Das neue Schweizer Transparenzgesetz (TJPG): Was Unternehmen wissen müssen

Die Schweiz führt das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) ein, ein neues Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten in einem zentralen Register zu melden. Dies stellt eine der bedeutendsten Compliance-Änderungen für Schweizer Unternehmen der letzten Jahre dar und betrifft nahezu alle AGs und GmbHs.
Dieser Artikel erklärt, wer sich daran halten muss, welche Informationen gemeldet werden müssen, wichtige Fristen und Strafen bei Nichteinhaltung. Ob Sie Gründer eines Startups, ein etabliertes KMU oder Verwalter einer ausländischen Einheit mit Schweizer Geschäftstätigkeit sind – das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für die Aufrechterhaltung der rechtlichen Compliance unerlässlich.
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- TJPG verlangt von Schweizer Unternehmen die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an ein zentrales Register
- Nahezu alle AGs und GmbHs betroffen; Einzelunternehmen ausgenommen
- 25%-Beteiligungsschwelle löst Meldepflicht aus; andernfalls Meldung der obersten Führungsperson
- Bussen bis zu CHF 500’000 bei Nichteinhaltung der Meldepflichten
- Erste Meldungen innert 3-6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes fällig (je nach Unternehmensform)
Inhalt
- Das neue Schweizer Transparenzgesetz (TJPG): Was Unternehmen wissen müssen
- Highlights & content
- Was ist das TJPG und warum führt die Schweiz es ein?
- Wie funktioniert das Transparenzregister und wer kann darauf zugreifen?
- Welche Unternehmen müssen das TJPG einhalten?
- Wer gilt gemäss Schweizer Recht als wirtschaftlich Berechtigter?
- Was müssen Unternehmen über ihre wirtschaftlich Berechtigten melden?
- Was sind die Verpflichtungen meines Unternehmens gemäss TJPG?
- Wann müssen Unternehmen ihre TJPG-Meldungen einreichen?
- Was sind die Strafen bei Nichteinhaltung des TJPG?
- Was passiert, wenn sich die Beteiligungsstruktur meines Unternehmens ändert?
- Wie unterscheidet sich das TJPG von bestehenden Anforderungen bezüglich wirtschaftlich Berechtigter?
- TJPG-Compliance mit Nexova sicherstellen
- FAQ
Was ist das TJPG und warum führt die Schweiz es ein?

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) schafft ein zentrales, nicht öffentliches Register (auch Transparenzregister genannt), in dem Schweizer Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten (die natürlichen Personen, die sie letztlich kontrollieren) melden müssen. Die Schweiz hat dieses Gesetz eingeführt, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen und gleichzeitig die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) zu erfüllen.
Das Schweizer Parlament hat das TJPG am 26. September 2025 verabschiedet, nach jahrelangem internationalen Druck zur Verbesserung der Unternehmenstransparenz. Die FATF, eine zwischenstaatliche Einrichtung, die globale Standards zur Geldwäschereibekämpfung festlegt, hatte die Schweiz zuvor als «teilweise konform» eingestuft, da es an einem zentralen Register der wirtschaftlich Berechtigten mangelte und sie auf fragmentierte Quellen in Kantonen, Banken und Treuhandgesellschaften angewiesen war. Mehr als 200 Länder und Rechtsordnungen haben sich verpflichtet, die Standards der FATF umzusetzen als Teil einer koordinierten globalen Reaktion zur Verhinderung organisierter Kriminalität, Korruption und Terrorismus.
Die Entscheidung der Schweiz spiegelt sowohl internationale Verpflichtungen als auch praktische Realitäten wider: Unternehmensstrukturen können missbraucht werden, um illegale Aktivitäten zu verschleiern, von Geldwäscherei bis zur Umgehung von Sanktionen. Durch die Schaffung eines zentralisierten Systems, in dem Behörden schnell feststellen können, wer ein Unternehmen tatsächlich kontrolliert, stärkt die Schweiz ihre Position als vertrauenswürdiger Finanzplatz und erfüllt gleichzeitig die Anforderungen der FATF-Empfehlung 24.
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PreiseWie funktioniert das Transparenzregister und wer kann darauf zugreifen?

