Lohnbuchhaltung in der Schweiz für internationale Unternehmen: Was Sie wissen müssen

Die Schweiz zieht weiterhin internationale Unternehmen an – dank ihrer strategischen Lage, politischen Stabilität und starken Wirtschaft. Doch für multinationale Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind oder dorthin expandieren möchten, stellt ein Thema regelmässig eine Herausforderung dar: die Lohnbuchhaltung.
Die Lohnbuchhaltung (payroll) in der Schweiz erfordert Präzision, lokales Fachwissen und ein tiefes Verständnis des komplexen Sozialversicherungssystems. Dieser Artikel zeigt, warum sie für internationale Unternehmen mit Mitarbeitenden in der Schweiz ein zentrales Thema ist, beleuchtet die wichtigsten Herausforderungen und bietet praxisnahe Lösungen.
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Termin buchenHighlights
- Die Lohnbuchhaltung in der Schweiz ist rechtlich anspruchsvoll: mehrstufige Besteuerung und obligatorische Sozialversicherungen
- Globale Unternehmen stehen vor Herausforderungen in Bezug auf Integration, Compliance und lokaler Anpassung
- Quellensteuer– und Bewilligungspflichten variieren für ausländische und grenzüberschreitend tätige Mitarbeitende
- Genaue Aufzeichnungen, Swissdec-zertifizierte Software und eine ordnungsgemässe HR-Integration sind unerlässlich
- Eine Zusammenarbeit mit einem Schweizer Treuhandbüro erleichtert die Einhaltung der Vorgaben und senkt das administrative Risiko
Inhalt
- Lohnbuchhaltung in der Schweiz für internationale Unternehmen: Was Sie wissen müssen
- Highlights & content
- Kurzer Überblick über die Lohnbuchhaltung in der Schweiz
- Warum ist die Schweizer Lohnbuchhaltung so komplex?
- Welche sind die wichtigsten Herausforderungen bei der Lohnbuchhaltung für internationale Unternehmen?
- Zusätzliche Herausforderungen: Lohnabrechnung für Grenzgänger
- Strategische Lösungen: Was können multinationale Unternehmen tun, um globale Herausforderungen bei der Lohnabrechnung zu bewältigen?
- Nexova: Ihr Schweizer Partner für die Lohnabrechnung
- FAQ
- Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns
Kurzer Überblick über die Lohnbuchhaltung in der Schweiz

Die Lohnbuchhaltung in der Schweiz ist eine zentrale gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber. Neben der korrekten Abwicklung von Lohnzahlungen erfordert sie die detaillierte Einhaltung von Sozialversicherungsrecht, Steuervorschriften und arbeitsrechtlichen Regelungen.
Trotz nationaler Standards sorgen kantonale und kommunale Unterschiede bei Steuern und Deklarationen für zusätzliche Komplexität.
Die monatliche Lohnabrechnung umfasst:
- Stammdatenverwaltung: Pflege genauer Mitarbeiterdaten wie AHV-Nummer, Zivilstand, Bewilligungstyp, Lohnstruktur usw.
- Lohnberechnung: Auf Basis des Bruttolohns, Boni, Ferienentschädigungen und Zulagen
- Obligatorische Abzüge, darunter:
- AHV/IV/EO (Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzordnung)
- ALV (Arbeitslosenversicherung)
- UVG (Unfallversicherung)
- BVG (Pensionskasse, sofern Einkommensgrenze erreicht)
- Quellensteuer für nicht in der Schweiz ansässige Mitarbeitende
- Lohnabrechnung: Monatlich schriftlich und verständlich gemäss Art. 323b Abs. 1 OR
- Zahlungen: Überweisung des Nettolohns sowie der Beiträge an Sozialversicherungen und Pensionskasse
- Meldungen: Monatliche und jährliche Meldungen an Ausgleichskassen, Pensionskassen und Steuerbehörden
Arbeitgeber sind zudem verantwortlich für fristgerechte Anmeldungen (AHV, BVG, Steuern) bei der Einstellung neuer Mitarbeitender sowie für das Ausstellen rechtskonformer Lohnausweise bis Ende jedes Kalenderjahres.
Lesen Sie unseren aktuellen Blogartikel für eine umfassende Einführung in die Lohnbuchhaltung in der Schweiz.
