Mitarbeitergeschenke und Lohnnebenleistungen: Was aus steuerlicher Sicht zu beachten ist

Die Kultur der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden durch Geschenke und zusätzliche Leistungen ist in der Schweiz auf dem Vormarsch. Immer mehr Unternehmen erkennen das große Potenzial dieser Praktiken, um ihre Mitarbeiter zu motivieren, die Zufriedenheit zu steigern und ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen.

Wenn Sie jedoch planen, Ihren Mitarbeitern Geschenke zu machen, müssen Sie sich über die einkommens- und mehrwertsteuerlichen Auswirkungen im Klaren sein. In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Thema Mitarbeitergeschenke und Lohnnebenleistungen.

Wir untersuchen die Unterschiede zwischen ihnen, ihre Vorteile und vor allem die verschiedenen steuerlichen Auswirkungen.

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Highlights

  • Unterscheidung zwischen steuerfreien Geschenken und steuerpflichtigen Lohnnebenleistungen ist wesentlich
  • Geschenke unter 500 CHF steuerfrei, verbessern Unternehmenskultur und Mitarbeitermotivation
  • Lohnnebenleistungen wie Firmenwagen, Gesundheitsfürsorge, steuerlich als Gehalt behandelt
  • Steuerliche Regelungen unterscheiden klar zwischen einmaligen Geschenken und laufenden Leistungen
  • Geschenke über 500 CHF im Lohnausweis deklarieren, sind mehrwertsteuerpflichtig für Arbeitgeber

Content

  • Mitarbeitergeschenke und Lohnnebenleistungen: Was aus steuerlicher Sicht zu beachten ist
  • Highlights & content
  • Fringe Benefits: Geschenke und Lohnnebenleistungen
  • Unterschiede zwischen Lohnnebenleistungen und steuerfreien Mitarbeitergeschenken
  • Vorteile von Geschenken und Lohnnebenleistungen
  • Steuerliche Erwägungen für Mitarbeitergeschenke
  • Steuerliche Erwägungen für Lohnnebenleistungen
  • Was müssen Sie noch wissen?
  • Wie kann Nexova Ihnen bei der Optimierung der Sozialleistungen helfen?

Fringe Benefits: Geschenke und Lohnnebenleistungen

Mitarbeitergeschenke und Lohnnebenleistungen sind Beispiele für so genannte „Fringe Benefits“. Dabei handelt es sich umzusätzliche Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, um deren Gesamtzufriedenheit zu steigern, ihre Loyalität zu fördern und ihre Wertschätzung über das normale Entgelt hinaus zu zeigen.

Diese Art von Leistungen sind in der Regel Sachleistungen, d. h. sie beinhalten keinen Transfer von Geld; sie haben jedoch in der Regel einen berechenbaren Geldwert, der aus steuerlicher Sicht von Bedeutung ist. Boni und andere Geldleistungen werden nicht als Sachleistungen oder Geschenke definiert, und die Frage der mehrwertsteuerlichen Behandlung stellt sich bei ihnen nicht.

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Unterschiede zwischen Lohnnebenleistungen und steuerfreien Mitarbeitergeschenken

Bevor wir uns mit den steuerlichen Aspekten von Lohnzusatzleistungen befassen, ist es wichtig, zwischen Lohnnebenleistungen und steuerfreien Mitarbeitergeschenken zu unterscheiden.

Lohnnebenleistungen

Bei den Lohnnebenleistungen handelt es sich um eine breite Palette von Leistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern als Ergänzung zu ihrem Gesamtvergütungspaket anbieten kann. Diese Leistungen können die Form von materiellen Gütern und Produkten oder von Dienstleistungen haben.

Sie reichen von Firmenwagen und Wohngeld bis hin zu medizinischer Versorgung und Kinderbetreuungseinrichtungen. Während Mitarbeitergeschenke in der Regel einmalige Gesten sind, handelt es sich bei Sachleistungen oft um laufende Leistungen, die den Lebensstandard der Mitarbeiter verbessern sollen.