Das Transparenzregister ist eine zentrale, nicht öffentliche Datenbank, die vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt wird und Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Schweizer juristischen Personen enthält. Nur autorisierte Behörden und Finanzintermediäre können auf diese Informationen zugreifen. Es ist nicht öffentlich zugänglich wie das Handelsregister.
Der Zweck des Registers besteht darin, Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, rechtzeitig und zuverlässig festzustellen, welche Personen letztlich eine Rechtsstruktur kontrollieren. Dieser Fokus auf Effizienz und Sicherheit unterscheidet es von öffentlichen Registern in einigen anderen Rechtsordnungen.
Der Zugriff ist beschränkt auf:
- Strafverfolgungsbehörden, die mögliche Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder damit verbundene Straftaten untersuchen
- Steuerbehörden, die Informationen über wirtschaftlich Berechtigte für die Steuerdurchsetzung benötigen
- Aufsichtsbehörden einschliesslich der FINMA für die Finanzmarktaufsicht
- Finanzintermediäre, die ihre Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung gemäss Schweizer Recht erfüllen
Das Register enthält wesentliche Unternehmensinformationen (UID-Nummer, Name, Sitz) sowie detaillierte Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle). Bei komplexen Beteiligungsstrukturen mit mehreren Ebenen oder Trusts erfasst das Register auch die vollständige Kontrollkette, die zeigt, wie die wirtschaftliche Berechtigung durch zwischengeschaltete Rechtsträger fliesst.
Das Transparenzregister «wird elektronisch vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt, um die bestehende Infrastruktur und das Fachwissen der Handelsregisterämter zu nutzen», wodurch die Integration in die etablierten Systeme zur Unternehmensregistrierung der Schweiz gewährleistet wird.
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Zum BuchhaltungsserviceWelche Unternehmen müssen das TJPG einhalten?

Nahezu alle in der Schweiz eingetragenen juristischen Personen müssen das TJPG einhalten, einschliesslich aller AGs (Aktiengesellschaften), GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und Genossenschaften. Ausländische Unternehmen mit wesentlichen Verbindungen zur Schweiz, wie dem Besitz von Immobilien, dem Betrieb einer Zweigniederlassung oder der effektiven Geschäftsleitung im Land, unterliegen ebenfalls den Meldepflichten.
Das TJPG gilt weitreichend für juristische Personen des Schweizer Privatrechts. Erfasste Organisationen umfassen:
- Aktiengesellschaften (AGs) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs)
- Genossenschaften
- Trusts, bei denen der Treuhänder in der Schweiz ansässig ist oder der Trust effektiv von der Schweiz aus verwaltet wird
- Ausländische Rechtsträger mit einer eingetragenen Schweizer Zweigniederlassung
- Ausländische Rechtsträger mit effektiver Geschäftsleitung in der Schweiz
- Ausländische Rechtsträger, die Immobilien in der Schweiz besitzen
Wichtig ist, dass bestimmte Rechtsträger von den TJPG-Verpflichtungen ausgenommen sind:
- Kotierte Gesellschaften, deren Aktien ganz oder teilweise an einer Börse gehandelt werden, sowie deren mehrheitlich beherrschte Tochtergesellschaften
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten
- Nach parlamentarischen Revisionen wurden auch Stiftungen und Vereine vom Anwendungsbereich ausgenommen
Die Ausnahme für kotierte Gesellschaften spiegelt wider, dass ihre Eigentumsverhältnisse bereits strengen Transparenzanforderungen gemäss den Wertpapiervorschriften unterliegen.
Gemäss SwissFoundations führte der Kommissionsbeschluss vom Oktober 2024 zum Ausschluss von Stiftungen und Vereinen an, dass Stiftungen «selbständiges Vermögen» haben und daher «keinen wirtschaftlich Berechtigten im eigentlichen Sinne». Die Rechtskommission vom Februar 2025 nannte zudem die Vermeidung einer «zusätzlichen Belastung für die Schweizer Wirtschaft» als unterstützenden Grund.
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PreiseWer gilt gemäss Schweizer Recht als wirtschaftlich Berechtigter?

