Finanzierung der selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz mit Vorbezügen aus der Säule 3a und der Pensionskasse

Die selbständige Erwerbstätigkeit ist für viele Menschen in der Schweiz zu einer beliebten Option geworden. Sie bietet mehr Flexibilität, Unabhängigkeit und die Möglichkeit, eigene finanzielle Entscheidungen zu treffen. Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert jedoch eine ausreichende Finanzierung, und für viele Menschen kann der Vorbezug aus der Pensionskasse und der Säule 3a eine wertvolle Finanzierungsquelle sein. In diesem Blog gehen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren für den Vorbezug aus der Säule 3a und der Pensionskasse in der Schweiz ein und erklären, wie diese zur Finanzierung der Selbständigkeit genutzt werden können.

Die Bedeutung der Säule 3a und der Pensionskassen in der Schweiz

Die Säule 3a und die Pensionskassen sind zwei wesentliche Bestandteile des Schweizer Vorsorgesystems, die ein finanzielles Sicherheitsnetz für ältere Menschen bilden. Darüber hinaus können diese Mittel auch zur Finanzierung einer selbständigen Erwerbstätigkeit verwendet werden, was sie zu einer wichtigen Finanzierungsquelle für Personen macht, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen.

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist eine freiwillige Vorsorge in der Schweiz, die steuerliche Vorteile für die Beitragszahler bietet. Die Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich absetzbar bis zu einem gewissen jährlichen Betrag. Ausserdem sind die in der Säule 3a angesammelten Gelder bis zum Bezug steuerfrei, es fällt also keine Vermögenssteuer an.

Was sind Pensionskassen?

Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse oder BVG genannt, ist für die meisten Arbeitnehmer eine obligatorische Leistung. Sie ergänzt die AHV-Rente und trägt dazu bei, einen komfortablen Lebensstandard im Alter zu sichern. Der Arbeitgeber ist für den Anschluss der Arbeitnehmer an eine Pensionskasse verantwortlich und zahlt mindestens die Hälfte der monatlichen Beiträge, die dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen werden.

Anspruchsvoraussetzungen für den Vorbezug aus der Säule 3a und der Pensionskasse

Voraussetzung für den Vorbezug aus der Säule 3a oder einer Pensionskasse ist, dass man selbständig erwerbend und bei der AHV angemeldet ist. Die Person muss in eigenem Namen und auf eigenes Risiko arbeiten, was nur bei einer Einzelfirma oder Personengesellschaft möglich ist. Ist die Person für ihre eigene AG oder GmbH tätig, gilt sie als Arbeitnehmer und hat keinen Anspruch auf einen Vorbezug.

Vor- und Nachteile des Vorbezugs aus Säule 3a und Pensionskassen

Der Vorbezug aus Säule 3a und Pensionskassen kann für Selbständigerwerbende eine wertvolle Finanzierungsquelle darstellen. Es ist jedoch wichtig, die Vor- und Nachteile abzuwägen, bevor man eine Entscheidung trifft. Zu den Vorteilen gehören der Zugang zu einem hohen Kapitalbetrag, das Brechen der Steuerprogression, falls bei der Pensionierung ein Kapitalbezug geplant oder gemäss Pensionskassenreglement vorgesehen ist sowie die Möglichkeit, das Geld für die eigene Firma zu verwenden. Zu den Nachteilen gehören eine Verringerung der Altersvorsorge, eine sofortige Besteuerung des Betrages und bei manchen Pensionskassen werden auch die Leistungen bei Tod oder Invalidität geschmälert.

Welche Steuern fallen an bei einem Vorbezug?

Der Vorbezug aus der Säule 3a unterliegt der sofortigen Besteuerung. Der Vorsorgeträger (Bank/Versicherung) meldet den Vorbezug der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die die Steuer über das kommunale oder kantonale Steueramt berechnet und einzieht.

Bei der gebundenen Selbstvorsorge werden die Leistungen anders besteuert, die Veranlagung wird getrennt von der ordentlichen jährlichen Einkommenssteuer oder der Quellensteuer bei Ausländern vorgenommen. Dadurch wird verhindert, dass die Kapitaleinkünfte aus der beruflichen Vorsorge die regelmäßige jährliche Einkommensbesteuerung in eine höhere progressive Stufe bringen.

Bezug von Geldern aus der Säule 3a und der Pensionskasse, was gilt es zu beachten?

Um Gelder aus der Säule 3a oder einer Pensionskasse zu beziehen, muss man die entsprechenden Formulare ausfüllen und bei der jeweiligen Institution einreichen. Zudem muss die Person ihren Status als Selbständigerwerbende/r und den Verwendungszweck der Gelder nachweisen, normalerweise mit einer Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse. Ein Vorbezug kann nur innerhalb eines Jahres ab Beginn der Selbständigen Erwerbstätigkeit gemacht werden.

Es ist wichtig, sich vor einem Bezug professionell beraten zu lassen, da steuerliche und rechtliche Konsequenzen zu beachten sind.

Die Experten von Nexova beraten Sie diesbezüglich gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.

Kann man die komplette Pensionskasse vorbeziehen?

Wenn Sie noch nicht 50 Jahre alt sind, können Sie Ihr Vorsorgeguthaben beziehen. Wenn Sie jedoch 50 Jahre oder älter sind, dürfen Sie nur entweder die Hälfte Ihres aktuellen Guthabens oder das maximale Guthaben, das Sie im Alter 50 hätten beziehen können, beziehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft: Was passiert mit den BVG-Geldern?

Bei der Umwandlung einer Einzelfirma in eine AG oder GmbH müssen die bezogenen Mittel der beruflichen Vorsorge nicht zurückbezahlt werden. Unternehmerinnen und Unternehmer, die auf dem Weg in die Selbständigkeit BVG- oder Säule 3a-Gelder bezogen haben, können den Übergang ohne Rückzahlungspflicht vollziehen. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und der vorzeitige Zugriff auf die Vorsorgegelder kann durch die Gründung einer Einzelfirma und die anschliessende Umwandlung in eine AG oder GmbH erfolgen, so dass der Zugriff auf die Gelder weiterhin möglich ist und die Vorteile einer Kapitalgesellschaft genutzt werden können.

Fazit:

zusammenfassend lässt sich sagen, dass die selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz eine beliebte Option ist, wobei Vorbezüge aus der Säule 3a und der Pensionskasse eine wertvolle Finanzierung darstellen. Es ist jedoch wichtig, die Anspruchsvoraussetzungen, die Einschränkungen und die Folgen, wie z. B. reduzierte Rentenleistungen und Besteuerung, zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Unternehmer, die Gelder bezogen haben, können sich in eine Aktiengesellschaft umwandeln lassen, ohne Gelder zurückzahlen zu müssen.

Die Nexova AG bietet kompetente Beratung bei der Selbständigkeit und beim Vorbezug. Unser Team hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen zu klären. Vereinbaren Sie jederzeit einen unverbindlichen Beratungstermin, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, das Beste aus Ihren Ressourcen zu machen und Ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

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