Die OECD-Mindeststeuer: Was Schweizer Unternehmen über die globale Steueruntergrenze von 15% wissen müssen
Die globale Steuerlandschaft hat sich dramatisch verändert, als die Schweiz sich mit über 140 Ländern zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer zusammenschloss – eine Untergrenze von 15%, die sicherstellt, dass multinationale Unternehmen überall dort, wo sie tätig sind, eine Mindeststeuer zahlen. Für grosse multinationale Konzerne stellt dies die bedeutendste Änderung der internationalen Steuervorschriften seit Jahrzehnten dar.
Dieser Artikel untersucht, was die OECD-Mindeststeuer für Schweizer Unternehmen bedeutet, wie die Schweiz sie nach einem Referendum im Jahr 2023 umgesetzt hat, welche Unternehmen betroffen sind und was die Zukunft nach dem Rückzug der USA bereithält.
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Zum BuchhaltungsserviceHighlights
- Die OECD-Mindeststeuer legt eine globale Untergrenze von 15% für grosse multinationale Konzerne fest
- Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Umsetzung mit 78,5% Zustimmung im Juni 2023 genehmigt
- Betrifft multinationale Konzerne mit € 750 Mio. + Jahresumsatz – einige hundert Schweizer Unternehmen
- Zweistufige Einführung: QDMTT (2024) und IIR (2025); UTPR auf unbestimmte Zeit verschoben
- Rückzug der USA im Jahr 2025 schafft Unsicherheit für das globale Steuerrahmenwerk
Inhalt
- Die OECD-Mindeststeuer: Was Schweizer Unternehmen über die globale Steueruntergrenze von 15% wissen müssen
- Highlights & content
- Was ist die OECD-Mindeststeuer und warum wurde sie geschaffen?
- Wie funktioniert die OECD-Mindeststeuer eigentlich?
- Warum hat die Schweiz die OECD-Mindeststeuer umgesetzt?
- Welche Schweizer Unternehmen sind von der Mindeststeuer betroffen?
- Wie hat die Schweiz die Mindeststeuer umgesetzt?
- Wie werden die zusätzlichen Steuereinnahmen in der Schweiz verteilt?
- Welche Auswirkungen hat dies auf den Schweizer Steuerwettbewerb und die kantonale Attraktivität?
- Welchen Herausforderungen ist die globale Umsetzung begegnet?
- Was hält die Zukunft für die OECD-Mindeststeuer bereit?
- Was bedeutet die OECD-Mindeststeuer für Ihr Unternehmen?
- Wie Nexova Sie im Alltag unterstützt
- FAQ
- Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns
Was ist die OECD-Mindeststeuer und warum wurde sie geschaffen?

Die OECD-Mindeststeuer ist eine globale Vereinbarung, die sicherstellen soll, dass grosse multinationale Unternehmen in jeder Jurisdiktion, in der sie tätig sind, mindestens 15% Steuern zahlen. Sie wurde geschaffen, um „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) – Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung – einzudämmen und das „Wettrennen nach unten“ bei der Unternehmensbesteuerung zu beenden.
Die Initiative entstand aus jahrelang wachsendem internationalem Druck, die Steuervermeidung durch grosse multinationale Konzerne anzugehen. Gemäss OECD-Schätzungen kosten BEPS-Praktiken die Staaten zwischen 100 und 240 Milliarden US-Dollar an Steuereinnahmen pro Jahr, was rund 4–10% der globalen Körperschaftsteuereinnahmen entspricht. Besonders stark betroffen sind Entwicklungsländer, die stärker auf diese Einnahmen angewiesen sind.
Im Oktober 2021 einigten sich rund 140 Staaten im Rahmen des OECD/G20 Inclusive Framework darauf, eine globale Mindeststeuer („Säule Zwei“) einzuführen. Sie legt eine Untergrenze von 15% für Konzerngruppen mit konsolidierten Umsätzen von mindestens 750 Millionen EUR fest. Ziel ist, sicherzustellen, dass diese Unternehmen einen fairen Steuerbeitrag dort leisten, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, und Anreize zur Verlagerung von Gewinnen in Steueroasen zu reduzieren.