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Zur LohnbuchhaltungWarum ist die Schweizer Lohnbuchhaltung so komplex?

Die Schweiz stellt hohe Anforderungen und hat komplexe gesetzliche Vorgaben, die eine präzise und detailgenaue Verarbeitung der Löhne erfordern. Besondere Merkmale, die zu dieser Komplexität beitragen, sind unter anderem:
- Mehrstufige Besteuerung: Arbeitnehmende unterliegen der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer – mit stark variierenden Steuersätzen und Abzügen in den 26 Schweizer Kantonen.
- Obligatorische Versicherungsbeiträge: Arbeitgeber müssen zahlreiche Abzüge und Beiträge verwalten, darunter AHV/IV/EO (1. Säule), ALV (Arbeitslosenversicherung), UVG (Unfallversicherung) und BVG (berufliche Vorsorge), sowie weitere.
- Quellensteuer: Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) oder mit Wohnsitz im Ausland unterliegen der Quellensteuer, welche direkt vom Bruttolohn abgezogen und an die Steuerbehörden überwiesen wird. Sätze und Anforderungen variieren je nach Kanton und Aufenthaltsstatus.
- Lohnzyklen und -praktiken: Es bestehen spezifische Anforderungen an monatliche Lohnabrechnungen, jährliche Lohnausweise, die Abrechnung des 13. Monatslohns sowie Unterschiede bei der Vergütung von Feiertagen und Überstunden – all dies erhöht die Komplexität weiter.
- Mehrsprachige Umgebung: Lohnunterlagen können je nach Standort und Sprachpräferenz der Mitarbeitenden auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt werden.
Diese zusätzlichen Komplexitäten und Überlegungen erfordern oft detaillierte Berechnungen und lokales Fachwissen in der Lohnbuchhaltung, was die Standardisierung innerhalb globaler Systeme zu einer grossen Herausforderung macht.
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Termin buchenWelche sind die wichtigsten Herausforderungen bei der Lohnbuchhaltung für internationale Unternehmen?

Eine der zentralen Schwierigkeiten für multinationale Unternehmen oder Teams mit internationalen Mitarbeitenden besteht darin, die Lohnbuchhaltung in mehreren Ländern effizient zu verwalten. Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind oder Schweizer Mitarbeitende beschäftigen, haben oft grosse Mühe, die Schweizer Lohnbuchhaltung in ihr globales System zu integrieren.
Im Folgenden sind zehn häufige Herausforderungen aufgeführt:
1. Schweizer Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften
Die Schweizer Lohnabrechnung umfasst mehrere Besteuerungsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) sowie gestaffelte Beiträge zur Sozialversicherung (AHV, ALV, BVG, UVG). Für internationale Unternehmen erfordert das korrekte Anwenden dieser Vorschriften in der Regel lokales Fachwissen. Fehler können zu unterbezahlten Beiträgen, verspäteten Einreichungen oder Strafen führen.
2. Integration globaler und schweizerischer Lohnsysteme
Viele multinationale Unternehmen verwenden zentralisierte globale Lohnsysteme, stossen dabei jedoch häufig auf Schwierigkeiten mit der regulatorischen Komplexität der Schweiz. Globale Plattformen bieten oftmals nicht die nötige Flexibilität, um schweizspezifische Anforderungen wie Meldepflichten, Versicherungsabzüge oder Steuermodelle zu berücksichtigen.
3. Quellensteuerpflichten
Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) oder mit Wohnsitz im Ausland unterliegen der Quellensteuer. Der Steuersatz hängt vom Kanton, Aufenthaltsstatus, Einkommen und der Familiensituation ab. Fehler bei der Einstufung oder veraltete Sätze führen rasch zu falschen Abzügen.
4. Lohnabrechnung in mehreren Währungen im Konzern
Internationale Unternehmen zahlen in der Schweiz in der Regel in CHF. Herausforderungen mit mehreren Währungen ergeben sich vor allem bei der gruppenweiten Finanzplanung und Konsolidierung, weniger bei der Lohnabrechnung selbst. Wechselkurse können dennoch Einfluss auf Budgetierung und Reporting haben.
5. Datenschutz- und nDSG
Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) gelten in der Schweiz strenge Vorgaben, die sich an der DSGVO orientieren. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass Lohnunterlagen geschützt gespeichert und nur befugten Personen zugänglich sind – besonders, wenn die Verarbeitung ausserhalb der Schweiz erfolgt.
