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Steuern & Recht
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Oktober 1, 2024
Der Beteiligungsabzug in der Schweiz ist eine wichtige Steuervergünstigung, die darauf abzielt, die Auswirkungen der Mehrfachbesteuerung von Erträgen aus bedeutenden Unternehmensinvestitionen zu verringern. In diesem Artikel werden die Funktionsweise des Beteiligungsabzugs, sein Zweck zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Kriterien für qualifizierte Beteiligungen erläutert.
Darüber hinaus werden die möglichen Steuereinsparungen anhand praktischer Beispiele veranschaulicht und die Auswirkungen auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen in der Schweiz erörtert, damit Unternehmen diesen wichtigen Steuervorteil voll ausschöpfen können.
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Der Beteiligungsabzug ist eine indirekte Steuerbefreiung, welche schweizerischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften für Erträge aus qualifizierten Beteiligungen an anderen Gesellschaften zur Verfügung steht und auf den Artikeln 69 und 70 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) beruht.
Dieser indirekte Steuerbefreiung soll die Mehrfachbesteuerung abmildern, die auftreten kann, wenn ein Unternehmen Dividenden und Kapitalgewinne aus bedeutenden Beteiligungen an anderen Unternehmen erhält, die dann sowohl auf der Ebene des Unternehmens als auch auf der Ebene des Anteilseigners besteuert werden.
Der Beteiligungsabzug ermöglicht es Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, ihre Steuerlast zu reduzieren, indem Erträge aus qualifizierten Beteiligungen (wie Dividenden und Kapitalgewinne) indirekt von der Gewinnsteuer befreit werden. Diese Steuerreduktion erfolgt proportional zum Verhältnis des Netto-Beteiligungsertrags zum gesamten steuerbaren Gewinn. Auf diese Weise wird die Steuerbemessungsgrundlage zwar nicht direkt gesenkt, aber die effektive Steuerlast der Kapitalgesellschaft verringert sich durch den Beteiligungsabzug erheblich.
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Der Hauptzweck des Beteiligungsabzugs besteht darin, die wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen zu verhindern und die steuerlichen Grundlagen für eine Entlastung bei qualifizierten Beteiligungen zu schaffen. Ohne einen solchen Mechanismus würde derselbe Gewinn mehrfach besteuert werden, wenn er von der Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft und schließlich zu den Aktionären fließt.
Durch die Möglichkeit des Abzugs von Dividenden und Kapitalgewinnen aus qualifizierten Beteiligungen fördert das Schweizer Steuerrecht Investitionen und Wachstum von Unternehmen, verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit und fördert die wirtschaftliche Stabilität.
Die Bedeutung des Beteiligungsabzugs für die Abmilderung der steuerlichen Mehrfachbelastung soll anhand eines Beispiels verdeutlicht werden, das zeigt, was ohne den Abzug geschehen würde:
Nehmen wir an, es gibt eine Schweizer Muttergesellschaft, SwissParentCo, die eine qualifizierte Beteiligung (mehr als 10%) an einer anderen Gesellschaft, SubCo, besitzt, die ebenfalls in der Schweiz ansässig ist.
Dieses Szenario zeigt deutlich, wie ohne den Beteiligungsabzug die Gewinne eines Unternehmens auf dem Weg durch die Unternehmenskette auf mehreren Ebenen besteuert werden können. Dies führt zu erheblichen Steuerbelastungen, die aufgrund der steuerlichen Mehrbelastung auf jeder Ebene Investitionen und die Expansion von Unternehmen behindern können.
Wenn wir das gleiche Beispiel betrachten, können wir sehen, dass der Beteiligungsabzug diese Mehrfachbesteuerung auf folgende Weise mildert:
Der Beteiligungsabzug spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz, indem er diese Mehrfachbesteuerung abschwächt und ein günstigeres Unternehmensumfeld fördert.
Um den Beteiligungsabzug in Anspruch nehmen zu können, muss ein Unternehmen bestimmte Kriterien in Bezug auf die Art der erzielten Einkünfte und die Art seiner Beteiligung an anderen Unternehmen erfüllen.
Zu den Beteiligungserträgen im Zusammenhang mit dem Beteiligungsabzug gehören beide:
Beide Arten von Einkünften müssen aus qualifizierten Beteiligungen stammen, um für den Abzug in Frage zu kommen.
Eine qualifizierte Beteiligung ist eine Investition in ein anderes Unternehmen, die bestimmte, im Schweizer Steuerrecht festgelegte Kriterien erfüllt, so dass die daraus erzielten Erträge für den Beteiligungsabzug in Frage kommen. Damit die Investition eines Unternehmens als qualifizierte Beteiligung betrachtet werden kann, muss sie insbesondere:
Diese Kriterien stellen sicher, dass die Beteiligung erheblich genug ist, um die Vorteile des Beteiligungsabzugs zu rechtfertigen.
Einkünfte aus den folgenden Arten von Beteiligungsrechten und Investitionen können für den Beteiligungsabzug in Frage kommen, sofern die anderen Qualifikationskriterien erfüllt sind (d.h. Mindestbeteiligungsanforderungen):
Die wichtigste Bedingung ist, dass diese Investitionen eine qualifizierte Beteiligung darstellen, was bedeutet, dass sie in der Regel mindestens 10% des Grund- oder Stammkapitals oder des Gewinns und der Reserven des emittierenden Unternehmens umfassen müssen. Daher werden die folgenden Investitionen nicht als qualifizierte Beteiligungen betrachtet:
Um den Beteiligungsabzug in Anspruch nehmen zu können, muss die Investition als „qualifizierte Beteiligung“ angesehen werden. Insbesondere muss sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Außerdem muss das veräußernde Unternehmen die Investition mindestens ein Jahr lang gehalten haben, damit die aus den Kapitalgewinnen erzielten Einkünfte für den Beteiligungsabzug in Frage kommen.
