Gründung eines Unternehmens in der Schweiz: Welche Steuern muss ich zahlen?

Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist ein aufregendes und lohnendes Unterfangen, aber Sie müssen die damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen kennen, bevor Sie sich auf den Weg machen. Die Schweiz ist bekannt für ihr günstiges Steuersystem, das Unternehmen zahlreiche Anreize bietet. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte des schweizerischen Steuersystems und die verschiedenen Steuerarten ein, die für Unternehmen gelten. Wir erklären auch, wie diese Steuern berechnet werden, für wen sie gelten und was vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann.

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Highlights

  • Schweiz bietet ein günstiges Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Steuerbelastungen variieren zwischen Bundes-, Kantons- und Gemeindeebenen
  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften werden anders besteuert als juristische Personen
  • Unternehmen in der Schweiz profitieren von territorialen Elementen im Steuersystem
  • Mehrwertsteuerpflicht gilt für Unternehmen mit einem Umsatz über 100.000 CHF

Content

  • Gründung eines Unternehmens in der Schweiz: Welche Steuern muss ich zahlen?
  • Highlights & content
  • Übersicht über die Steuern in der Schweiz
  • Welche Arten von Steuern müssen Unternehmen in der Schweiz entrichten?
  • Steuerliche Abzüge
  • Was ist mit ausländischen Einkünften?
  • Wie kann Nexova helfen?

Übersicht über die Steuern in der Schweiz

Bevor wir uns mit den spezifischen Details der Steuern befassen, die ein Schweizer Unternehmen zu zahlen hat, ist es sinnvoll, einen allgemeinen Überblick über die Besteuerung in der Schweiz zu geben.

Die Schweiz hat eines der günstigsten Steuersysteme in Europa mit allgemein niedrigen Steuersätzen. Dies gilt sowohl für die Besteuerung von Unternehmen als auch von Privatpersonen. Um die Funktionsweise des schweizerischen Steuersystems besser zu verstehen, können wir uns drei Aspekte ansehen:

  1. Die mehrstufige Steuerstruktur der Schweiz.
  2. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Einzelunternehmen (und Personengesellschaften) im Vergleich zu juristischen Personen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften.
  3. Der territoriale Charakter des schweizerischen Steuersystems.

Die dreistufige Steuerstruktur der Schweiz

Die Schweiz hat ein föderales Regierungssystem, was sich in einem mehrstufigen Steuersystem niederschlägt. Privatpersonen und Unternehmen werden auf drei Ebenen besteuert: auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der Kommunen (Gemeinden). Jede Ebene hat die Befugnis, ihre eigenen Steuersätze innerhalb angemessener Grenzen festzulegen. Dies führt zu einer kombinierten Steuerbelastung, nachdem die Steuerschuld auf jeder Ebene addiert wurde.

Die Steuersätze des Bundes sind landesweit einheitlich, während die Steuersätze der Kantone und Gemeinden variieren. Im Durchschnitt erhält die Bundeskasse etwa 30 % der gesamten Steuereinnahmen in der Schweiz, die Kantone erheben etwa 40 %, und die restlichen 30 % gehen an die einzelnen Gemeinden.

Die Mehrstufigkeit des Schweizer Steuersystems ist eines der Hauptmerkmale, die zu einer insgesamt niedrigeren Besteuerung führen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es einen Wettbewerb zwischen den Kantonen um niedrigere Steuersätze gibt, um mehr Unternehmen und qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen.

Steuerliche Unterschiede zwischen Einzelunternehmern und juristischen Personen

Wie in anderen Teilen der Welt werden auch in der Schweiz Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht als von ihren Eigentümern getrennte juristische Personen betrachtet. Das bedeutet, dass das vom Unternehmen erwirtschaftete Einkommen sowie seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dem Eigentümer zugerechnet werden. Die Steuerschuld wird daher auf der Grundlage der für den Inhaber geltenden persönlichen Einkommens- und Vermögenssteuersätze berechnet und zusammen mit der übrigen Steuerschuld entrichtet.

Rechtsformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) werden dagegen als von ihren Eigentümern getrennte juristische Personen betrachtet. Daher unterliegen sie ihren eigenen steuerlichen Verpflichtungen in Form von Körperschaftssteuern wie der Gewinn- und Kapitalsteuer.