Gemäss Artikel 4 TJPG ist ein wirtschaftlich Berechtigter jede natürliche Person, die letztlich mindestens 25% der Stimmrechte oder des Kapitals eines Unternehmens kontrolliert, sei es direkt oder indirekt über andere Rechtsträger. Wenn niemand diese 25%-Schwelle erreicht, muss das Unternehmen stattdessen das oberste Mitglied seines Leitungsorgans (wie den Geschäftsführer oder Verwaltungsratspräsidenten) melden.
Die 25%-Schwelle entspricht den Definitionen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 697j OR) und internationalen FATF-Standards. Das TJPG präzisiert jedoch, dass 25% eher beispielhaft als absolut sind, da Kontrolle auch durch andere Mittel als einfache Beteiligungsquoten begründet werden kann.
Direkte Kontrolle besteht, wenn eine Person selbst Anteile oder Stimmrechte hält. Wenn Anna beispielsweise 30% der Anteile einer GmbH direkt besitzt, ist sie eine wirtschaftlich Berechtigte.
Indirekte Kontrolle fliesst durch zwischengeschaltete Rechtsträger. Wenn Anna 100% der Firma A besitzt, die 40% der Firma B besitzt, kontrolliert Anna indirekt 40% der Firma B und gilt als deren wirtschaftlich Berechtigte.
Kontrolle auf andere Weise geht über Beteiligungsquoten hinaus, um tatsächlichen Einfluss zu erfassen. Gemäss Artikel 2 und 3 der Entwurfs-Verordnung (TJPV), die derzeit bis zum 30. Januar 2026 in der öffentlichen Vernehmlassung ist, kann eine Person auch mit weniger als 25% Beteiligung wirtschaftlich berechtigt sein, wenn sie:
- Stimm- oder vertragliche Rechte hält, die entscheidenden Einfluss auf Unternehmensentscheidungen gewähren
- Vetorechte über wichtige strategische Angelegenheiten besitzt
- Rechte zur Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern kontrolliert
- Dominierenden Einfluss auf die Finanzierung oder strategische Ausrichtung ausübt
Die Subsidiaritätsregel gilt, wenn kein wirtschaftlich Berechtigter gemäss dem 25%-Test oder dem Test der Kontrolle-auf-andere-Weise identifiziert werden kann. In solchen Fällen muss das Unternehmen das ranghöchste Mitglied seiner Geschäftsleitung melden, typischerweise den Geschäftsführer bei einer GmbH oder den Verwaltungsratspräsidenten bei einer AG. Dies stellt sicher, dass jeder Rechtsträger auf mindestens eine verantwortliche Person zurückgeführt werden kann.
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Zum BuchhaltungsserviceWas müssen Unternehmen über ihre wirtschaftlich Berechtigten melden?

Unternehmen müssen für jeden wirtschaftlich Berechtigten vollständigen Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse sowie Art und Umfang ihrer Kontrollbeteiligung am Unternehmen melden. Diese Informationen müssen auf Richtigkeit überprüft und aktuell gehalten werden, wobei Änderungen innert eines Monats zu melden sind.
Unternehmen müssen für jeden wirtschaftlich Berechtigten folgende Informationen melden:
- Persönliche Angaben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse
- Art der Kontrolle: Wie die Kontrolle ausgeübt wird (direktes Eigentum, indirekt über andere Rechtsträger, Stimmrechtsvereinbarungen, Vetorechte oder andere Vereinbarungen)
- Beteiligungsklassifizierung: Wenn die Kontrolle auf Eigentum basiert, muss der Prozentsatz als 25-50%, 50-75% oder über 75% klassifiziert werden
- Kontrollkette: Bei indirektem Eigentum die vollständige Kette, die jede zwischengeschaltete Gesellschaft mit ihrer UID-Nummer, ihrem Land und ihrer Rechtsform zeigt
Unternehmen haben zudem erhebliche Überprüfungspflichten. Sie müssen Belege von den wirtschaftlich Berechtigten anfordern, wie Kopien von Ausweisdokumenten, Aktionärsvereinbarungen oder Trust-Urkunden, und die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen systematisch überprüfen.