Die Schweiz hat die Mindeststeuer hauptsächlich umgesetzt, um die inländischen Steuereinnahmen zu schützen. Ohne eigene inländische Vorschriften könnten ausländische Länder Ergänzungssteuern auf Schweizer Unternehmen durch die Mechanismen der Hinzurechnungsbesteuerung (IIR) oder der Ergänzungssteuer bei niedrig besteuerten Gewinnen (UTPR) erheben (siehe den Abschnitt unten für zusätzliche Details zu diesen Mechanismen).
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PreiseWie funktioniert die OECD-Mindeststeuer eigentlich?

Die Mindeststeuer funktioniert durch drei Hauptmechanismen: Die qualifizierte inländische Mindestergänzungssteuer (QDMTT) ermöglicht es Ländern, Ergänzungssteuern im Inland zu erheben, die Hinzurechnungsbesteuerung (IIR) besteuert niedrig besteuerte ausländische Gewinne von Tochtergesellschaften, und die Ergänzungssteuer bei niedrig besteuerten Gewinnen (UTPR) fungiert als Auffangregelung, wenn andere Regeln nicht greifen.
Die QDMTT ist die inländische Umsetzung der Schweiz. Wenn der effektive Steuersatz einer Schweizer Einheit unter 15% fällt, erhebt die Schweiz eine Ergänzungssteuer, um dieses Minimum zu erreichen. Diese Ergänzungssteuer funktioniert neben dem bestehenden Körperschaftssteuersystem der Schweiz, das Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern kombiniert, und stellt sicher, dass die zusätzlichen Einnahmen in der Schweiz bleiben, anstatt zu ausländischen Jurisdiktionen zu fliessen.
Die IIR ermöglicht es den Schweizer Steuerbehörden, Ergänzungssteuern von Schweizer Muttergesellschaften zu erheben, wenn deren ausländische Tochtergesellschaften zu niedrig besteuert werden. Zum Beispiel, wenn eine Schweizer Muttergesellschaft eine Tochtergesellschaft in einem anderen Land hat, die weniger als 15% effektive Steuern zahlt, und dieses Land seine eigene QDMTT nicht umgesetzt hat, kann die Schweiz die Schweizer Muttergesellschaft auf diese zu niedrig besteuerten ausländischen Gewinne besteuern, um den effektiven Steuersatz auf 15% zu bringen. Die Schweiz hat die IIR am 1. Januar 2025 eingeführt, nachdem sie die QDMTT im Jahr 2024 umgesetzt hatte.
Die UTPR fungiert als letztes Mittel: Wenn die Gewinne eines Unternehmens der Besteuerung sowohl unter der QDMTT als auch unter der IIR entgehen, können Länder die Steuerabzüge dieses Unternehmens begrenzen, um die Lücke bei den Steuern auszugleichen. Die Schweiz hat die Umsetzung der UTPR auf unbestimmte Zeit verschoben und beobachtet die internationalen Entwicklungen, bevor sie entscheidet, ob sie diese extremere Massnahme übernehmen soll.
Jede Jurisdiktion berechnet die effektiven Steuersätze auf Länderbasis unter Verwendung der GloBE (Global Anti-Base Erosion) Modellregeln der OECD, um eine konsistente Anwendung weltweit sicherzustellen.
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Zum BuchhaltungsserviceWarum hat die Schweiz die OECD-Mindeststeuer umgesetzt?

Die Schweiz hat die Mindeststeuer umgesetzt, um zusätzliche Steuereinnahmen im Inland zu sichern, anstatt sie an ausländische Jurisdiktionen zu verlieren, die Ergänzungssteuern auf Schweizer Unternehmen hätten erheben können, wenn die Schweiz nicht zuerst gehandelt hätte.
Die Schweizer Regierung argumentierte, dass ausländische Jurisdiktionen die Ergänzungssteuer stattdessen erheben würden, wenn die Schweiz sie nicht erhebe. Am 18. Juni 2023 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit überwältigender Mehrheit eine Verfassungsänderung zur Ermöglichung der Umsetzung genehmigt, wobei 78,5% dafür stimmten und alle 26 Kantone die Massnahme unterstützten.