6. Scheinselbständigkeit und Fehlklassifizierung
Das Schweizer Sozialversicherungsrecht unterscheidet klar zwischen Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden. Eine fehlerhafte Einstufung – insbesondere die fälschliche Deklaration von Scheinselbständigkeit – kann zu erheblichen Nachforderungen bei Sozialversicherungsbeiträgen, Bussen und rechtlichen Konsequenzen führen. Besonders internationale Teams mit flexiblen Arbeitsmodellen unterschätzen oft diese Anforderungen.
7. Sprachliche und kulturelle Barrieren
Die Schweiz hat vier Amtssprachen, und Lohnabrechnungen, Lohnausweise sowie HR-Dokumente müssen entsprechend ausgestellt werden. Missverständnisse bei Bonuszahlungen, Überstunden oder Abzügen können Lohnfehler verursachen und das Vertrauen der Mitarbeitenden beeinträchtigen.
8. Unterschiedliche Lohnzyklen und lokale Feiertage
Multinationale Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, müssen häufig mit unterschiedlichen Lohnzyklen (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich usw.) umgehen. Während die Schweizer Lohnabrechnung in der Regel monatlich erfolgt, arbeiten einige Unternehmen mit abweichenden, individuell vereinbarten Lohnzyklen. Länderspezifische Unterschiede können die Lohnverarbeitung erschweren und den administrativen Aufwand erhöhen.
Zudem ist es entscheidend, globale Lohntermine mit Schweizer Bankfeiertagen und kantonalen Gepflogenheiten (z. B. regionale Feiertage) abzustimmen, um pünktliche Lohnauszahlungen sicherzustellen.
9. Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der Lohnkosten
Internationale Unternehmen mit Schweizer Tochtergesellschaften oder grenzüberschreitenden Teams haben oft Mühe, einheitliche Berichte und eine lückenlose Kostenkontrolle sicherzustellen. Ohne klare Prozesse lassen sich Personalkosten und gesetzliche Anforderungen schwer überwachen.
10. Wahl des richtigen Lohnbuchhaltungsspartners für die Schweiz
Schliesslich ist die Wahl eines Lohnbuchhaltungspartners mit fundiertem Schweizer Fachwissen und Integrationsfähigkeit entscheidend. Ein Anbieter, der SwissSalary oder eine vergleichbare, Swissdec-zertifizierte Lösung einsetzt, kann Meldungen an AHV, BVG und Steuerbehörden effizient abwickeln und auch grenzüberschreitende Anforderungen sicher erfüllen.
Mehr zu den Vorteilen einer modernen Lohnsoftware erfahren Sie im Beitrag: „Outsourcing der Lohnbuchhaltung mit SwissSalary“
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Zur LohnbuchhaltungZusätzliche Herausforderungen: Lohnabrechnung für Grenzgänger

Neben den bereits erwähnten globalen Herausforderungen bei der Lohnabrechnung stellt die Schweiz Unternehmen vor eine besondere Komplexität: die Verwaltung der Löhne für über 400’000 (Stand November 2024) Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten.
Dabei handelt es sich um Arbeitnehmende, die in Nachbarländern wie Frankreich, Deutschland oder Italien wohnen, aber regelmässig zur Arbeit in die Schweiz pendeln. Ihr Status bringt spezifische Anforderungen an Besteuerung, Sozialversicherung, Bewilligungen und Zahlungsabwicklung mit sich, die Unternehmen sorgfältig beachten müssen.
Bei der Anstellung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern müssen Payrollsyteme insbesondere folgendes berücksichtigen:
- Quellensteuerpflichten: Grenzgängerinnen und Grenzgänger unterliegen in der Regel der Quellensteuer. Die Sätze, Ausnahmen und Meldepflichten unterscheiden sich jedoch je nach bilateralen Abkommen und dem Arbeitskanton der betroffenen Person. So bestehen beispielsweise besondere Steuerabkommen zwischen gewissen Schweizer Kantonen und Frankreich.
- Koordination der Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen bilaterale Sozialversicherungsabkommen prüfen, um festzulegen, ob Beiträge in der Schweiz oder im Wohnsitzland der Mitarbeitenden zu leisten sind. Dies hängt von Faktoren wie dem Hauptarbeitsort und den geltenden internationalen Abkommen ab – oft ist eine detaillierte Einzelfallprüfung erforderlich.