Unternehmen müssen alle gesammelten Informationen und Belege während zehn Jahren nach dem Ende der wirtschaftlichen Berechtigung einer Person in der Schweiz aufbewahren. Die Aufzeichnungen müssen klar zeigen:
- Wie jeder wirtschaftlich Berechtigte identifiziert wurde
- Welche Überprüfungsschritte unternommen wurden
- Wann die Informationen zuletzt aktualisiert wurden
- Jegliche Änderungen in der wirtschaftlichen Berechtigung im Zeitverlauf
Jegliche Änderungen müssen innert eines Monats gemeldet werden (Art. 10 TJPG). Dies umfasst neue Aktionäre, die die 25%-Schwelle überschreiten, bestehende wirtschaftlich Berechtigte, die ihre Anteile verkaufen, Unternehmensumstrukturierungen, die Kontrollketten beeinflussen, und sogar Adressänderungen von gemeldeten wirtschaftlich Berechtigten.
Bei komplexen Beteiligungsstrukturen mit mehreren Ebenen von Holdinggesellschaften oder Trusts müssen Unternehmen ein vollständiges Bild liefern, das die gesamte Kontrollkette vom letztlich wirtschaftlich Berechtigten bis zum operativen Rechtsträger zeigt.
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PreiseWas sind die Verpflichtungen meines Unternehmens gemäss TJPG?

Jedes erfasste Unternehmen muss seine wirtschaftlich Berechtigten durch aktive Untersuchung identifizieren, ihre Informationen auf Richtigkeit überprüfen, aktuelle Dokumentation aufrechterhalten und Meldungen elektronisch an das Transparenzregister innerhalb festgelegter Fristen einreichen.
Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren
Unternehmen müssen aktiv Informationen darüber sammeln, wer sie kontrolliert. Dies ist keine passive Verpflichtung, da Unternehmen proaktiv Daten von Aktionären anfordern, Beteiligungsstrukturen analysieren und die Kontrolle durch zwischengeschaltete Rechtsträger nachverfolgen müssen.
Aktionäre haben eine entsprechende Pflicht zur Zusammenarbeit. Sie müssen genaue Informationen über ihre eigenen wirtschaftlich Berechtigten und über Vereinbarungen, die die Kontrolle beeinflussen, bereitstellen. Bei Holdingstrukturen erstreckt sich dies die Beteiligungskette hinauf, bis natürliche Personen identifiziert sind.
Informationen überprüfen und Dokumentation aufrechterhalten
Sobald die wirtschaftlich Berechtigten identifiziert sind, müssen Unternehmen die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen überprüfen. Dies erfordert:
- Anforderung von Ausweisdokumenten (Pässe, nationale Personalausweise)
- Prüfung von Unternehmensunterlagen und Aktionärsvereinbarungen
- Überprüfung von Trust-Urkunden oder Treuhandvereinbarungen
- Abgleich des gemeldeten Eigentums mit Handelsregistereinträgen
- Bestätigung von Wohnadressen durch Stromrechnungen oder ähnliche Dokumentation
Alle Informationen und Überprüfungsschritte müssen dokumentiert und während zehn Jahren nach dem Ende des Status als wirtschaftlich Berechtigter aufbewahrt werden (Art. 8 TJPG). Die Dokumentation muss in der Schweiz aufbewahrt und den Kontrollbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
An das Register melden
Unternehmen müssen die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten elektronisch über das Transparenzregistersystem einreichen. Die Meldung erfolgt über EasyGov oder über das zuständige Handelsregisteramt.
Die elektronische Einreichung muss alle erforderlichen Datenfelder sowie Belege (Statuten, Registerauszüge, Eigentumsnachweise) enthalten. Selbst Gesellschaften mit einem einzigen Aktionär und unkomplizierten Strukturen müssen Meldungen einreichen, die bestätigen, dass ihre Daten aktuell und korrekt sind.
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Zum BuchhaltungsserviceWann müssen Unternehmen ihre TJPG-Meldungen einreichen?

Unternehmen müssen Erstmeldungen innerhalb bestimmter Fristen nach Inkrafttreten des TJPG (voraussichtlich 2026) einreichen. Die Frist variiert von drei bis sechs Monaten, abhängig von der Rechtsform und den Revisionspflichten des Unternehmens, oder bis zu zwei Jahren für Unternehmen, bei denen alle wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind.