Beispiele für Lohnnebenleistungen sind:

  • Firmenwagen
  • Unterkunft oder Wohngeld
  • Krankenkasse
  • Mahlzeiten oder Restaurantgutscheine
  • Fitnessstudio-Mitgliedschaften und andere Abonnements
  • Zuschüsse für die Kinderbetreuung
  • Einkaufsgutscheine
  • Mitarbeiterrabatte

Lohnnebenleistungen werden aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht in der Regel als Teil des Vergütungspakets eines Arbeitnehmers betrachtet. Auf die steuerlichen Auswirkungen werden wir später noch näher eingehen.

Geschenke für Mitarbeiter

Mitarbeitergeschenke sind in der Regel materielle Gegenstände, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Arbeitsjubiläen oder Feiertagen schenkt.

Mitarbeitergeschenke können von persönlichen Gegenständen bis hin zu Geschenkgutscheinen reichen und sind in der Regel einmalige Gesten, die die Wertschätzung des Arbeitgebers für den Beitrag des Mitarbeiters zeigen.

In der Schweiz ist der Marktwert eines Mitarbeitergeschenks aus steuerlicher Sicht entscheidend. Geschenke mit einem Marktwert von weniger als 500 CHF pro Ereignis sind steuerfrei und müssen auch nicht im Lohnausweis deklariert werden.

Wann werden Geschenke als Lohnnebenleistungen definiert?

Während Geschenke mit einem Wert unter 500 CHF steuerfrei sind, sind Geschenke mit einem höheren Wert Teil der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers. Daher sind diese höherwertigen Geschenke aus Mehrwertsteuerlicher Sicht als entgeltliche Leistungen zu betrachten.

Obwohl entgeltliche Leistungen ein viel breiteres Spektrum an Leistungen umfassen als reine Mitarbeitergeschenke, können wir Geschenke mit einem Wert von mehr als 500 CHF als ein Beispiel für eine Lohnnebenleistung definieren.

In diesem Sinne ist es sinnvoller und genauer, zwischen „steuerfreien“ Mitarbeitergeschenken“ und Lohnnebenleistungen zu unterscheiden. Auf diese Weise können wir steuerpflichtige Geschenke als Teil unserer Definition von entgeltlichen Leistungen einbeziehen.

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Vorteile von Geschenken und Lohnnebenleistungen

Die Bereitstellung von Mehrwert und Wertschätzung für Ihre Mitarbeiter in Form von Geschenken und Sachleistungen bietet viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

1.    Verbesserte Arbeitsplatzumgebung

Geschenke und zusätzliche Leistungen für Ihre Mitarbeiter tragen in der Regel zu einer positiven und wertschätzenden Atmosphäre im Unternehmen bei. Außerdem schaffen sie ein Gefühl der Loyalität und Dankbarkeit unter den Mitarbeitern.

2.    Höhere Mitarbeiterzufriedenheit

Nur mit immer höheren Gehältern lassen sich echte Zufriedenheit und Loyalität unter den Mitarbeitern nur schwer erreichen. Zusatzleistungen gehen über die reine monetäre Vergütung hinaus und tragen dazu bei, das allgemeine Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu verbessern.

Dies verbessert nicht nur die Atmosphäre am Arbeitsplatz, sondern motiviert auch die Mitarbeiter, ihr Bestes zu geben und engagiert zu bleiben.

3.    Langfristige Mitarbeiterbindung und Loyalität

Geschenke und Sachzuwendungen sind unglaublich wirksam, um die Loyalität und das Zugehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter zu fördern. Mitarbeiter, die das Gefühl haben, dass ihr Arbeitgeber ihre Leistungen wirklich anerkennt und wertschätzt, bleiben mit größerer Wahrscheinlichkeit länger im Unternehmen und fühlen sich dabei positiv und zufrieden.

4.    Gesteigerte Motivation und Produktivität

Geschenke dienen als greifbare Anerkennung für die Beiträge und Leistungen der Mitarbeiter. Diese Art der Anerkennung motiviert die Mitarbeiter zu Höchstleistungen und führt somit zu einer produktiveren und besser funktionierenden Belegschaft.

