Revisionskosten in der Schweiz: Was kostet eine eingeschränkte Revision?

Die meisten Schweizer AGs und GmbHs sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresrechnung revidieren zu lassen. Für die grosse Mehrheit der KMU bedeutet dies eine eingeschränkte Revision – eine vereinfachte Prüfung, die weniger aufwendig und kostengünstiger ist als eine ordentliche Revision. Dennoch zählen Revisionskosten zu den häufigsten Fragen, die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Planung ihres Jahresbudgets stellen.
Dieser Artikel erläutert, was eine eingeschränkte Revision in der Schweiz kostet, welche Faktoren die Preisgestaltung beeinflussen, worin sich eingeschränkte und ordentliche Revision unterscheiden und welche konkreten Massnahmen Sie ergreifen können, um Ihre Revisionskosten im Griff zu behalten.
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Termin buchenHighlights
- Eine eingeschränkte Revision kostet für die meisten Schweizer KMU typischerweise CHF 3’000–12’000
- Unternehmen mit <10 VZÄ können die Revision mit Zustimmung aller Gesellschafter per Opting-out abwählen
- Buchführungsqualität, Unternehmensgrösse und Komplexität sind die massgeblichen Kostentreiber
- Die eingeschränkte Revision verwendet vereinfachtere Prüfungshandlungen als die ordentliche Revision (kein IKS-Review)
- In der Schweiz werden jährlich rund 80’000 eingeschränkte Revisionen durchgeführt
Inhalt
- Revisionskosten in der Schweiz: Was kostet eine eingeschränkte Revision?
- Highlights & Inhalt
- Welche Revisionsarten gibt es für Schweizer Unternehmen?
- Wann ist eine eingeschränkte Revision in der Schweiz vorgeschrieben?
- Was kostet eine eingeschränkte Revision in der Schweiz?
- Welche Faktoren bestimmen die Kosten einer eingeschränkten Revision?
- Was prüft eine eingeschränkte Revision konkret?
- Kann dieselbe Treuhandfirma Buchhaltung und Revision übernehmen?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Revisor und einem Treuhänder?
- Bereit, Ihre Revision mit Weitblick zu planen?
- FAQ
- Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns
Welche Revisionsarten gibt es für Schweizer Unternehmen?

Das Schweizer Recht sieht für juristische Personen drei Revisionsszenarien vor: die ordentliche Revision für grosse Unternehmen, die eingeschränkte Revision für die meisten KMU und die Möglichkeit des vollständigen Opting-out für sehr kleine Betriebe. Zu wissen, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt, ist der erste Schritt bei der Schätzung Ihrer Revisionskosten.
Die ordentliche Revision ist für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen vorgeschrieben. Gemäss Art. 727 des Obligationenrechts (OR) muss ein Unternehmen eine ordentliche Revision durchführen, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet (Stand 2026):
- Bilanzsumme von CHF 20 Millionen,
- Umsatzerlöse von CHF 40 Millionen,
- 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Börsenkotierte Gesellschaften sowie solche, die eine konsolidierte Jahresrechnung erstellen müssen, unterliegen unabhängig von ihrer Grösse der ordentlichen Revision. Die ordentliche Revision ist umfassend: Sie beinhaltet eine vollständige Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS), Drittbestätigungen von Salden und führt zu einer uneingeschränkten Zusicherung durch den Revisor.
Die eingeschränkte Revision ist der gesetzliche Standard für alle übrigen juristischen Personen. Gemäss Art. 727a Abs. 1 OR muss jede AG, GmbH oder Genossenschaft, die die Schwellenwerte der ordentlichen Revision nicht erreicht, ihre Jahresrechnung im Rahmen einer eingeschränkten Revision prüfen lassen – sofern sie nicht vom nachfolgend beschriebenen Opting-out Gebrauch macht. Dies gilt für die grosse Mehrheit der Schweizer Unternehmen. Laut der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) werden in der Schweiz jährlich rund 80’000 eingeschränkte Revisionen durchgeführt, verglichen mit rund 10’000 ordentlichen Revisionen.
Die dritte Option ist das Opting-out. Gemäss Art. 727a Abs. 2 OR können Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt auf die eingeschränkte Revision vollständig verzichten, wenn sämtliche Gesellschafter einstimmig zustimmen. Die Verzichtserklärung muss vor Beginn des Geschäftsjahres, für das sie gelten soll, beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt eingereicht werden. Der Verzicht gilt automatisch auch für die Folgejahre (Art. 727a Abs. 4 OR), wobei jeder Gesellschafter mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen kann.