Gemäss Artikel 51 TJPG müssen Unternehmen innert eines Monats nach ihrer ersten Handelsregisteränderung nach Inkrafttreten des Gesetzes melden, spätestens aber:
- Drei Monate: Für AGs mit ordentlicher Revisionspflicht
- Vier Monate: Für andere Unternehmen mit ordentlicher Revisionspflicht
- Fünf Monate: Für AGs ohne ordentliche Revisionspflicht
- Sechs Monate: Für andere Unternehmen ohne eingeschränkte Revisionspflicht und andere juristische Personen
- Zwei Jahre: Für Unternehmen, bei denen alle wirtschaftlich Berechtigten bereits als Aktionäre oder Organmitglieder im Handelsregister eingetragen sind
Diese Übergangsfristen bieten die erforderliche Zeit für Unternehmen, um die Identifizierung und Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten abzuschliessen, die erforderliche Dokumentation vorzubereiten und ihre erste elektronische Meldung an das Register einzureichen. Nach der Erstmeldung müssen Änderungen der wirtschaftlichen Berechtigung innert eines Monats gemeldet werden.
Der Bundesrat wird das genaue Datum des Inkrafttretens des TJPG festlegen. Basierend auf der parlamentarischen Verabschiedung im September 2025 und dem Vernehmlassungsverfahren für die Ausführungsverordnungen wird das Inkrafttreten voraussichtlich Mitte 2026 erwartet.
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PreiseWas sind die Strafen bei Nichteinhaltung des TJPG?

Unternehmen, die vorsätzlich gegen TJPG-Melde- oder Dokumentationspflichten verstossen, können mit Bussen bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement verfolgt Verstösse, die sowohl zu finanziellen Strafen als auch zu potenziellem Reputationsschaden führen können.
Bussen für Meldeverstösse
Wer vorsätzlich gegen Meldepflichten an das Transparenzregister verstösst, erforderliche Informationen nicht offenlegt oder falsche Angaben macht, wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 43 TJPG).
Vorsätzliche Nichtbefolgung rechtsverbindlicher Anordnungen der Kontrollstelle führt zu separaten Bussen bis zu CHF 100’000 (Art. 44 TJPG).
Durchsetzungsverfahren
Eine Kontrollstelle, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement zugeordnet ist, führt Prüfungen durch und überwacht die Einhaltung. Wenn Verstösse festgestellt werden, werden sie dem Eidgenössischen Finanzdepartement gemeldet, das die Fälle als Straftaten gemäss dem Schweizerischen Verwaltungsstrafrecht verfolgt. Schwere Fälle können an das Bundesstrafgericht überwiesen werden. Die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung beträgt sieben Jahre (Art. 45 Abs. 4 TJPG).
Warum so streng?
Die Strafstruktur spiegelt die Verpflichtung der Schweiz zur Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten wider. Diese Sanktionen stellen sicher, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen ernst nehmen, anstatt die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten als blosse administrative Formalität zu behandeln.
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Zum BuchhaltungsserviceWas passiert, wenn sich die Beteiligungsstruktur meines Unternehmens ändert?

Sie müssen jede Änderung, die die wirtschaftliche Berechtigung betrifft, innert eines Monats melden. Dies umfasst neue Aktionäre, die die 25%-Schwelle überschreiten, bestehende wirtschaftlich Berechtigte, die ihre Anteile verkaufen, Änderungen der Kontrolle durch Unternehmensumstrukturierungen oder sogar einfache Adressänderungen von gemeldeten wirtschaftlich Berechtigten.
Spezifische auslösende Ereignisse umfassen:
- Eigentumsübertragungen: Wenn Anteile verkauft, geschenkt oder übertragen werden und die Transaktion dazu führt, dass jemand in den Status als wirtschaftlich Berechtigter eintritt oder ihn verlässt (25%-Schwelle), ist innert 30 Tagen eine Meldung erforderlich. Dies gilt, ob Kontrolle gewonnen oder verloren wird.
- Unternehmensumstrukturierung: Fusionen, Übernahmen oder Reorganisationen von Holdinggesellschaften können indirekte Kontrollketten verändern. Selbst wenn sich die direkten Aktionäre Ihres Unternehmens nicht ändern, können Änderungen bei Muttergesellschaften neue Beziehungen zur wirtschaftlichen Berechtigung schaffen, die Aktualisierungen erfordern.
