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Steuern & Recht
Lucia Robayo
Zürich, Februar 22, 2024
Wenn Sie ein Unternehmen in der Schweiz betreiben und ausländische Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Grenzgängerinnen und Grenzgänger) oder ohne Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) beschäftigen, ist es wichtig zu verstehen, wie die Quellensteuer funktioniert.
Diese Steuer wird unmittelbar vom Einkommen abgezogen. Quellensteuerpflichtig sind Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, aber keine Niederlassungsbewilligung besitzen, sowie solche ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz. Unser Blogbeitrag erläutert detailliert die Feinheiten der Quellensteuer in der Schweiz.
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Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche direkt vom Einkommen von ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz arbeiten und keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben, abgezogen wird.
Dazu gehören ausländische Arbeitnehmer, die mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) oder einer Kurzzeitbewilligung (L-Bewilligung) in der Schweiz leben, sowie Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen.
Diejenigen, die der Quellensteuer unterliegen, bekommen diese Steuer von ihrem Arbeitgeber von jedem Gehaltsscheck abgezogen. Der Arbeitgeber leitet den Steuerbetrag dann direkt an die Schweizer Steuerbehörden weiter.
Die Erhebung über den Arbeitgebenden ist eine sichere und praktische Form der Besteuerung. Der Gedanke dahinter ist, dass ausländische Mitarbeitende nach der Lohnauszahlung nicht einfach ins Heimatland zurückkehren können, ohne zuvor in der Schweiz Steuern gezahlt zu haben.
Die Quellensteuer in der Schweiz ist speziell für ausländische Arbeitnehmer ohne Daueraufenthaltsstatus konzipiert. Dieser vereinfachte Ansatz integriert die Steuer direkt in die Lohn- und Gehaltsabrechnung, wodurch separate Steuererklärungen entfallen.
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Für die Berechnung der Quellensteuern werden die Bruttoeinkünfte der quellensteuerpflichtigen Person pro Monat herangezogen. Dabei werden Bar- und Naturalleistungen zusammengezählt. Diese umfassen unter anderem:
Jeder Lohn oder Geldwerte Vorteil, der sich direkt oder indirekt aus dem Arbeitsverhältnis ergibt, gilt für Zwecke der Quellensteuer als steuerpflichtiges Einkommen.
Wie bereits erwähnt, erfolgt der Abzug der Quellensteuer von jedem Gehaltsscheck gemäß einem Tarif, der sich nach den persönlichen Verhältnissen richtet. Dieser Tarif basiert auf den spezifischen Umständen einer Person zum Zeitpunkt der Auszahlung des steuerpflichtigen Gehalts, der Boni oder anderer Arbeitseinkommen.
Wenn sich etwas in ihrem Leben ändert, wirkt sich das auf ihre steuerliche Situation aus.Es gibt verschiedene Tarifcodes (A-U) mit unterschiedlichen Sätzen. Für Personen mit mehreren Familienangehörigen gelten im Allgemeinen niedrigere Quellensteuersätze. Hier eine Auflistung der häufigsten Tarifgruppen:Tarif A: Alleinstehende ohne Kinder oder unterhaltsberechtigte Personen im gleichen HaushaltTarif B: Ehepaare mit einem EinkommenTarif C: Ehepaare mit zwei EinkommenTarif E: Veranlagung im vereinfachten VerfahrenTarif G: Leistungen, die direkt von einer Versicherungsgesellschaft ausgezahlt werdenTarif H: Alleinstehende mit Kindern oder unterhaltsberechtigten Personen im gleichen HaushaltTarif L – Q: Personen, die aus Deutschland zur Arbeit in die Schweiz pendelnWichtig ist auch, dass die spezifischen Prozentsätze für die Quellensteuer in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich sind. Der Ort, an dem Sie in der Schweiz wohnen, spielt also auch eine Rolle für den angewandten Satz.