Erwähnenswert ist, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften keinerlei gesetzlicher Revisionspflicht unterliegen. Die Revisionspflicht gilt ausschliesslich für juristische Personen.
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Zum BuchhaltungsserviceWann ist eine eingeschränkte Revision in der Schweiz vorgeschrieben?

Eine eingeschränkte Revision ist für jede AG, GmbH oder Genossenschaft vorgeschrieben, die die Schwellenwerte der ordentlichen Revision nicht erreicht und kein Opting-out vorgenommen hat. In der Praxis betrifft dies die grosse Mehrheit der Schweizer Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen keinerlei gesetzlicher Revisionspflicht. Bei juristischen Personen wie AGs und GmbHs hängt die Art der Revision primär von der Grösse ab. Alle börsenkotierten Gesellschaften und/oder solche, die die Schwellenwerte der ordentlichen Revision überschreiten (Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 VZÄ – zwei von drei in zwei aufeinanderfolgenden Jahren), benötigen eine ordentliche Revision. Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 VZÄ im Jahresdurchschnitt können vollständig per Opting-out auf die Revision verzichten, wenn alle Gesellschafter einstimmig zustimmen. Alle übrigen Unternehmen benötigen eine eingeschränkte Revision.
Praxisbeispiele:
- Eine GmbH mit 15 Mitarbeitenden, CHF 3 Millionen Umsatz und einer Bilanzsumme von CHF 1,5 Millionen erfüllt die Schwellenwerte der ordentlichen Revision eindeutig nicht – eine eingeschränkte Revision ist daher vorgeschrieben.
- Eine Startup-GmbH mit 5 Mitarbeitenden, bei der alle 3 Gesellschafter dem Revisionsverzicht einstimmig zustimmen, kann vollständig per Opting-out auf die Revision verzichten.
Obwohl das Opting-out die Revisionskosten einspart – was insbesondere für Frühphasenunternehmen und Startups vorteilhaft ist – bringt es praktische Nachteile mit sich. Banken und Kreditgeber verlangen häufig revidierte Jahresrechnungen als Voraussetzung für die Kreditvergabe. Bei einem geplanten Unternehmensverkauf oder der Suche nach Investoren werden Käufer und Due-Diligence-Teams fast immer revidierte Abschlüsse erwarten. Manche Unternehmen behalten ihre eingeschränkte Revision daher freiwillig bei, selbst wenn sie gesetzlich auf sie verzichten könnten – schlicht weil dies ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern und Finanzinstituten stärkt.
Andererseits können Gesellschafter, die mindestens 10% des Aktien- oder Stammkapitals halten, eine ordentliche Revision verlangen, selbst wenn gesetzlich nur eine eingeschränkte Revision vorgeschrieben ist (Art. 727 Abs. 2 OR). Dies wird als «Opting-up» bezeichnet. Auch die Statuten der Gesellschaft oder die Generalversammlung können freiwillig eine ordentliche Revision vorschreiben.
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Termin buchenWas kostet eine eingeschränkte Revision in der Schweiz?

Eine eingeschränkte Revision kostet für ein typisches Schweizer KMU zwischen CHF 3’000 und CHF 12’000 pro Jahr. Die Kosten steigen mit der Unternehmensgrösse, der Komplexität und der Qualität der dem Revisor bereitgestellten Buchhaltungsunterlagen.
Hier ein grober Marktüberblick nach Unternehmensgrösse:
- Kleine Unternehmen (bis ca. CHF 2 Mio. Umsatz): CHF 3’000–5’000
- Mittlere Unternehmen (bis ca. CHF 10 Mio. Umsatz): CHF 5’000–8’000
- Grössere KMU (CHF 10 Mio.+ Umsatz): CHF 8’000–12’000
Zum Vergleich: Eine ordentliche Revision beginnt typischerweise bei CHF 10’000–15’000 für kleinere Mandate und kann bei grösseren Unternehmen CHF 30’000–50’000 oder mehr erreichen. Die deutlich höheren Kosten sind auf den wesentlich umfangreicheren Prüfungsumfang der ordentlichen Revision zurückzuführen, einschliesslich der vollständigen IKS-Prüfung und der Drittbestätigungen von Salden.