- Änderung der Kontrollmechanismen: Neue Aktionärsvereinbarungen, Stimmrechtsvereinbarungen, Vetorechte oder Rechte zur Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern, die Kontrolle auf andere Weise begründen oder aufheben, müssen gemeldet werden. Das TJPG erfasst tatsächliche Kontrolle, nicht nur formale Beteiligungsquoten.
- Änderungen in der Geschäftsleitung: Für Unternehmen, die die Subsidiaritätsregel anwenden (Meldung von Führungskräften, wenn kein 25%-Eigentümer existiert), lösen Änderungen im Management Aktualisierungspflichten aus. Die Ernennung eines neuen Geschäftsführers oder Verwaltungsratspräsidenten erfordert eine Meldung innert eines Monats.
- Aktualisierungen persönlicher Informationen: Wirtschaftlich Berechtigte, die ihre Wohnadresse ändern, eine neue Staatsangehörigkeit erwerben oder sogar ihren Namen rechtlich ändern, erfordern Registeraktualisierungen innert 30 Tagen.
Die Monatsfrist beginnt, wenn das Unternehmen von der Änderung Kenntnis erhält oder vernünftigerweise Kenntnis erhalten sollte. Beispielsweise erfordert eine Anteilsübertragung eine Meldung innert 30 Tagen nach Vollzug, während eine Adressänderung innert 30 Tagen nach Kenntnisnahme durch das Unternehmen gemeldet werden muss.
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PreiseWie unterscheidet sich das TJPG von bestehenden Anforderungen bezüglich wirtschaftlich Berechtigter?

Während Schweizer Finanzintermediäre seit langem verpflichtet sind, interne Aufzeichnungen über wirtschaftlich Berechtigte gemäss Geldwäschereigesetzen zu führen, schafft das TJPG ein zusätzliches zentrales Register, das von Bundesbehörden geführt wird. Unternehmen müssen nun sowohl an ihre Finanzintermediäre (falls zutreffend) als auch an das offizielle Transparenzregister melden.
Das bisherige System funktionierte über das Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG), das Banken, Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre verpflichtete, die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Kunden zu identifizieren und zu überprüfen. Diese Intermediäre führten interne Register, auf die Behörden auf Anfrage zugreifen konnten, aber es existierte keine zentrale Bundesdatenbank.
Die Reformen vom September 2025 führten auch umfassendere Änderungen am GwG ein, einschliesslich neuer Sorgfaltspflichten für bestimmte Beratungsdienstleistungen.
Hauptunterschiede zwischen den Systemen
Die GwG-Verpflichtungen bleiben bestehen. Unternehmen, die mit Banken oder Finanzintermediären zusammenarbeiten, müssen diesen Institutionen weiterhin die wirtschaftlich Berechtigten für die Kundensorgfaltspflicht offenlegen. Das TJPG fügt eine separate Meldelinie direkt an staatliche Behörden über das Transparenzregister hinzu.
Informationsüberschneidungen bestehen zwischen den beiden Systemen. Unternehmen müssen sowohl Finanzintermediären (gemäss GwG) als auch dem Transparenzregister (gemäss TJPG) ähnliche Daten zur Verfügung stellen. Die Rechtsgrundlage, die Meldemechanismen und die Fristen unterscheiden sich jedoch zwischen den beiden Rahmenwerken.
Breiterer Anwendungsbereich unter TJPG im Vergleich zu früheren internen Registern. Das GwG betraf in erster Linie Unternehmen, die mit regulierten Finanzintermediären zusammenarbeiten. Das TJPG erfasst alle juristischen Personen, unabhängig davon, ob sie mit Banken zusammenarbeiten, z.B. muss eine Startup-GmbH ohne Bankbeziehung dennoch wirtschaftlich Berechtigte an das Transparenzregister melden.
Zentraler Zugang stellt die wesentliche Änderung dar. Bisher mussten Behörden, wenn sie Informationen über wirtschaftlich Berechtigte benötigten, diese von einzelnen Finanzintermediären anfordern oder sich auf kantonale Quellen verlassen. Das Transparenzregister schafft einen zentralen Zugangspunkt für autorisierte Nutzer über alle erfassten Rechtsträger hinweg.