5.    Verbessertes Ansehen des Unternehmens

Mitarbeitergeschenke und -leistungen können sich direkt positiv auf die Marke und den Ruf Ihres Unternehmens auswirken. Mitarbeiter, die sich wertgeschätzt fühlen, werden sich wahrscheinlich positiv über das Unternehmen äußern, sei es auf Bewertungsplattformen wie Glassdoor, in sozialen Medien wie LinkedIn und Twitter oder einfach durch Mundpropaganda.

All dies wird zu einem authentischen und organischen Instrument der Markenbildung, ohne dass direkte Ausgaben für Marketingmaßnahmen erforderlich sind.

6.    Unterstützt die Rekrutierungsbemühungen

Attraktive Leistungspakete, einschließlich Geschenken und Vergünstigungen, können ein Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt hervorheben. Wenn bekannt wird, dass ein Unternehmen zusätzliche Leistungen und Anreize bietet, wird die Rekrutierung einfacher und Top-Talente werden eher von dem Unternehmen angezogen.

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Steuerliche Erwägungen für Mitarbeitergeschenke

Der Wert eines Mitarbeitergeschenks pro Schenkungsfall (z. B. Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk) ist der wichtigste Faktor für die Bestimmung der damit verbundenen Steuerpflichten.

Einkommensteuer

Geschenke mit einem Marktwert von weniger als 500 CHF müssen auf dem Lohnausweis des Arbeitnehmers nicht deklariert werden und sind somit für den Arbeitnehmer nicht lohnsteuerpflichtig.

Hingegen müssen Geschenke mit einem Marktwert von mehr als 500 CHF gemäss Ziffer 2.3 auf dem Lohnausweis des Arbeitnehmers deklariert werden und unterliegen somit der Einkommenssteuer.

In diesem Sinne werden sie als Teil der Gesamtvergütung des Arbeitnehmers betrachtet und somit als Gehaltsnebenleistungen eingestuft.

Mehrwertsteuer

Wie bereits erwähnt, müssen Mitarbeitergeschenke mit einem Marktwert von weniger als 500 CHF nicht auf dem Lohnausweis deklariert werden und sind daher nicht mehrwertsteuerpflichtig in dem Sinne, dass der Arbeitgeber keine Mehrwertsteuer auf ihren Marktwert deklarieren und abführen muss.

Der Arbeitgeber kann jedoch die beim Kauf der Geschenke gezahlte Vorsteuer abziehen, wenn die Ausgaben als Teil der Kosten des Geschäftsbetriebs angesehen werden können. Dies wird in der Regel bei Mitarbeitergeschenken angenommen.

Dagegen müssen Geschenke mit einem höheren Wert von 500 CHF oder mehr im Lohnausweis des Arbeitnehmers deklariert werden und sind somit für den Arbeitgeber mehrwertsteuerpflichtig. Diese Geschenke können als Sachzuwendungen betrachtet werden, was sie faktisch zu einem Entgelt für die vom Arbeitnehmer erbrachten Leistungen macht, und daher ist es sinnvoll, dass die Mehrwertsteuer auf ihren Marktwert ausgewiesen werden muss.

Der in der Lohnabrechnung angegebene Wert des Geschenks enthält in der Regel die Mehrwertsteuer, die deklariert und an die Schweizer Steuerbehörden abgeführt werden muss. Im Gegenzug kann der Arbeitgeber die beim Kauf des Geschenks angefallene Vorsteuer abziehen.

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Steuerliche Erwägungen für Lohnnebenleistungen

Lohnnebenleistungen sind eine breite Palette von Fringe Benefits, die Arbeitnehmer als Teil ihres Gesamtvergütungspakets erhalten. Als solche werden sie in der Regel in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers angegeben (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen) und sind daher einkommensteuerpflichtig.

Aus Sicht der Mehrwertsteuer unterliegen Sachleistungen in Form von Dienstleistungen und materiellen Gegenständen, die in der Lohnabrechnung angegeben werden, der Mehrwertsteuer. Das Unternehmen muss die Umsatzsteuer deklariern und abführen und kann im Gegenzug die Vorsteuer abziehen, die beim Erwerb oder der Bereitstellung der Dienstleistung oder des Gegenstands angefallen ist.