Sonderprüfungen – wie qualifizierte Gründungsprüfungen bei Sacheinlagen, Prüfungen bei Kapitalerhöhungen sowie Kapitalherabsetzungsprüfungen – sind separate Mandate, die je nach Art und Komplexität der Transaktion individuell bepreist werden. Eine vollständige Übersicht der Kosten einer Unternehmensgründung finden Sie in unserem detaillierten Leitfaden zu den Kosten einer Unternehmensgründung in der Schweiz.
Die meisten Revisionsunternehmen berechnen Stundenansätze, die je nach Qualifikation des Revisors und Marktpositionierung der Revisionsstelle typischerweise zwischen CHF 200 und CHF 350 pro Stunde liegen. Einige Revisionsunternehmen bieten Pauschalpreise für bestimmte Revisionsleistungen an.
Unabhängig vom Preismodell hängen die Gesamtkosten letztlich davon ab, wie viele Stunden die Revision in Anspruch nimmt. Deshalb sind die Effizienz Ihres Revisors und die Qualität Ihrer Buchhaltungsunterlagen wichtiger als der Stundenansatz selbst. Ein erfahrener Revisor, der zu einem angemessenen Stundenansatz effizient arbeitet, ist häufig insgesamt günstiger als ein weniger erfahrener, der deutlich mehr Zeit benötigt.
Nexova verbindet Revisionskompetenz mit umfassendem Treuhandwissen und sorgt so für eine reibungslose, effiziente Prüfung, die Ihnen Zeit spart und die Kosten beherrschbar hält. Kontaktieren Sie uns für eine massgeschneiderte Einschätzung Ihrer Revisionsanforderungen.
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Zum BuchhaltungsserviceWelche Faktoren bestimmen die Kosten einer eingeschränkten Revision?

Die Kosten einer eingeschränkten Revision werden grundlegend davon bestimmt, wie viel Zeit der Revisor für das Mandat aufwenden muss. Die massgeblichen Faktoren sind Unternehmensgrösse, Geschäftskomplexität und die Qualität der Buchhaltung. Auch der Digitalisierungsgrad und die Qualifikationen des Revisors spielen eine Rolle.
Die wichtigsten Faktoren, die Ihre Kosten beeinflussen:
- Buchführungsqualität ist einer der grössten Kostenfaktoren. Abgestimmte Konten, vollständige Dokumentation und ein sauberer Jahresabschluss bedeuten weniger Rückfragen und geringeren Zeitaufwand. Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten und kurzfristige Korrekturen erhöhen allesamt den Stundenaufwand – und damit die Kosten.
- Unternehmensgrösse spielt eine Rolle, weil mehr Transaktionen, höherer Umsatz und mehr Mitarbeitende den Revisionsumfang vergrössern. Die Lohnbuchhaltung ist dabei ein besonders wesentlicher Prüfungsbereich, da sie die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften und die Lohnmeldungen umfasst.
- Geschäftskomplexität ist ebenfalls relevant. Mehrere Währungen, konzerninterne Transaktionen, bedeutende Lagerbestände oder komplexe Erlösmodelle erfordern detailliertere Prüfungshandlungen. Bestimmte Branchen wie Hotellerie, Immobilien und Bau sind von Natur aus mit höherem Revisionsaufwand verbunden.
- Digitalisierungsgrad gewinnt zunehmend an Bedeutung. Unternehmen, die integrierte Buchhaltungssoftware mit automatisierten Bankdatenfeeds und digitalen Belegen nutzen, lassen sich deutlich schneller prüfen als solche, die auf papierbasierte Unterlagen angewiesen sind. Digitale Setups können zudem den Bedarf an Vor-Ort-Besuchen reduzieren.
- Qualifikationen des Revisors beeinflussen den Stundenansatz. Für eine eingeschränkte Revision ist ein zugelassener Revisor erforderlich, während für eine ordentliche Revision ein zugelassener Revisionsexperte mit umfangreicheren Qualifikationen notwendig ist (Art. 727b und 727c OR). Die Ansätze variieren zudem je nach Grösse und Standort des Revisionsunternehmens.
- Erstjahresmandate sind in der Regel teurer. Der Revisor benötigt Zeit, um Ihr Unternehmen, Ihre Systeme und Ihre Buchführungspraxis kennenzulernen. Ab dem zweiten Jahr führt diese Vertrautheit in der Regel zu einem schnelleren und günstigeren Prozess.
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Termin buchenWas prüft eine eingeschränkte Revision konkret?

Die eingeschränkte Revision ist eine Plausibilitätsprüfung der Jahresrechnung. Der Revisor überprüft, ob die Zahlen schlüssig und konsistent sind, führt jedoch keine eingehenden Einzelfallprüfungen durch, wie sie eine ordentliche Revision erfordert.