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Zum BuchhaltungsserviceTJPG-Compliance mit Nexova sicherstellen

Das TJPG führt erhebliche neue Compliance-Verpflichtungen für Schweizer Unternehmen ein, die Identifizierung, Überprüfung, Dokumentation und rechtzeitige Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an ein zentrales Bundesregister erfordern. Mit Strafen von bis zu CHF 500’000 und strengen monatlichen Aktualisierungspflichten ist ordnungsgemässe Compliance unerlässlich.
Nexova bietet umfassende Buchhaltungs- und andere Treuhanddienstleistungen für Schweizer Startups und KMUs, die Kunden bei der Navigation durch komplexe regulatorische Anforderungen einschliesslich TJPG-Compliance unterstützen. Unser Team übernimmt die administrative Komplexität, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können, während Sie vollständige rechtliche Compliance aufrechterhalten.
Kontaktieren Sie Nexova noch heute für fachkundige Beratung zu Ihren Meldepflichten bezüglich wirtschaftlich Berechtigter und umfassenderen Buchhaltungsbedürfnissen.
FAQ
Antworten auf einen Klick
Ist das Transparenzregister öffentlich zugänglich?
Nein, das Transparenzregister ist nicht öffentlich und wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Nur autorisierte Behörden (FINMA, Steuerbehörden, Strafverfolgungsbehörden) und Finanzintermediäre, die GwG-Verpflichtungen erfüllen, können auf die Informationen zugreifen. Dies unterscheidet sich vom Handelsregister, das jeder einsehen kann.
Muss ich wirtschaftlich Berechtigte melden, wenn ich ein kleines Startup bin?
Ja, wenn Ihr Startup als AG oder GmbH strukturiert ist und nicht unter spezifische Ausnahmen fällt (wie die Kontrolle durch eine kotierte Gesellschaft), müssen Sie wirtschaftlich Berechtigte unabhängig von der Unternehmensgrösse melden. Das Gesetz gilt für nahezu alle juristischen Personen in der Schweiz, nicht nur für grosse Unternehmen.
Ich habe einen Treuhänder, der meine Anteile hält. Wer wird als wirtschaftlich Berechtigter gemeldet?
Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person, die das Unternehmen letztlich kontrolliert, nicht der Nominee oder Treuhänder. Sie müssen daher die Person melden, für deren Nutzen der Treuhänder die Anteile hält. Das Transparenzregister zielt grundsätzlich darauf ab, die Personen hinter Unternehmensstrukturen zu identifizieren.
Ersetzt das TJPG-Register die Anforderungen zur Führung interner Aufzeichnungen über wirtschaftlich Berechtigte?
Nein, Ihre internen Aufzeichnungen (die gemäss GwG-Gesetzen geführt werden, wenn Sie mit Finanzintermediären zusammenarbeiten) sind weiterhin erforderlich. Das TJPG fügt ein zweites, zentrales Bundesregister hinzu, an das Sie ebenfalls melden müssen. Beide Verpflichtungen bestehen gleichzeitig, das TJPG ersetzt nicht bestehende Anforderungen.
Was ist, wenn sich meine wirtschaftlich Berechtigten aufgrund von Geschäftsumstrukturierungen häufig ändern?
Sie müssen jede Änderung innert eines Monats melden, unabhängig von der Häufigkeit. Für Unternehmen mit dynamischen Beteiligungsstrukturen kann die Einrichtung von Überwachungssystemen und möglicherweise die Zusammenarbeit mit Compliance-Fachleuten wie Nexova helfen, die laufende Meldelast effizient zu bewältigen.
Müssen sich ausländische Unternehmen registrieren, wenn sie nur eine kleine Schweizer Tochtergesellschaft haben?
Wenn die Schweizer Tochtergesellschaft als AG, GmbH oder anderer erfasster Rechtsträger strukturiert ist und nicht unter Ausnahmen fällt, ja. Die Tochtergesellschaft muss unabhängig von ihrer Grösse oder dem Standort der Muttergesellschaft registriert werden. Ausländische Konzerne mit Schweizer Immobilien oder Zweigniederlassungen können ebenfalls Verpflichtungen unterliegen.
Wie viel kostet die TJPG-Compliance?
Die Kosten hängen von der Komplexität Ihrer Beteiligungsstruktur ab. Einfache Strukturen mit einem oder zwei klar identifizierbaren wirtschaftlich Berechtigten erfordern weniger Aufwand als komplexe mehrstufige Holdings.

