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Steuern & Recht
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, August 10, 2023
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist ein aufregendes und lohnendes Unterfangen, aber Sie müssen die damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen kennen, bevor Sie sich auf den Weg machen. Die Schweiz ist bekannt für ihr günstiges Steuersystem, das Unternehmen zahlreiche Anreize bietet. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte des schweizerischen Steuersystems und die verschiedenen Steuerarten ein, die für Unternehmen gelten. Wir erklären auch, wie diese Steuern berechnet werden, für wen sie gelten und was vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann.
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Bevor wir uns mit den spezifischen Details der Steuern befassen, die ein Schweizer Unternehmen zu zahlen hat, ist es sinnvoll, einen allgemeinen Überblick über die Besteuerung in der Schweiz zu geben.
Die Schweiz hat eines der günstigsten Steuersysteme in Europa mit allgemein niedrigen Steuersätzen. Dies gilt sowohl für die Besteuerung von Unternehmen als auch von Privatpersonen. Um die Funktionsweise des schweizerischen Steuersystems besser zu verstehen, können wir uns drei Aspekte ansehen:
Die Schweiz hat ein föderales Regierungssystem, was sich in einem mehrstufigen Steuersystem niederschlägt. Privatpersonen und Unternehmen werden auf drei Ebenen besteuert: auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der Kommunen (Gemeinden). Jede Ebene hat die Befugnis, ihre eigenen Steuersätze innerhalb angemessener Grenzen festzulegen. Dies führt zu einer kombinierten Steuerbelastung, nachdem die Steuerschuld auf jeder Ebene addiert wurde.
Die Steuersätze des Bundes sind landesweit einheitlich, während die Steuersätze der Kantone und Gemeinden variieren. Im Durchschnitt erhält die Bundeskasse etwa 30 % der gesamten Steuereinnahmen in der Schweiz, die Kantone erheben etwa 40 %, und die restlichen 30 % gehen an die einzelnen Gemeinden.
Die Mehrstufigkeit des Schweizer Steuersystems ist eines der Hauptmerkmale, die zu einer insgesamt niedrigeren Besteuerung führen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es einen Wettbewerb zwischen den Kantonen um niedrigere Steuersätze gibt, um mehr Unternehmen und qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen.
Wie in anderen Teilen der Welt werden auch in der Schweiz Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht als von ihren Eigentümern getrennte juristische Personen betrachtet. Das bedeutet, dass das vom Unternehmen erwirtschaftete Einkommen sowie seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dem Eigentümer zugerechnet werden. Die Steuerschuld wird daher auf der Grundlage der für den Inhaber geltenden persönlichen Einkommens- und Vermögenssteuersätze berechnet und zusammen mit der übrigen Steuerschuld entrichtet.
Rechtsformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) werden dagegen als von ihren Eigentümern getrennte juristische Personen betrachtet. Daher unterliegen sie ihren eigenen steuerlichen Verpflichtungen in Form von Körperschaftssteuern wie der Gewinn- und Kapitalsteuer.
In der Schweiz gilt ein Steuersystem mit territorialen Elementen, was bedeutet, dass Unternehmen in der Regel nur auf ihr im Land erzieltes Einkommen besteuert werden. Im Ausland erwirtschaftetes Einkommen unterliegt in der Schweiz nicht direkt der Unternehmensbesteuerung, obwohl es bestimmte Fälle geben kann, in denen Einkommen, das an die Schweizer Einheit überwiesen oder ausgeschüttet wird, steuerpflichtig ist.
Zusätzlich hat die Schweiz ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern abgeschlossen, um die Besteuerung für grenzüberschreitende Einkünfte zu regeln und eine faire Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten sicherzustellen.
Diese Art von Steuersystem ist sehr vorteilhaft für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die den Großteil ihrer Einkünfte aus ausländischen Quellen beziehen. Mit der richtigen Strukturierung kann es ihre Gesamtsteuerlast erheblich verringern.
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In der Schweiz gibt es zwei Arten von Steuern für juristische Personen: Steuern auf die von ihnen erwirtschafteten Gewinne (d.h. die Körperschaftssteuer oder „Gewinnsteuer“) und eine Kapitalsteuer auf den Wert ihres Eigenkapitals.
Die Gewinnsteuer wird auf Bundes- und Kantonsebene erhoben, während die Kapitalsteuer nur auf kantonaler Ebene anfällt. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene andere Steuerarten, wie die Mehrwertsteuer, die Kirchensteuer, die Quellensteuer usw. Gehen wir der Reihe nach darauf ein:
Die Gewinnsteuer ist die wichtigste Unternehmenssteuer in der Schweiz. Sie wird auf den Nettogewinn erhoben, den ein Unternehmen während eines Steuerjahres erzielt. Sie gilt für juristische Personen wie AGs und GmbHs. Die Gewinnsteuer wird auf allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) erhoben.
Die Gewinnsteuer wird in der Regel als Prozentsatz des vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinns berechnet; einige Kantone wenden jedoch auch eine pauschale Mindestgewinnsteuer an. Die endgültige Steuerschuld ergibt sich aus der Summe der auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geschuldeten Steuern.
Der föderale Gewinnsteuersatz für Unternehmen ist auf 8,5 % festgelegt.
Der kantonale Gewinnsteuersatz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und hängt in einigen Fällen von der Rentabilität des Unternehmens ab. Die Steuersätze reichen von niedrigen 11,85 % in Zug bis zu 21,04 % in Bern (wobei zu beachten ist, dass in Bern die ersten 20.000 CHF Gewinn steuerfrei sind). Während einige Kantone einen festen Gewinnsatz erheben, verwenden andere ein „gemischtes System“, bei dem Faktoren wie die Rentabilität des Unternehmens sowie die Höhe des Kapitals und der Reserven bei der Berechnung des endgültigen Steuersatzes berücksichtigt werden.