- Bewilligungs- und Meldepflichten: Grenzgänger benötigen in der Regel eine G-Bewilligung und müssen sowohl bei den Schweizer Behörden als auch — soweit erforderlich — bei ausländischen Behörden gemeldet werden. Arbeitgeber müssen ausserdem sicherstellen, dass eine ordnungsgemässe Anmeldung bei den Schweizer Ausgleichskassen und Versicherungseinrichtungen erfolgt.
- Währungs- und Zahlungsfragen: Mitarbeitende wünschen möglicherweise eine Auszahlung in ihrer Heimatwährung. Dies erfordert von Arbeitgebern das Management von Währungsumrechnungen, Wechselkursschwankungen und rechtzeitige Überweisungen, die sowohl den Schweizer als auch den ausländischen Finanzvorschriften entsprechen.
- Grenzüberschreitende Compliance und Meldungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, korrekte Lohndaten an Schweizer Ausgleichskassen – und in bestimmten Fällen auch an ausländische Behörden – zu übermitteln. Dies umfasst Meldungen zu Lohn, Sozialversicherung, Steuern und Arbeitsverhältnis.
Sowohl multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz als auch lokale Schweizer Firmen müssen diese Details verstehen, wenn sie Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigen. Fehlerhafte Handhabung der grenzüberschreitenden Lohnabrechnung kann zu Doppelbesteuerung, falschen Beitragszahlungen oder verweigerten Sozialleistungen führen. Arbeitgeber können für entsprechende Fehler zur Rechenschaft gezogen werden.
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Termin buchenStrategische Lösungen: Was können multinationale Unternehmen tun, um globale Herausforderungen bei der Lohnabrechnung zu bewältigen?

Um die Schweizer Lohnabrechnung erfolgreich zu navigieren, sollten internationale Unternehmen die folgenden strategischen Massnahmen umsetzen:
1. Zusammenarbeit mit Schweizer Lohnbuchhaltungsexperten
Die Partnerschaft mit einer Schweizer Treuhandgesellschaft oder mit Payroll Services, welche mit dem lokalen Arbeitsrecht, Steuerrecht, Rechnungslegungsstandards und den Vorschriften zur Sozialversicherung vertraut ist, kann kostspielige Fehler verhindern. Ein qualifizierter lokaler Partner kennt zudem kantonale Unterschiede und kann Registrierung und Compliance-Aufgaben in Ihrem Namen übernehmen.
2. Global standardisieren, aber lokal anpassen
Obwohl Konsistenz für globale Lohnteams entscheidend ist, kann die Schweizer Lohnabrechnung nicht mit einem Einheitsansatz gehandhabt werden. Passen Sie Ihre globale Lohnstruktur an, um lokale Besonderheiten zu berücksichtigen – insbesondere in der Schweiz, wo Steuer-, Versicherungs- und Meldepflichten individuelle Anpassungen erfordern.
3. Systeme verwenden, die Swissdec-zertifiziert sind
Swissdec ist der nationale Standard für die elektronische Lohnmeldung und ermöglicht automatisierte Übermittlungen an AHV-Stellen, Pensionskassen, Unfallversicherer, Steuerbehörden und statistische Ämter.
Ihre Lohnsoftware muss dieses Format unterstützen, um manuelle Prozesse zu vermeiden und konform zu bleiben. Deshalb verwendet Nexova SwissSalary, eine Swissdec-zertifizierte Plattform, die Genauigkeit, Effizienz und vollständige gesetzliche Konformität gewährleistet.
4. Zentrale Kontrolle und Berichterstattung der Lohnabrechnung
Auch wenn die lokale Umsetzung in der Schweiz entscheidend ist, sorgt eine zentrale Steuerung der Lohnabrechnung in Ihren internationalen Einheiten für mehr Transparenz, Konsistenz und Genauigkeit.
Verwenden Sie integrierte Dashboards oder Konsolidierungstools für die Lohnabrechnung, um die Einhaltung von Vorschriften sowie Kosten in verschiedenen Ländern – einschliesslich Ihrer Schweizer Löhne – zu verfolgen. Das hilft globalen Finanzteams, die Lohnprozesse mit HR- und Budgetierungsprozessen zu verknüpfen und gleichzeitig auf schweizspezifische Vorschriften mit lokalem Know-how zu reagieren.