Territoriale Elemente im Steuersystem

In der Schweiz gilt ein Steuersystem mit territorialen Elementen, was bedeutet, dass Unternehmen in der Regel nur auf ihr im Land erzieltes Einkommen besteuert werden. Im Ausland erwirtschaftetes Einkommen unterliegt in der Schweiz nicht direkt der Unternehmensbesteuerung, obwohl es bestimmte Fälle geben kann, in denen Einkommen, das an die Schweizer Einheit überwiesen oder ausgeschüttet wird, steuerpflichtig ist.

Zusätzlich hat die Schweiz ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern abgeschlossen, um die Besteuerung für grenzüberschreitende Einkünfte zu regeln und eine faire Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten sicherzustellen.

Diese Art von Steuersystem ist sehr vorteilhaft für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die den Großteil ihrer Einkünfte aus ausländischen Quellen beziehen. Mit der richtigen Strukturierung kann es ihre Gesamtsteuerlast erheblich verringern.

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Welche Arten von Steuern müssen Unternehmen in der Schweiz entrichten?

In der Schweiz gibt es zwei Arten von Steuern für juristische Personen: Steuern auf die von ihnen erwirtschafteten Gewinne (d.h. die Körperschaftssteuer oder „Gewinnsteuer“) und eine Kapitalsteuer auf den Wert ihres Eigenkapitals.

Die Gewinnsteuer wird auf Bundes- und Kantonsebene erhoben, während die Kapitalsteuer nur auf kantonaler Ebene anfällt. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene andere Steuerarten, wie die Mehrwertsteuer, die Kirchensteuer, die Quellensteuer usw. Gehen wir der Reihe nach darauf ein:

Gewinnsteuer

Was ist eine Gewinnsteuer?

Die Gewinnsteuer ist die wichtigste Unternehmenssteuer in der Schweiz. Sie wird auf den Nettogewinn erhoben, den ein Unternehmen während eines Steuerjahres erzielt. Sie gilt für juristische Personen wie AGs und GmbHs. Die Gewinnsteuer wird auf allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) erhoben.

Wie wird die Gewinnsteuer berechnet?

Die Gewinnsteuer wird in der Regel als Prozentsatz des vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinns berechnet; einige Kantone wenden jedoch auch eine pauschale Mindestgewinnsteuer an. Die endgültige Steuerschuld ergibt sich aus der Summe der auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geschuldeten Steuern.

Der föderale Gewinnsteuersatz für Unternehmen ist auf 8,5 % festgelegt.

Der kantonale Gewinnsteuersatz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und hängt in einigen Fällen von der Rentabilität des Unternehmens ab. Die Steuersätze reichen von niedrigen 11,85 % in Zug bis zu 21,04 % in Bern (wobei zu beachten ist, dass in Bern die ersten 20.000 CHF Gewinn steuerfrei sind). Während einige Kantone einen festen Gewinnsatz erheben, verwenden andere ein „gemischtes System“, bei dem Faktoren wie die Rentabilität des Unternehmens sowie die Höhe des Kapitals und der Reserven bei der Berechnung des endgültigen Steuersatzes berücksichtigt werden.

In einigen Kantonen sind die Gemeinden befugt, einen anderen als den vom Kantonshauptort festgelegten Steuersatz zu erheben, während in anderen Fällen ein einheitlicher Steuersatz für alle Gemeinden innerhalb des Kantons gilt. Die Gemeinden können die Gewinnsteuern direkt über einen Zuschlag erheben oder einen Teil der von den kantonalen Steuerbehörden erhobenen Einnahmen erhalten.

Kapitalsteuer

Was ist die Kapitalsteuer?

Die Kapitalsteuer wird als Prozentsatz des Nettoeigenkapitals eines Unternehmens erhoben, das auf der Grundlage des Aktienkapitals, der Kapitalrücklage, der Reserven und der Gewinnrücklagen berechnet wird. Die Kapitalsteuer wird nicht von den föderalen Steuerbehörden erhoben, sondern nur auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Ein wichtiger Grund für die Kapitalsteuer ist die Erhöhung der Steuereinnahmen durch die Besteuerung von Unternehmen, unabhängig davon, ob sie rentabel sind oder nicht. Die Steuer soll auch verhindern, dass Unternehmen Steuern vermeiden, indem sie ihre Gewinne wieder in das Unternehmen investieren, anstatt sie an die Aktionäre auszuschütten.

Wie wird die Kapitalsteuer berechnet?