In einigen Kantonen sind die Gemeinden befugt, einen anderen als den vom Kantonshauptort festgelegten Steuersatz zu erheben, während in anderen Fällen ein einheitlicher Steuersatz für alle Gemeinden innerhalb des Kantons gilt. Die Gemeinden können die Gewinnsteuern direkt über einen Zuschlag erheben oder einen Teil der von den kantonalen Steuerbehörden erhobenen Einnahmen erhalten.
Die Kapitalsteuer wird als Prozentsatz des Nettoeigenkapitals eines Unternehmens erhoben, das auf der Grundlage des Aktienkapitals, der Kapitalrücklage, der Reserven und der Gewinnrücklagen berechnet wird. Die Kapitalsteuer wird nicht von den föderalen Steuerbehörden erhoben, sondern nur auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Ein wichtiger Grund für die Kapitalsteuer ist die Erhöhung der Steuereinnahmen durch die Besteuerung von Unternehmen, unabhängig davon, ob sie rentabel sind oder nicht. Die Steuer soll auch verhindern, dass Unternehmen Steuern vermeiden, indem sie ihre Gewinne wieder in das Unternehmen investieren, anstatt sie an die Aktionäre auszuschütten.
Die Kapitalsteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Nettokapitalwerts eines Unternehmens berechnet. Der Kapitalsteuersatz variiert in den 26 Kantonen und reicht von 0,001 % (in Obwalden) bis 0,5 % (in Neuenburg). Einige Kantone erheben auch eine pauschale Mindestkapitalsteuer.
Alle juristischen Personen wie Aktiengesellschaften (AGs), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Kommanditgesellschaften und Genossenschaften sind kapitalsteuerpflichtig. Andere juristische Personen wie Vereine und Stiftungen sind ebenfalls kapitalsteuerpflichtig. Einzelunternehmen und offene Handelsgesellschaften sind nicht als Unternehmen steuerpflichtig, da sie nicht als von ihren Eigentümern getrennte juristische Personen betrachtet werden.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe ihrer Herstellung und ihres Vertriebs erhoben wird. Die Unternehmen selbst tragen keinen Teil der Mehrwertsteuerschuld. Stattdessen fungieren sie lediglich als Vermittler, die die Mehrwertsteuer im Auftrag des Staates erheben. Sie berechnen die Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe und ziehen die auf ihre Käufe gezahlte Mehrwertsteuer ab, so dass sie nur den Nettobetrag an die Steuerbehörden abführen. Durch diesen Mechanismus wird sichergestellt, dass die Mehrwertsteuerlast letztlich auf den Endverbraucher abgewälzt wird.
Unternehmen, deren Jahresumsatz den Schwellenwert von 100.000 CHF übersteigt, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und diese auf ihre steuerbaren Leistungen erheben. Dies gilt auch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die diesen Schwellenwert überschreiten (d.h. die Mehrwertsteuer ist nicht nur auf juristische Personen anwendbar).
Die Mehrwertsteuer wird als Prozentsatz des steuerpflichtigen Wertes der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen berechnet. Die Schweiz wendet drei verschiedene Mehrwertsteuersätze an, die von der Art des Produkts oder der Dienstleistung abhängen:
Diese Mehrwertsteuersätze sollen ab 1. Januar 2024 auf 8,1 %, 2,6 % bzw. 3,8 % erhöht werden.
Neben der Gewinnsteuer, der Kapitalsteuer und der Mehrwertsteuer gibt es zahlreiche weitere Steuerarten, die Sie bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz berücksichtigen müssen. Einige davon sind:
Die wirksamste Art, Ihre Steuerschuld zu verringern, ist die Inanspruchnahme von Steuerabzügen. Dabei handelt es sich um legitime Ausgaben und Verluste, die bei der Berechnung Ihrer endgültigen Steuerschuld von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Neben den gewöhnlichen Geschäftsausgaben, die im Rahmen des Produktions- und Betriebsprozesses anfallen, können auch die folgenden Ausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden:
Die Schweiz wendet ein gemischtes System an, das sowohl Elemente eines territorialen Steuersystems als auch eines Welteinkommensprinzips beinhaltet. Das bedeutet, dass natürliche Personen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen und Vermögen in der Schweiz steuerpflichtig sind, während Unternehmen primär auf ihr Einkommen aus Schweizer Quellen Steuern zahlen, mit bestimmten Anpassungen und Regelungen, die auch internationale Aspekte berücksichtigen.
Die Schweiz hat außerdem Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit über 80 Ländern abgeschlossen, darunter die meisten entwickelten westlichen Länder. Dadurch wird sichergestellt, dass ausländische Unternehmen und Expats, die in der Schweiz leben, nicht doppelt besteuert werden, wenn sie bereits in ihrem Heimatland Steuern zahlen, oder andersherum.
Die Schweiz bietet zwar eine Reihe von Möglichkeiten für die Gründung eines Unternehmens, aber die Navigation durch die komplexe Steuerlandschaft kann ohne fachkundige Anleitung eine Herausforderung sein.
Nexova AG ist darauf spezialisiert, neue und bestehende Unternehmen in der Schweiz bei ihren steuerlichen Verpflichtungen, der Einhaltung von Vorschriften und der Planung zu unterstützen. Mit unserem fundierten Wissen über die Schweizer Steuervorschriften kann Nexova Sie massgeschneidert beraten, alle Ihre Steuerregistrierungen abwickeln, Steuererklärungen erstellen und Sie und Ihr Unternehmen auf Ihrem Weg zum Erfolg durch die Feinheiten des Schweizer Steuersystems führen.
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