Der Umfang einer eingeschränkten Revision ist in Art. 729a Abs. 2 OR geregelt und umfasst drei Arten von Prüfungshandlungen:
- Befragungen: Gespräche mit der Geschäftsleitung und relevanten Mitarbeitenden zu wesentlichen Transaktionen, Rechnungslegungsgrundsätzen und Geschäftsentwicklungen.
- Analytische Prüfungshandlungen: Jahresvergleich der Positionen der Jahresrechnung sowie Prüfung auf Anomalien oder Unstimmigkeiten.
- Begrenzte Einzelfallprüfungen: Stichprobenartige Überprüfung einzelner Transaktionen und der dazugehörigen Belege.
Im Gegensatz zur ordentlichen Revision umfasst die eingeschränkte Revision keine eingehende Prüfung des internen Kontrollsystems, keine Drittbestätigungen von Salden (z.B. von Banken, Schuldnern oder Gläubigern), keine physischen Inventurbeobachtungen und keine spezifischen Massnahmen zur Betrugserkennung über standardmässige Plausibilitätsprüfungen hinaus.
Die Revision wird mit einem schriftlichen Bericht an die Generalversammlung der Gesellschafter abgeschlossen. Dieser Bericht enthält eine sogenannte «negative Zusicherung» – d.h. der Revisor hält fest, dass ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die darauf hindeuten, dass die Jahresrechnung nicht dem Gesetz und den Statuten der Gesellschaft entspricht. Dies steht im Gegensatz zur «positiven Zusicherung» der ordentlichen Revision, bei der der Revisor ausdrücklich bestätigt, dass die Jahresrechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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Zum BuchhaltungsserviceKann dieselbe Treuhandfirma Buchhaltung und Revision übernehmen?

Bei einer eingeschränkten Revision sind die Unabhängigkeitsanforderungen weniger streng als bei einer ordentlichen Revision. Gemäss Art. 729 Abs. 2 OR darf der Revisor dem Unternehmen weitere Dienstleistungen erbringen, einschliesslich der Unterstützung bei der Buchführung, sofern geeignete organisatorische und personelle Massnahmen getroffen werden, um eine zuverlässige Revision sicherzustellen.
Dies bedeutet, dass Unternehmen, die sowohl Treuhand- als auch Revisionsdienstleistungen anbieten, als einzige Ansprechpartnerin für ihre Kunden fungieren können, sofern die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind.
Bei einer ordentlichen Revision sind die Anforderungen deutlich strenger. Art. 728 OR verbietet solche Doppelfunktionen grundsätzlich, d.h. der Revisor muss vollständig unabhängig von der Buchführungsfunktion des Unternehmens sein.
Wie können Sie Ihre Revisionskosten senken?
Die wirksamste Massnahme zur Senkung der Revisionskosten besteht darin, dem Revisor saubere, gut strukturierte Abschlussunterlagen zu übergeben. Darüber hinaus macht der Einsatz moderner Buchhaltungssoftware und eine offene Kommunikation mit Ihrem Revisionsteam während des gesamten Jahres einen erheblichen Unterschied.
Praktische Checkliste:
- Lagern Sie Ihre Buchhaltung an Profis aus: Der zuverlässigste Weg zu prüfungsreifen Büchern ist deren laufende Führung durch eine erfahrene Treuhandkanzlei. So sind Ihre Konten von Anfang an korrekt strukturiert, dokumentiert und abgestimmt.
- Wenn Sie die Buchführung intern führen, erstellen Sie einen sauberen Jahresabschluss: Stimmen Sie alle Bankkonten ab und dokumentieren Sie Rückstellungen und Abgrenzungen ordnungsgemäss. Vollständige, gut organisierte Belege bedeuten weniger Rückfragen seitens des Revisors.
- Kommunizieren Sie frühzeitig mit Ihrem Revisor: Melden Sie ungewöhnliche Transaktionen oder Geschäftsveränderungen gut vor dem Jahresende. Die frühzeitige Abstimmung von Zeitplan und Arbeitsergebnissen vermeidet auf beiden Seiten unangenehme Überraschungen.
- Vermeiden Sie Buchungen in letzter Minute: Nachträgliche Anpassungen nach dem Jahresabschluss erzeugen zusätzlichen Prüfungsaufwand und können Auffälligkeiten auslösen, die eingehendere Tests nach sich ziehen – das bedeutet mehr Stunden und höhere Kosten.