Die Kapitalsteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Nettokapitalwerts eines Unternehmens berechnet. Der Kapitalsteuersatz variiert in den 26 Kantonen und reicht von 0,001 % (in Obwalden) bis 0,5 % (in Neuenburg). Einige Kantone erheben auch eine pauschale Mindestkapitalsteuer.

Wer ist kapitalsteuerpflichtig?

Alle juristischen Personen wie Aktiengesellschaften (AGs), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Kommanditgesellschaften und Genossenschaften sind kapitalsteuerpflichtig. Andere juristische Personen wie Vereine und Stiftungen sind ebenfalls kapitalsteuerpflichtig. Einzelunternehmen und offene Handelsgesellschaften sind nicht als Unternehmen steuerpflichtig, da sie nicht als von ihren Eigentümern getrennte juristische Personen betrachtet werden.

Mehrwertsteuer (VAT)

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe ihrer Herstellung und ihres Vertriebs erhoben wird. Die Unternehmen selbst tragen keinen Teil der Mehrwertsteuerschuld. Stattdessen fungieren sie lediglich als Vermittler, die die Mehrwertsteuer im Auftrag des Staates erheben. Sie berechnen die Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe und ziehen die auf ihre Käufe gezahlte Mehrwertsteuer ab, so dass sie nur den Nettobetrag an die Steuerbehörden abführen. Durch diesen Mechanismus wird sichergestellt, dass die Mehrwertsteuerlast letztlich auf den Endverbraucher abgewälzt wird.

Welche Unternehmen sind mehrwertsteuerpflichtig?

Unternehmen, deren Jahresumsatz den Schwellenwert von 100.000 CHF übersteigt, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und diese auf ihre steuerbaren Leistungen erheben. Dies gilt auch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die diesen Schwellenwert überschreiten (d.h. die Mehrwertsteuer ist nicht nur auf juristische Personen anwendbar).

Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet?

Die Mehrwertsteuer wird als Prozentsatz des steuerpflichtigen Wertes der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen berechnet. Die Schweiz wendet drei verschiedene Mehrwertsteuersätze an, die von der Art des Produkts oder der Dienstleistung abhängen:

  • Der Normalsatz von 7,7 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ein ermäßigter Satz von 2,5 % gilt für bestimmte lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel, Wasser, Arzneimittel und Bücher.
  • Ein Sondersatz von 3,7 % für Hotelübernachtungen
  • Darüber hinaus sind bestimmte Rohstoffe, Exporte und internationale Dienstleistungen in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit.

Diese Mehrwertsteuersätze sollen ab 1. Januar 2024 auf 8,1 %, 2,6 % bzw. 3,8 % erhöht werden.

Sonstige Steuern

Neben der Gewinnsteuer, der Kapitalsteuer und der Mehrwertsteuer gibt es zahlreiche weitere Steuerarten, die Sie bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz berücksichtigen müssen. Einige davon sind:

  • Emissionssabgabe: Bei der Gründungeines neuen Unternehmens in der Schweiz müssen Sie eine einmalige Emissionssteuer („Stempelabgabe“) entrichten. Der Satz beträgt 1 % der inländischen Beteiligungsrechten, welche den Freibetrag von 1 Million CHF übersteigen.
  • Kirchensteuer: Viele Kantone erheben von Unternehmen eine Kirchensteuer, die zur Finanzierung der Landeskirchen und anderer religiöser Organisationen verwendet wird. In einigen Kantonen ist die Kirchensteuer in den kantonalen Steuern enthalten. Auch natürliche Personen sind kirchensteuerpflichtig, können aber freiwillig aus der Kirche austreten und diese Steuern nicht mehr zahlen. Juristische Personen können sich jedoch nicht freiwillig von diesen Steuern befreien.
  • Vermögenssteuer: DieVermögenssteuer ist eine Steuer, die auf natürliche Personen und nicht auf juristische Personen als solche erhoben wird. Für einen Einzelunternehmer wäre die Vermögenssteuer also das Äquivalent zur Kapitalsteuer, die auf Unternehmen erhoben wird. Die Vermögenssteuer wird als Prozentsatz des Nettovermögens einer natürlichen Person berechnet und liegt in der Regel bei 0,3 bis 0,5 Prozent.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz sind Pflichtbeiträge, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Finanzierung verschiedener Sozialversicherungsprogramme geleistet werden. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Einkommens des Arbeitnehmers berechnet und zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt.
  • Eidgenössische Verrechnungssteuer: Dieeidgenössische Verrechnungssteuer ist eine Steuer, die auf Bundesebene auf bestimmte Arten von Einkünften erhoben wird, die an Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz gezahlt werden. Sie wird hauptsächlich auf Einkommen wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erhoben. Der Zahler des Einkommens ist für den Abzug und die Abführung der Steuer an die Bundessteuerbehörden verantwortlich. Die Quellensteuersätze variieren je nach Art des Einkommens und dem Bestehen von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland des Empfängers.
  • Stempelabgaben: Stempelabgaben sind Steuern, die auf verschiedene Rechtsgeschäfte erhoben werden, z.B. auf die Übertragung von Immobilien, den Handel mit Wertpapieren und die Ausstellung von bestimmten Rechtsdokumenten. Die spezifischen Sätze und der Umfang der Stempelabgaben variieren je nach Art des Geschäfts und den kantonalen Vorschriften.
  • Zölle: Zölle sind Steuern, die auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr im Schweizer Zollgebiet erhoben werden. Die Sätze richten sich in erster Linie nach dem Gewicht, können aber auch vom Wert, der Art und dem Ursprung der Waren abhängen.