5. Genaue und aktuelle Aufzeichnungen pflegen
Schweizer Steuer- und Sozialversicherungsbehörden können jederzeit detaillierte Aufzeichnungen verlangen. Halten Sie Ihre Dokumentation organisiert, vollständig und schnell abrufbar. Dazu gehören Lohnabrechnungen, Anmeldebestätigungen, Lohnanpassungen und Beitragsnachweise. Planen Sie regelmässige interne Prüfungen und Audits gemeinsam mit Ihrer Treuhandstelle.
6. Datenerfassung und Compliance-Prüfungen automatisieren
Manuelle Eingaben in der Lohnabrechnung sind zeitaufwendig und fehleranfällig. Verwenden Sie Systeme, die Berechnungen automatisieren, basierend auf aktuellen Sätzen und Schwellenwerten (z. B. AHV, ALV, Quellensteuer) und Benachrichtigungen auslösen, wenn sich der Mitarbeitendenstatus ändert oder Abgaben fällig werden.
7. Integration zwischen Lohnabrechnung und HR-Systemen aufbauen
Fragmentierte Softwaresysteme führen häufiger zu Fehlern. Synchronisieren Sie Ihr HR-System mit Ihrer Schweizer Lohnsoftware, um konsistente Stammdaten sicherzustellen, doppelte Eingaben zu vermeiden und vertraglich bedingte Änderungen wie Lohnanpassungen, Abwesenheitsverfolgung oder Bewilligungserneuerungen effizient zu verwalten.
8. Währungsrisiken steuern
Internationale Unternehmen, die Schweizer Mitarbeitende in CHF bezahlen, aber in anderen Währungen (EUR, USD, usw.) berichten, sind Währungsrisiken aufgrund von Wechselkursvolatilität ausgesetzt. Verwenden Sie multinationale Lohnsysteme, die Wechselkurse automatisch berechnen und mit vertrauenswürdigen Währungsdatenanbietern integriert sind. Das erhöht die Genauigkeit der Lohnabrechnung und senkt das Risiko von Über- oder Unterzahlungen.
In komplexeren Fällen (z. B. bei Expats oder Grenzgängerinnen und Grenzgängern) empfiehlt sich die Implementierung von Split-Payroll-Lösungen, bei denen die Vergütung auf zwei Währungen aufgeteilt wird. Dies kann helfen, Währungsrisiken zu managen und die Einhaltung steuerlicher Pflichten im Wohnsitz- und Arbeitsland zu gewährleisten.
9. Klare interne Richtlinien für grenzüberschreitende Anstellungen schaffen
Die Anstellung von Grenzgängerinnen, Grenzgängern oder Remote-Mitarbeitenden über Landesgrenzen hinweg bringt rechtliche, administrative und steuerliche Komplexität mit sich. Um Risiken zu minimieren und konsistente Abläufe sicherzustellen, sollten Sie interne Richtlinien entwickeln, die den Ansatz Ihres Unternehmens zur grenzüberschreitenden Beschäftigung dokumentieren.
Diese Richtlinien sollten Schritte beinhalten wie:
- Bewilligungsabwicklung (z. B. G-Bewilligungen)
- Sozialversicherungsanmeldung
- Quellensteuer
- Lohnzyklen
- Währungsmanagement
10. Gesetzesänderungen und Lohnpflichten proaktiv überwachen
Das Schweizer Lohnrecht ändert sich regelmässig, mit Anpassungen bei Beitragssätzen, Schwellenwerten (z. B. BVG-Mindestlohn), Quellensteuertabellen und Meldevorgaben wie Swissdec. Es ist entscheidend, über diese Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben, um falsche Einreichungen, Fristversäumnisse oder Compliance-Verletzungen zu vermeiden.
Auch wenn internationale Teams diese Updates intern verfolgen und umsetzen können, wird der Aufwand erheblich reduziert, wenn Sie mit einer vertrauenswürdigen Treuhandfirma in der Schweiz zusammenarbeiten. Ein erfahrener Partner überwacht gesetzliche Änderungen für Sie, passt Ihre Lohnprozesse entsprechend an und sorgt dafür, dass Ihre Systeme vollständig konform bleiben – ohne den internen Stress, alles selbst zu managen.
