussten wir Mails schreiben und mussten immer lange auf eine Antwort warten und zudem wurde dann noch jede noch so kleine Frage in Rechnung gestellt. Dies ist bei Nexova glücklicherweise nicht der Fall.

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Philip Reck

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