Die Entscheidung der Schweiz ging jedoch nicht nur um den Schutz der Einnahmen, sondern auch darum, die Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Geschäft zu wahren. Die Nichteinführung der Regeln hätte Schweizer Unternehmen zusätzlicher Besteuerung im Ausland ausgesetzt, was rechtliche Unsicherheiten und administrative Belastungen geschaffen hätte, die Unternehmen vertreiben könnten.
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PreiseWelche Schweizer Unternehmen sind von der Mindeststeuer betroffen?

Die Mindeststeuer gilt für multinationale Konzerne mit konsolidierten Jahresumsätzen von 750 Millionen EUR in mindestens zwei der letzten vier Jahre. Gemäss dem Bundesrat fallen einige hundert Konzerne mit Sitz in der Schweiz und einige tausend Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne in den Anwendungsbereich.
Die OECD-Mindeststeuer zielt speziell auf grosse multinationale Konzerne mit grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten ab, wo Möglichkeiten zur Gewinnverlagerung bestehen. Unternehmen, die ausschliesslich innerhalb der Schweiz tätig sind, sind unabhängig von ihrer Grösse ausgenommen. Dies bedeutet, dass die grosse Mehrheit der Schweizer KMU nicht direkt den Compliance-Anforderungen der OECD-Mindeststeuer unterliegt. Allerdings können KMU indirekt von den kantonalen Reaktionen auf das neue Rahmenwerk betroffen sein, da einige Kantone ihre Standard-Körperschaftssteuersätze angehoben haben, um sich enger an die Schwelle von 15% anzunähern.
Die am stärksten betroffenen Kantone sind diejenigen mit historisch niedrigen Körperschaftssteuersätzen, in denen auch grosse und profitable multinationale Unternehmen ansässig sind; dazu gehören Zug, Luzern, Nidwalden, Basel-Stadt, Genf und Waadt (die beiden letzteren haben ihre Steuersätze erhöht, um sie näher an den effektiven Steuersatz von 15% zu bringen). Unternehmen, die Teil eines multinationalen Konzerns im Anwendungsbereich sind und in einem Kanton mit weniger als 15% besteuert werden, können einer inländischen Ergänzungssteuer unterliegen, um den effektiven Mindeststeuersatz von 15% zu erreichen (vorausgesetzt, der Konzern erfüllt den Umsatzschwellenwert von 750 Mio. EUR).
Zum Beispiel würde ein Unternehmen in Zug, das einen effektiven Steuersatz von 11,85% zahlt, zusätzlich 3,15% an Ergänzungssteuer schulden. Die am stärksten betroffenen Sektoren umfassen Pharmazeutika, Technologie, Rohstoffhandel und Finanzdienstleistungen (Branchen mit erheblicher Präsenz in Niedrigsteuer-Standorten der Schweiz).
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Zum BuchhaltungsserviceWie hat die Schweiz die Mindeststeuer umgesetzt?

Die Schweiz hat die Mindeststeuer in zwei Stufen umgesetzt: Die inländische Ergänzungssteuer (QDMTT) trat am 1. Januar 2024 in Kraft, gefolgt von der internationalen Ergänzungssteuer (IIR) am 1. Januar 2025. Die Ergänzungssteuer bei niedrig besteuerten Gewinnen (UTPR) wurde bis auf Weiteres verschoben, während die internationalen Entwicklungen abgewartet werden.
Nach dem Referendum im Juni 2023 hat der Bundesrat im Dezember 2023 die Mindestbesteuerungsverordnung erlassen. Die OECD-Modellregeln bildeten die technische Grundlage und stellten sicher, dass die Schweizer Vorschriften mit internationalen Standards übereinstimmen und weltweit als OECD-konform anerkannt werden sollten.
Die stufenweise Umsetzung gab den Unternehmen Zeit, Systeme und Prozesse vorzubereiten. Die Umsetzung der QDMTT im Jahr 2024 konzentrierte sich auf die inländische Unterbesteuerung, während die Einführung der IIR im Jahr 2025 die Abdeckung auf ausländische Tochtergesellschaften von Schweizer Konzernen ausdehnte. Der Bundesrat verschob die Umsetzung der UTPR, da auch andere grosse Länder das vollständige Rahmenwerk nicht übernommen haben.