- Wählen Sie einen Revisor, der Ihre Software und Ihre Branche kennt: Vertrautheit mit Ihrem Buchhaltungssystem und Ihrem Sektor bedeutet weniger Rückfragen und eine schnellere Berichtsunterzeichnung.
- Erwägen Sie die Zusammenarbeit mit einer Treuhandfirma, die sowohl Buchhaltungs-als auch Revisionsdienstleistungen anbietet: Mit den richtigen Unabhängigkeitsvorkehrungen wird die Übergabe zwischen Abschlusserstellung und Prüfung effizienter. Dies reduziert Doppelaufwand und hält die Kosten tiefer, als wenn Sie vollständig getrennte Anbieter beauftragen.
Nexova bietet umfassende Treuhand- und Revisionsdienstleistungen mit den erforderlichen organisatorischen und personellen Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung der Revisionsunabhängigkeit an. Unser digitaler Ansatz, kombiniert mit fundierter Expertise in Schweizer Rechnungslegungsstandards und Revision, bedeutet weniger Rückfragen, kürzere Durchlaufzeiten und einen insgesamt effizienteren Revisionsprozess.
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Termin buchenWas ist der Unterschied zwischen einem Revisor und einem Treuhänder?

Ein Treuhänder kümmert sich um Ihre laufende Buchführung, Steuern und Unternehmensverwaltung, während ein Revisor Ihre Jahresrechnung unabhängig auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen prüft. Sie erfüllen grundlegend unterschiedliche Aufgaben, und das Verständnis dieses Unterschieds hilft Ihnen, Ihr Compliance-Setup effektiv zu planen.
Die Aufgabe des Treuhänders ist operationeller Natur: Er erstellt die Jahresrechnung, führt die Buchführung, erstellt Steuererklärungen, besorgt die Lohnbuchhaltung und bietet laufende betriebswirtschaftliche Beratung.
Die Aufgabe des Revisors ist die Prüfung: Er überprüft periodisch die Jahresrechnung, die der Treuhänder (oder Ihr internes Team) erstellt hat, und bestätigt deren Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Wie oben erläutert, kann bei einer eingeschränkten Revision dieselbe Treuhandfirma sowohl Treuhand- als auch Revisionsdienstleistungen erbringen, sofern geeignete organisatorische und personelle Massnahmen zur Sicherstellung der Revisionsqualität vorhanden sind (Art. 729 Abs. 2 OR).
Dies ist für viele Schweizer KMU eine gängige und praktische Lösung. Sie erlaubt es Unternehmen, von einer einzigen Ansprechpartnerin zu profitieren, die ihr Geschäft ganzheitlich kennt, und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an eine unabhängige Revisionsprüfung zu erfüllen. Entscheidend ist, dass die Treuhandfirma klare interne Sicherheitsvorkehrungen aufrechterhält – beispielsweise, indem sichergestellt wird, dass die Person, die die Revision durchführt, nicht dieselbe ist, die die Buchführung erstellt hat.
Bei einer ordentlichen Revision sind die Anforderungen wesentlich strenger. Dem Revisor ist es grundsätzlich untersagt, Buchführungsleistungen oder andere Arbeiten zu erbringen, die das Risiko begründen, dass er seine eigenen Ergebnisse prüft (Art. 728 Abs. 2 OR).
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Zum BuchhaltungsserviceBereit, Ihre Revision mit Weitblick zu planen?

Die Revisionskosten in der Schweiz hängen massgeblich von der Unternehmensgrösse, der Komplexität und der Qualität der Vorbereitung ab. Für die meisten KMU bewegt sich eine eingeschränkte Revision im Bereich von CHF 3’000 bis CHF 12’000 pro Jahr, wobei gut vorbereitete Unternehmen häufig weniger bezahlen. Das Verständnis der Kostentreiber versetzt Sie in eine bessere Position, um effektiv zu budgetieren und unnötige Überraschungen zu vermeiden.
Nexova unterstützt Schweizer KMU mit umfassenden Treuhand- und Revisionsdienstleistungen, die darauf ausgelegt sind, Komplexität zu minimieren und Effizienz zu maximieren. Unser erfahrenes Revisionsteam, kombiniert mit fundierter Treuhandexpertise und digitalen Fähigkeiten, gewährleistet einen reibungslosen, professionellen Revisionsprozess durch Fachleute, die Ihr Unternehmen verstehen.