Die Quellensteuerpflicht endet, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) erhält oder einen Schweizer Bürger heiratet. Danach wechselt der Arbeitnehmer in das normale Schweizer Steuersystem, erfüllt regelmäßig seine Steuerpflichten und reicht am Ende des Steuerjahres eine Steuererklärung ein.
Im Allgemeinen sind Personen, die der Quellensteuer unterliegen, von der Abgabe einer ordentlichen Steuererklärung befreit.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
Übersteigt der Brutto-Jahreslohn CHF 120’000, muss der Arbeitnehmer weiterhin Quellensteuer zahlen und am Ende des Steuerjahres eine nachträgliche ordentliche Steuererklärung einreichen.
In solchen Fällen sind die Quellensteuerzahlungen vorläufig, und die endgültige Steuerschuld wird durch eine Veranlagung der Steuerbehörden nach den Quellensteuersätzen ermittelt. Je nach Faktoren wie der Wohnsitzgemeinde und den finanziellen Verhältnissen (Schulden, Vermögen, Abzüge) kann das Ergebnis eine ausstehende Steuerschuld oder eine Erstattung sein.
In einigen Kantonen wird die Rückerstattung an den Steuerpflichtigen ausbezahlt oder auf das nächste Steuerjahr vorgetragen. Aber auch Personen, die weniger als 120’000 Franken verdienen, können eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Quellensteuer beantragen und verschiedene Ausgaben rückwirkend steuerlich geltend machen. Dazu muss bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde ein Antrag auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung eingereicht werden.
Wann muss ich die ordentliche Veranlagung beantragen, auch wenn mein Bruttoeinkommen weniger als CHF 120’000 beträgt?
Die Beantragung ist erforderlich, wenn Sie Einkommen haben, das nicht der Quellensteuer unterliegt. Dies umfasst unter anderem:
Die Eintrittsschwellen für nicht quellensteuerpflichtiges Einkommen und weltweites Vermögen variieren je nach Kanton. Dies steht im Gegensatz zum festgelegten Schwellenwert von CHF 120’000 in der Quellensteuerverordnung.
Im Rahmen des Quellensteuersystems werden den Arbeitgebern wichtige Aufgaben übertragen:
Die Nexova Treuhand AG hat diese einfache Checkliste für die wichtigsten Anforderungen zusammengestellt:
1. Ermittlung der Quellensteuerpflicht des Mitarbeiters
2. Registrierung und Benachrichtigung
3. Monatlicher Abzug
4. Quellensteuerabrechnung und -ablieferung
5. Führen von Aufzeichnungen und weitere Pflichten
Die Arbeitgeber erhalten für ihre Zusammenarbeit Provisionen:
Der Abrechnungszeitraum wird durch den Gesamtbetrag der pro Monat einbehaltenen Quellensteuer bestimmt:
Denken Sie daran: Wenn Sie die Quellensteuer über ELM abführen, muss dies monatlich geschehen.
Angesichts der fortlaufenden Weiterentwicklung der Schweizer Quellensteuervorschriften ist kompetente Beratung für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um die neuen Protokolle und Meldepflichten zu verstehen.
Sich über die neuesten Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, kostet die Unternehmen Zeit und Ressourcen, die sie für ihr Kerngeschäft benötigen.
Arbeiten Sie mit den Experten der Nexova AG zusammen, um diese administrative Belastung auszulagern.
Unser Team verfolgt Änderungen der Rechtsvorschriften in Echtzeit. Wir übersetzen dann komplexe Regeln in klare, praktische Schritte, die Ihr Unternehmen ergreifen kann.
Unsere Partnerschaft verspricht Ihnen nicht nur zeitnahe Fachkenntnisse, sondern auch das Engagement eines qualifizierten Teams, um eine mühelose Einhaltung der Schweizer Quellensteuer sicherzustellen.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über die umfassende Unterstützung bei Ihren expandierenden Buchhaltungsaufgaben. Kontaktieren Sie Nexova AG, um mehr zu erfahren und gemeinsam Lösungen zu gestalten.
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