Eine wichtige Entwicklung war die Einführung von OMTax im Januar 2025, einer webbasierten Plattform, die in das ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung integriert ist. Dieses System wickelt die obligatorische elektronische Registrierung und Berichterstattung für betroffene Konzerne ab. Unternehmen müssen ihre verantwortliche Schweizer Konzerneinheit identifizieren und Steuererklärungen über diese Plattform auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch einreichen.
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PreiseWie werden die zusätzlichen Steuereinnahmen in der Schweiz verteilt?

Der Bund erhält 25% der zusätzlichen Mindeststeuereinnahmen, während die Kantone 75% erhalten. Der Verteilungsmechanismus zielt darauf ab, nationale Interessen mit kantonaler Autonomie in Einklang zu bringen.
QDMTT-Einnahmen fliessen an den Kanton, in dem die Unterbesteuerung auftritt (d.h. den Kanton, in dem die Schweizer Einheit, die weniger als 15% zahlt, ansässig ist). IIR-Einnahmen gehen an den Kanton der ultimativen Schweizer Muttergesellschaft.
Der Bundesrat schätzte zunächst zusätzliche jährliche Einnahmen von 1-2,5 Milliarden CHF in den ersten Jahren; jedoch lagen die Ergänzungssteuereinnahmen von 2024 deutlich unter den Erwartungen. Eine Studie von Deloitte Schweiz, die die 50 grössten kotierten Schweizer Konzerne analysierte, ergab, dass die tatsächlich zahlbaren Ergänzungssteuern 2024 in der Schweiz wahrscheinlich unter 200 Millionen CHF lagen (nur 8-20% der Prognosen).
Mehrere Faktoren erklären das Einnahmendefizit. Viele Schweizer multinationale Konzerne unterhalten bereits effektive Steuersätze über 15% durch ihre normalen Geschäftstätigkeiten, was bedeutet, dass sie keine Ergänzungssteuer schulden. Vorübergehende Safe Harbors bieten ebenfalls Erleichterung. Diese ermöglichen es qualifizierten Unternehmen, komplexe GloBE-Berechnungen bis 2026 zu vermeiden, wenn sie vereinfachte Tests erfüllen, und somit keine Ergänzungssteuern zu zahlen, auch wenn sie dies theoretisch sollten.
Die Einnahmen könnten nach 2026 steigen, wenn die Safe Harbors auslaufen und Unternehmen vollständige Berechnungen durchführen müssen. Zusätzlich ermöglicht die Umsetzung der IIR durch die Schweiz im Jahr 2025 die Erhebung von Ergänzungssteuern auf ausländische Tochtergesellschaften in Ländern ohne eigene QDMTT.
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Zum BuchhaltungsserviceWelche Auswirkungen hat dies auf den Schweizer Steuerwettbewerb und die kantonale Attraktivität?

Die Mindeststeuer verändert den interkantonalen Steuerwettbewerb für grosse multinationale Konzerne grundlegend, betrifft besonders Niedrigsteuerkantone wie Zug und Luzern und leitet neue Strategien ein, einschliesslich Subventionen, Steuersatzanpassungen und Standortförderungsmassnahmen.
Jahrzehntelang konkurrierten die Kantone aggressiv über Körperschaftssteuersätze. Die Wahl des richtigen Kantons war lange Zeit eine entscheidende Entscheidung für Unternehmen, wobei der Steuersatz von Zug von 11,85%, fast die Hälfte von Berns 20,54%, zahlreiche multinationale Hauptsitze anzog. Die Mindeststeuer beseitigt einen Grossteil dieses Wettbewerbsvorteils für betroffene Unternehmen – wenn sie unabhängig davon 15% zahlen müssen, wird der kantonale Basissatz weniger kritisch.
Niedrigsteuerkantone erwogen zunächst Gegenmassnahmen. Zug schlug eine zusätzliche kantonale Steuer von 3% auf Gewinne über 20 Millionen CHF vor und argumentierte, dass kantonal erhobene Einnahmen vollständig bei Zug bleiben, anstatt sie mit dem Bund zu teilen. Nach politischer Debatte wurde dieser Vorschlag im März 2025 zurückgezogen, was die Komplexität der kantonalen Reaktionen verdeutlicht.