Kontaktieren Sie Nexova noch heute für eine fachkundige Beratung zu Ihren Revisionsanforderungen und eine massgeschneiderte Beurteilung der Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
FAQ
Antworten auf einen Klick
Ist eine eingeschränkte Revision für mein Unternehmen obligatorisch?
Wenn Ihr Unternehmen eine juristische Person (AG, GmbH, Genossenschaft) mit 10 oder mehr Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt ist und die Schwellenwerte der ordentlichen Revision nicht erreicht, ist eine eingeschränkte Revision obligatorisch. Unternehmen mit weniger als 10 VZÄ können per Opting-out mit einstimmiger Zustimmung aller Gesellschafter auf die Revision verzichten (Art. 727a Abs. 2 OR). Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen keiner gesetzlichen Revisionspflicht.
Kann ich auf die eingeschränkte Revision verzichten?
Ja, wenn Ihr Unternehmen weniger als 10 Vollzeitstellen (Jahresdurchschnitt) beschäftigt und alle Gesellschafter einstimmig zustimmen. Die Verzichtserklärung muss vor Beginn des Geschäftsjahres, für das sie gelten soll, beim Handelsregisteramt eingereicht werden (Art. 727a Abs. 2 OR). Der Verzicht gilt automatisch für die Folgejahre (Art. 727a Abs. 4 OR). Jeder Gesellschafter kann jedoch mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen und damit den Verzicht für das betreffende Jahr rückgängig machen.
Wie lange dauert eine eingeschränkte Revision?
Bei einem gut vorbereiteten kleinen Unternehmen umfasst die aktive Revisionsarbeit typischerweise nur wenige Tage. Der Gesamtprozess – einschliesslich Planung, Durchführung und Berichterstellung – dauert vom Start bis zur unterzeichneten Berichterstattung in der Regel mehrere Wochen. Der genaue Zeitrahmen hängt stark von der Qualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Buchhaltungsunterlagen ab. Unternehmen mit sauberer, digitaler Buchführung profitieren typischerweise von deutlich kürzeren Durchlaufzeiten als jene mit papierbasierten oder unvollständigen Unterlagen.
Kann mein Treuhänder auch mein Revisor sein?
Bei einer eingeschränkten Revision kann dieselbe Kanzlei sowohl Buchführungs- als auch Revisionsdienstleistungen erbringen, sofern geeignete Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind (Art. 729 Abs. 2 OR). Dies kann für Schweizer KMU eine praktische Lösung sein und erlaubt es Kunden, von einer einzigen, kompetenten Ansprechpartnerin zu profitieren, ohne dabei die gesetzlichen Unabhängigkeitsanforderungen zu verletzen.
Bei einer ordentlichen Revision sind die Unabhängigkeitsanforderungen wesentlich strenger, und diese Doppelfunktion ist grundsätzlich nicht zulässig (Art. 728 OR).
Was passiert, wenn ich keine Revision veranlasse, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist?
Die Nichtbestellung eines Revisors, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, kann ernsthafte Konsequenzen haben. Ein Aktionär oder Gläubiger kann beim Gericht beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Kommt das Unternehmen dem nicht nach, kann das Gericht auf Kosten des Unternehmens einen Revisor ernennen (Art. 731b OR). Abgesehen von den rechtlichen Folgen werden nicht revidierte Jahresrechnungen von Banken, Investoren oder potenziellen Käufern möglicherweise nicht akzeptiert, was praktische Probleme für Ihr Unternehmen verursacht.
Welche Qualifikationen muss mein Revisor vorweisen?
Für eine eingeschränkte Revision muss der Revisor als zugelassener Revisor bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) gemäss dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) registriert sein (Art. 727c OR). Für ordentliche Revisionen ist ein zugelassener Revisionsexperte mit umfangreicheren Qualifikationen und praktischer Erfahrung erforderlich (Art. 727b OR). Den Registrierungsstatus eines Revisors können Sie im öffentlichen Register der RAB überprüfen.
Umfasst die eingeschränkte Revision auch die steuerliche Compliance?
Nein. Die eingeschränkte Revision prüft ausschliesslich, ob die Jahresrechnung den gesetzlichen Anforderungen und den Statuten der Gesellschaft entspricht. Sie beurteilt weder die steuerliche Compliance noch die Korrektheit der MWST oder der Sozialversicherungspflichten gesondert. Schwerwiegende Fehler in diesen Bereichen können jedoch beiläufig auffallen, wenn sie die Richtigkeit der Jahresrechnung beeinträchtigen.
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