Der Beteiligungsabzug wird nach dem Verhältnis des Netto-Beteiligungsertrags zum steuerbaren Gewinn des Unternehmens berechnet. Der zu versteuernde Gewinn wird dann um den entsprechenden Prozentsatz gekürzt. Zusätzlich kann das Unternehmen einen Beitrag von 5% für Verwaltungskosten geltend machen. In der Praxis werden die Schritte zur Berechnung des Beteiligungsabzugs wie folgt durchgeführt:
Wenn ein Schweizer Unternehmen eine qualifizierte Beteiligung an einem anderen Unternehmen hält und 500.000 CHF an Dividenden erhält, wobei sich die damit verbundenen Aufwendungen auf 100.000 CHF belaufen, würde der Netto-Beteiligungsertrag 400.000 CHF betragen. Beträgt der gesamte steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens 1.000.000 CHF, so wäre der Beteiligungsabzug proportional zum Verhältnis von 400.000 CHF zu 1.000.000 CHF.
Dieses Verhältnis (0,4 oder 40%) würde dann gelten, um den steuerpflichtigen Gewinn von 1.000.000 CHF auf 600.000 CHF zu reduzieren, was zu einer erheblichen Steuerersparnis für das Unternehmen führt.
Der Beteiligungsabzug im Schweizer Steuerrecht kann die Steuerlast für Unternehmen in der Schweiz erheblich senken und Anreize für Unternehmensinvestitionen schaffen. Das Verständnis der Feinheiten und Nuancen, die mit der Anwendung dieses Abzugs und anderer Steuergesetze verbunden sind, erfordert jedoch fundiertes Fachwissen und Kenntnisse.
Hier kommt Nexova ins Spiel. Als vertrauenswürdiger Treuhandpartner und digitales Buchhaltungsunternehmen mit umfassender Erfahrung in der Schweizer Unternehmensbesteuerung bietet Nexova maßgeschneiderte Beratung und umfassende Dienstleistungen, um Unternehmen dabei zu helfen, die Vorteile des Beteiligungsabzugs zu verstehen und zu maximieren.
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Der Beteiligungsabzug trägt dazu bei, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, indem er es den Unternehmen ermöglicht, ihren steuerpflichtigen Gewinn um den Betrag der Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen zu verringern. Dies bedeutet, dass der Gewinn nicht mehrfach besteuert wird, wenn er die Unternehmenskette durchläuft (von einem Unternehmen zum anderen), wodurch die Gesamtsteuerlast verringert und Reinvestitionen gefördert werden.
Ja, der Beteiligungsabzug gilt sowohl für Dividenden als auch für Kapitalgewinne, da diese Erträge bei juristischen Personen in der Schweiz zum steuerbaren Gewinn zählen. Um den Abzug zu nutzen, müssen die Einkünfte aus Kapitalgewinnen aus qualifizierten Beteiligungen stammen, die die im Schweizer Steuerrecht festgelegten Kriterien erfüllen, wie etwa eine Beteiligungsquote von mindestens 10 %. Zudem muss die Beteiligung mindestens ein Jahr vor dem Verkauf gehalten worden sein.
Ja, die Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen über ihre Investitionen führen, einschliesslich des Nachweises der Eigentumsverhältnisse, des Wertes der Beteiligungen und der Dauer der Haltefrist. Außerdem müssen sie alle damit zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben in ihren Steuererklärungen genau angeben, um den Beteiligungsabzug erfolgreich in Anspruch nehmen zu können.
Der Beteiligungsabzug dient dazu, Unternehmen zu ermutigen und Anreize zu schaffen, in wesentliche Beteiligungen an anderen Unternehmen zu investieren, da er erhebliche Steuervorteile auf Erträge aus solchen Beteiligungen bietet. Dies kann zu einem erhöhten Kapitalfluss innerhalb der Wirtschaft führen, die Expansion von Unternehmen unterstützen und die Schweiz für internationale Investitionen attraktiver machen.
Ja, Einkünfte von ausländischen Tochtergesellschaften können in den Genuss des Beteiligungsabzugs kommen, sofern die Schweizer Muttergesellschaft die Kriterien für qualifizierte Beteiligungen erfüllt. Außerdem muss die ausländische Tochtergesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat körperschaftsteuerpflichtig sein, unabhängig von dem dort tatsächlich geltenden Steuersatz. Diese Bedingung stellt sicher, dass die Beteiligung in der ausländischen Rechtsordnung als steuerpflichtige Einheit anerkannt wird, wodurch der Anspruch der Schweizer Muttergesellschaft auf einen Beteiligungsabzug legitimiert wird.
Veräussert ein Unternehmen eine qualifizierte Beteiligung, so kann für den aus dem Verkauf erzielten Kapitalgewinn der Beteiligungsabzug geltend gemacht werden, sofern alle Kriterien erfüllt sind und die Beteiligung mindestens ein Jahr lang gehalten wurde. Veräußert das Unternehmen jedoch nur einen Teil seiner Beteiligung und liegt die Beteiligung an dem Unternehmen infolge der Teilveräußerung nicht mehr über 10 Prozent oder 1 Mio. CHF, kann der Beteiligungsabzug nicht mehr auf nachfolgende Gewinne auf Kapital oder Dividenden geltend gemacht werden.
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