Andere Kantone wählten unterschiedliche Ansätze. Waadt, Genf, Neuenburg und Schaffhausen erhöhten ihre maximalen Körperschaftssteuersätze näher an 15% und akzeptierten die neue Realität. Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen ist jedoch nicht beendet, sondern hat sich weiterentwickelt. Einige Kantone haben ihren Fokus auf Standortförderungsmassnahmen wie qualifizierte rückzahlbare Steuergutschriften, F&E-Subventionen und Innovationsunterstützung verlagert. Mehrere Kantone, darunter Basel-Stadt, Graubünden, Luzern und Zug, prüfen oder implementieren diese Rahmenwerke, um ihre Attraktivität zu erhalten.
Zusätzlich hat sich der Wettbewerb bei der Einkommenssteuer intensiviert, da Kantone Mindeststeuererlöse verwenden, um Steuersätze für Gutverdiener zu senken und so die Attraktivität für Führungskräfte und Unternehmer zu wahren.
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PreiseWelchen Herausforderungen ist die globale Umsetzung begegnet?

Die globale Umsetzung wurde durch den Rückzug der USA im Januar 2025 unter Präsident Trump sowie die Nichtbeteiligung grosser Volkswirtschaften wie China und Indien stark untergraben, wobei in erster Linie EU-Länder die Regeln umsetzen.
An seinem ersten Tag im Amt erliess Präsident Trump eine Exekutivverordnung, die erklärt, dass die OECD-Mindeststeuer in den USA keine Gültigkeit hat. Republikanische Kongressabgeordnete hatten das Rahmenwerk nie unterstützt und betrachteten es als europäische Übergriffigkeit. Die USA unterhalten bereits ihre eigene Mindeststeuer durch GILTI (Global Intangible Low-Taxed Income), die jedoch anders berechnet wird, nämlich durch globale Durchschnittsbildung anstelle einer länderspezifischen Bewertung und mit 10,5% (steigend auf 13,125% im Jahr 2026) anstelle von 15%.
Im Juni 2025 erzielten die G7-Finanzminister einen Kompromiss: Die USA sicherten sich Ausnahmen für amerikanische multinationale Konzerne von der UTPR, während sie sich bereit erklärten, eine strenge Umsetzung für andere Länder zu unterstützen. Diese Vereinbarung ermöglicht es dem Rahmenwerk fortzufahren, verschafft aber US-Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.
China und Indien, die beide massive Volkswirtschaften darstellen, haben keine Säule-Zwei-Regeln umgesetzt. Insgesamt haben etwa 50 Jurisdiktionen irgendeine Form von Säule-Zwei-Gesetzgebung erlassen, weit weniger als die 140+, die ursprünglich zugestimmt hatten. Die EU macht den grössten Teil der Umsetzer aus, wobei nur eine Handvoll Nicht-EU-Länder, darunter das Vereinigte Königreich, Japan, Südkorea, Australien und die Schweiz, die Regeln übernehmen.
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Zum BuchhaltungsserviceWas hält die Zukunft für die OECD-Mindeststeuer bereit?

Die OECD-Mindeststeuer steht vor einer ungewissen Zukunft aufgrund der Nichtbeteiligung der USA und der Fragmentierung des globalen Konsenses, obwohl die Schweiz sich weiterhin zur Umsetzung verpflichtet, um Steuereinnahmen zu schützen und ihre Wettbewerbsposition zu wahren.
Die Schweiz verschob die Umsetzung der UTPR, da grosse Volkswirtschaften wie die USA und China sie nicht übernommen haben. Die Ausnahme der USA von der UTPR im Rahmen des G7-Abkommens vom Juni 2025 verschafft amerikanischen multinationalen Konzernen Wettbewerbsvorteile, was andere Länder unter Druck setzen könnte, ähnliche Ausnahmen anzustreben. Ohne Beteiligung der USA, Chinas und Indiens ist es schwierig, eine echte globale Konsistenz zu erreichen.
Länder könnten zu Digitalsteuern (DSTs) zurückkehren. Säule Eins sollte diese einseitigen Massnahmen ersetzen, aber da ihre Umsetzung ins Stocken geraten ist, könnten Länder zu diskriminierenden Steuern auf Tech-Giganten zurückkehren, was möglicherweise Handelsstreitigkeiten auslöst.