Es ist zu beachten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bestimmte Lohnnebenleistungen aufgelistet hat, die als nicht entgeltlich gelten. Diese Leistungen müssen nicht auf dem Lohnausweis des Arbeitnehmers deklariert werden und unterliegen daher weder der Einkommenssteuer noch der Mehrwertsteuer.

Je nach Art dieser Leistungen und je nachdem, ob die Vorleistungen zu den Kosten des Geschäftsbetriebs gehören, kann der Arbeitgeber die Vorsteuer für den Kauf solcher Waren oder Dienstleistungen abziehen.

Geldleistungen wie Leistungs- oder Weihnachtsgeld sind reine Geldleistungen und werden daher für Mehrwertsteuerzwecke nicht berücksichtigt, und sie werden auch nicht als Sachleistungen definiert.

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Was müssen Sie noch wissen?

Unternehmen, die von der Steuer ausgenommene Dienstleistungen erbringen

Bislang haben wir die typische Situation von Firmen erörtert, die Mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen erbringen. In diesen Fällen kann das Unternehmen immer einen Vorsteuerabzug geltend machen, sofern die Ausgaben mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen, was bei Mitarbeitergeschenken angenommen wird.

Bei Firmen, die Leistungen erbringen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, ist die Situation jedoch etwas anders. In diesem Fall kann die Vorsteuer nicht abgezogen werden, auch nicht die Steuer, die beim Kauf von Mitarbeitergeschenken anfällt.

Firmen, die sowohl steuerpflichtige als auch von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen erbringen, können die Vorsteuer durch direkte Zuordnung oder durch eine Vorsteuerkorrektur geltend machen.

Besteuerung von Unternehmensveranstaltungen

Firmenveranstaltungen wie eine Weihnachts- oder Neujahrsfeier können im Allgemeinen als Ausgaben im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit geltend gemacht werden. Sofern das Firmen steuerpflichtige Dienstleistungen erbringt (die nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind), ist es berechtigt, die mit der Organisation dieser Veranstaltungen verbundenen Kosten als Vorsteuerabzug geltend zu machen.

Darüber hinaus können auch die Kosten für Geschenke, die während dieser Veranstaltungen verteilt werden, als Vorsteuer abgezogen werden.

Privater Konsum von Geschenken durch einen Einzelunternehmer

Für Einzelunternehmer gibt es einen Sonderfall, den es zu beachten gilt. Kauft ein Einzelunternehmer Gegenstände, die als Geschenk (d. h. im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit) für seine Mitarbeiter oder Kunden bestimmt sind, ist er grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Entschließt sich der Einzelunternehmer jedoch nach Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs, die gekauften Gegenstände ganz oder teilweise für den Eigenbedarf zu verwenden, ist eine Vorsteuerkorrektur erforderlich.

Die abgezogene Vorsteuer muss in der Mehrwertsteuererklärung entsprechend dem Anteil der für den privaten Verbrauch verwendeten Gegenstände im Vergleich zum unternehmerischen Verbrauch berichtigt werden. Der Einzelunternehmer muss also die Differenz an die Steuerbehörden abführen.

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Wie kann Nexova Ihnen bei der Optimierung der Sozialleistungen helfen?

Der Umgang mit den komplexen steuerlichen Aspekten von Mitarbeitervergünstigungen und Geschenken erfordert eine kompetente Beratung. Das Expertenteam von Nexova unterstützt Sie bei der Optimierung Ihrer Sozialleistungsstruktur, indem es die Einhaltung der Steuervorschriften sicherstellt und die positiven Auswirkungen auf Ihre Belegschaft maximiert.

Mit unserem umfassenden Wissen und unserer Erfahrung können wir maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die mit den Zielen Ihres Unternehmens übereinstimmen und ein harmonisches Arbeitsumfeld fördern. Gleichzeitig können wir strategische Einblicke in die Optimierung der Steuern für Mitarbeitergeschenke und -leistungen geben.

Gehen Sie noch heute eine Partnerschaft mit Nexova ein, um Ihre Strategie für Sozialleistungen zu verbessern und einen Arbeitsplatz zu schaffen, der nicht nur Top-Talente anzieht, sondern auch eine Kultur der Wertschätzung, Motivation und des langfristigen Erfolgs fördert.

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