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Zur LohnbuchhaltungNexova: Ihr Schweizer Partner für die Lohnabrechnung

Nexova unterstützt sowohl lokale als auch internationale Unternehmen dabei, die Schweizer Lohnbuchhaltung mit Sicherheit zu meistern. Wir kennen die besonderen Herausforderungen, denen internationale Firmen bei ihrer Tätigkeit in der Schweiz begegnen. Ob Sie eine Schweizer Tochtergesellschaft betreiben, Grenzgängerinnen und Grenzgänger einstellen oder die Schweizer Löhne in ein globales ERP-System integrieren– unser Team bietet effizente und gesetzeskonforme Lohnunterstützung, individuell auf Ihre Struktur zugeschnitten.
Unsere Expertinnen und Experten übernehmen alles – von der Quellensteuer und BVG-Beiträgen über AHV-Anmeldungen, Ausstellung von Lohnausweisen bis hin zur Integration mit Ihren globalen Systemen. Mit Swissdec-zertifizierten Tools und laufender regulatorischer Beratung stellen wir sicher, dass Ihre Lohnabrechnung reibungslos funktioniert – unabhängig von der Komplexität Ihrer Struktur.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um herauszufinden, wie wir Ihre Schweizer Lohnabrechnung vereinfachen und eine nahtlose Integration mit Ihren globalen Prozessen ermöglichen können.
FAQ
Antworten auf einen Klick
Kann unser globaler Lohnanbieter die Schweizer Lohnabrechnung zentral abwickeln?
Nur wenn er schweizspezifische Anforderungen unterstützt – wie Quellensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Pensionskassenabzüge – und Swissdec-zertifiziert ist. Selbst dann profitieren die meisten Unternehmen von der Zusammenarbeit mit einer lokalen Treuhandstelle wie Nexova, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen und die Kommunikation mit den Schweizer Behörden zu übernehmen.
Müssen wir für alle ausländischen Mitarbeitenden Quellensteuer abziehen?
Nein – nur ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) unterliegen der Quellensteuer. Schweizer Bürger sowie Ausländer mit C-Bewilligung werden im ordentlichen Steuerverfahren besteuert. Der anwendbare Steuersatz bei Quellensteuer richtet sich nach Arbeitskanton, Aufenthaltsstatus, Einkommen und Familiensituation.
Wie verwalten wir die Lohnabrechnung für Grenzgänger?
Sie müssen die korrekten Quellensteuersätze gemäss dem Arbeitskanton und den bilateralen Abkommen anwenden, die betroffene Person bei den Sozialversicherungen in der Schweiz anmelden und sicherstellen, dass eine gültige G-Bewilligung vorliegt. Weitere wichtige Punkte sind die korrekte Währungsabwicklung sowie die Koordination von Meldungen an Schweizer und ausländische Behörden.
Welche Lohnsoftware ist für den Schweizer Einsatz am besten geeignet?
Die Software muss Swissdec-zertifiziert sein, um automatisierte Prozesse und die Einhaltung der Schweizer Meldevorschriften zu gewährleisten. Bei Nexova verwenden wir SwissSalary, da es äusserst präzise ist, sich mit Microsoft Dynamics 365 Business Central integriert und vollständig mit den Anforderungen der Schweizer Lohnabrechnung kompatibel ist.
Wie kann Nexova bei unserer Schweizer Lohnabrechnung helfen?
Nexova bietet einen vollständigen Schweizer Lohnabrechnungsservice, von der Anmeldung und monatlichen Lohnberechnung über die Verwaltung von grenzüberschreitenden Fällen, das Ausstellen von Lohnausweisen bis hin zur Integration mit Ihren globalen HR- und Finanzsystemen. Wir sorgen für Compliance und Effizienz, unterstützt durch Swissdec-zertifizierte Tools und laufende fachliche Beratung.
Wann lohnt sich das Outsourcing der Gehaltsabrechnung an eine spezialisierte Firma?
Das Outsourcing der Gehaltsabrechnung an eine Firma für payroll services lohnt sich, wenn die Lohn- und Gehaltsabrechnung komplex wird und der Markt hohe Anforderungen stellt. So können Unternehmen ihre mitarbeiter effizient verwalten und von professionellen Dienstleistungen profitieren, die den Lohn korrekt und rechtskonform abwickeln.
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