Der Ansatz der Schweiz besteht darin, die aktuelle Umsetzung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Flexibilität zu bewahren. Kantone entwickeln weiterhin Strategien zur Unterstützung betroffener Unternehmen durch Subventionen und andere Standortförderungsmassnahmen, während die Bundesregierung die internationale Zusammenarbeit mit dem Schutz der Schweizer Geschäftsinteressen in einer fragmentierten globalen Steuerlandschaft in Einklang bringt.
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PreiseWas bedeutet die OECD-Mindeststeuer für Ihr Unternehmen?

Die OECD-Mindeststeuer stellt eine grundlegende Verschiebung in der internationalen Besteuerung dar und schafft neue Compliance-Verpflichtungen für grosse multinationale Konzerne, während KMU weitgehend von direkten Compliance-Anforderungen unberührt bleiben. Für Schweizer Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, ist das Verständnis dieser Regeln und ihrer praktischen Auswirkungen für die strategische Steuerplanung unerlässlich.
Während die meisten Schweizer KMU selbst nicht der OECD-Mindeststeuer unterliegen, können sie indirekt von kantonalen Reaktionen auf das neue Rahmenwerk betroffen sein. Einige Kantone haben ihre Standard-Körperschaftssteuersätze angepasst oder neue Standortförderungsmassnahmen als Reaktion auf die Mindeststeuer eingeführt, was alle Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse betreffen kann. Das Verständnis dafür, wie Ihr Kanton auf diese Änderungen reagiert, ist für alle Schweizer Unternehmen wichtig.
Grosse multinationale Konzerne stehen vor erheblicher Komplexität. Die Feststellung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich fällt, die Berechnung der effektiven Steuersätze auf Länderbasis und die Erfüllung neuer Berichtspflichten über die OMTax-Plattform erfordern alle spezialisierte Expertise.
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Zum BuchhaltungsserviceWie Nexova Sie im Alltag unterstützt

Unabhängig davon, wie stark Ihr Unternehmen von der OECD-Mindeststeuer betroffen ist: Der unternehmerische Alltag bleibt anspruchsvoll. Wer sich nicht in Regulierungsdetails verlieren will, braucht eine solide finanzielle und administrative Basis – damit strategische Fragen nicht an Buchhaltung, Lohnwesen oder Formalitäten scheitern.
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FAQ
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Betrifft die OECD-Mindeststeuer Schweizer KMU?
Nein, die Mindeststeuer gilt nur für multinationale Konzerne mit konsolidierten Jahresumsätzen von mindestens 750 Millionen EUR. Die grosse Mehrheit der Schweizer KMU liegt weit unter dieser Schwelle und unterliegt nicht den Compliance-Anforderungen der OECD-Mindeststeuer. Sogar grosse Schweizer Unternehmen, die ausschliesslich im Inland tätig sind, sind ausgenommen.
Allerdings können KMU indirekte Auswirkungen erfahren, da einige Kantone ihre Körperschaftssteuersätze als Reaktion auf die OECD-Mindeststeuer angepasst haben. Viele dieser kantonalen politischen Änderungen können alle Unternehmen in diesen Jurisdiktionen betreffen, unabhängig von ihrer Grösse.
Beachten Sie, dass einige Kantone ihre eigenen lokalen Mindeststeuern erheben – diese sind völlig getrennt von der OECD-Mindeststeuer und haben unterschiedliche Schwellen und Zwecke.
Was ist der Unterschied zwischen QDMTT, IIR und UTPR?
Die QDMTT (Qualifizierte inländische Mindestergänzungssteuer) ist die inländische Ergänzungssteuer der Schweiz auf Schweizer Einheiten, die mit weniger als 15% besteuert werden. Die IIR (Hinzurechnungsbesteuerung) ermöglicht es Schweizer Muttergesellschaften, Ergänzungssteuern auf zu niedrig besteuerte ausländische Tochtergesellschaften zu erheben. Die UTPR (Ergänzungssteuer bei niedrig besteuerten Gewinnen) dient als Auffangregelung, die Abzüge verweigert, wenn niedrig besteuerte Gewinne nicht durch QDMTT oder IIR erfasst werden. Die Schweiz hat QDMTT und IIR umgesetzt, die UTPR jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.