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Steuerliche Abzüge

Die wirksamste Art, Ihre Steuerschuld zu verringern, ist die Inanspruchnahme von Steuerabzügen. Dabei handelt es sich um legitime Ausgaben und Verluste, die bei der Berechnung Ihrer endgültigen Steuerschuld von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Neben den gewöhnlichen Geschäftsausgaben, die im Rahmen des Produktions- und Betriebsprozesses anfallen, können auch die folgenden Ausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden:

  • Die Abschreibung kann nach bestimmten Regeln zur Berechnung und Verteilung des Aufwands über die Nutzungsdauer eines Gegenstands abgesetzt werden.
  • Rückstellungen können gebildet werden, wenn aufgrund einer gegenwärtigen Verpflichtung eine künftige Auszahlung zu erwarten ist. Diese Rückstellungen sind vorbehaltlich der Vorschriften auch steuerlich absetzbar.
  • Gerechtfertigte Geschäftsverluste können bei der Berechnung der endgültigen Steuerschuld vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen und bis zu sieben Steuerzeiträume lang vorgetragen werden. Dies kann dazu beitragen, die Steuerschuld in den Folgejahren zu verringern und in schwierigen Zeiten für Entlastung zu sorgen.
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen sind auf Bundesebene ebenfalls steuerlich absetzbar, sofern sie weniger als 20 % des Nettogewinns des Unternehmens betragen.

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Was ist mit ausländischen Einkünften?

Die Schweiz wendet ein gemischtes System an, das sowohl Elemente eines territorialen Steuersystems als auch eines Welteinkommensprinzips beinhaltet. Das bedeutet, dass natürliche Personen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen und Vermögen in der Schweiz steuerpflichtig sind, während Unternehmen primär auf ihr Einkommen aus Schweizer Quellen Steuern zahlen, mit bestimmten Anpassungen und Regelungen, die auch internationale Aspekte berücksichtigen.

Die Schweiz hat außerdem Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit über 80 Ländern abgeschlossen, darunter die meisten entwickelten westlichen Länder. Dadurch wird sichergestellt, dass ausländische Unternehmen und Expats, die in der Schweiz leben, nicht doppelt besteuert werden, wenn sie bereits in ihrem Heimatland Steuern zahlen, oder andersherum.

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Wie kann Nexova helfen?

Die Schweiz bietet zwar eine Reihe von Möglichkeiten für die Gründung eines Unternehmens, aber die Navigation durch die komplexe Steuerlandschaft kann ohne fachkundige Anleitung eine Herausforderung sein.

Nexova AG ist darauf spezialisiert, neue und bestehende Unternehmen in der Schweiz bei ihren steuerlichen Verpflichtungen, der Einhaltung von Vorschriften und der Planung zu unterstützen. Mit unserem fundierten Wissen über die Schweizer Steuervorschriften kann Nexova Sie massgeschneidert beraten, alle Ihre Steuerregistrierungen abwickeln, Steuererklärungen erstellen und Sie und Ihr Unternehmen auf Ihrem Weg zum Erfolg durch die Feinheiten des Schweizer Steuersystems führen.

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