Woher weiss ich, ob mein Unternehmen der Mindeststeuer unterliegt?
Ihr Unternehmen unterliegt der Mindeststeuer, wenn es Teil eines multinationalen Konzerns mit konsolidierten weltweiten Umsätzen von über 750 Millionen EUR in mindestens zwei der vorangegangenen vier Jahre ist. Dies umfasst Konzerne mit Hauptsitz in der Schweiz und Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne, die diese Schwelle erreichen. Rein inländische Geschäftstätigkeiten sind unabhängig von der Grösse ausgenommen. Konsultieren Sie Steuerberater, um Ihre spezifische Situation zu bestimmen.
Was sind die Safe Harbors und wann laufen sie aus?
Vorübergehende Safe Harbors vereinfachen die Compliance während Übergangszeiten. Die Safe Harbors für die länderbezogene Berichterstattung (CbCR) ermöglichen es qualifizierten Unternehmen, komplexe GloBE-Berechnungen zu vermeiden, wenn sie vereinfachte Tests basierend auf bestehenden Steuerdaten erfüllen. Diese Übergangsregeln laufen im Allgemeinen nach 2026 aus, danach sind vollständige GloBE-Berechnungen für alle Konzerne im Anwendungsbereich erforderlich.
Wird der Rückzug der USA Schweizer Unternehmen betreffen?
Der Rückzug der USA schafft Unsicherheit, insbesondere für Schweizer multinationale Konzerne mit amerikanischen Geschäftstätigkeiten. Das G7-Abkommen vom Juni 2025 schloss US-multinationale Konzerne von der UTPR aus, was möglicherweise Wettbewerbsvorteile schafft. Schweizer Unternehmen müssen die Entwicklungen beobachten, da die fragmentierte globale Umsetzung beeinflussen kann, wo und wie Ergänzungssteuern über ihre internationalen Strukturen hinweg angewendet werden.
Können Niedrigsteuerkantone nach der Mindeststeuer immer noch Unternehmen anziehen?
Ja, aber der Wettbewerb hat sich für betroffene multinationale Konzerne über blosse Steuersätze hinaus entwickelt. Kantone konzentrieren sich jetzt auf qualifizierte rückzahlbare Steuergutschriften, F&E-Subventionen, Innovationsunterstützung, Infrastrukturqualität und Vorteile bei der Einkommenssteuer für Führungskräfte. Für Unternehmen unter der Schwelle von 750 Millionen EUR – die grosse Mehrheit – bleibt der traditionelle kantonale Steuerwettbewerb vollständig relevant.
Welche Compliance-Verpflichtungen schafft die Mindeststeuer?
Betroffene Konzerne müssen sich über die OMTax-Plattform registrieren, ihre verantwortliche Schweizer Konzerneinheit identifizieren, länderspezifische effektive Steuersatzberechnungen durchführen und jährliche Steuererklärungen elektronisch einreichen.
Die Dokumentationsanforderungen sind umfangreich und umfassen detaillierte Daten zur Gewinnverteilung und Steuerberechnung. Viele Unternehmen benötigen neue Systeme und Prozesse, um diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Was sind die Hauptmerkmale der Schweizer Umsetzung der OECD-Mindeststeuer?
Die Schweizer Umsetzung umfasst mehrere besondere Elemente:
– Stufenweise Einführung: Der zweistufige Ansatz (QDMTT im Jahr 2024, IIR im Jahr 2025) gab Unternehmen Zeit, Systeme und Prozesse vorzubereiten
– UTPR-Verschiebung: Die Schweiz verschob die umstrittene UTPR auf unbestimmte Zeit, um zu beobachten, ob grosse Volkswirtschaften sie übernehmen würden
– Kantonale Einnahmenverteilung: Der hohe kantonale Anteil von 75% (gegenüber 25% Bundesanteil) stellt sicher, dass die Kantone Ressourcen zur Anwerbung und Bindung von Unternehmen beibehalten
– OECD-Ausrichtung: Enge Einhaltung der OECD-Modellregeln zielt darauf ab, die internationale Anerkennung der inländischen Umsetzung der Schweiz sicherzustellen
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